Beiträge von rieke72

    Bankkunde: EIn Tip von mir: gib deine Frage zum Erfolgshonorar beim Wiederrufsjoker doch einfach mal in eine Suchmaschine (google, yahoo, bing oder so ) ein, dann findest du schon Kanzleien die dazu bereit sind. Mir hat das bei meinem Problem mit dem "Streitwert" auch geholfen. Im Internet findet. man doch manchmal sehr konkrete HIlfe weil sich viele andere Leute wie du und ich diese Fragen auch schon gestellt haben

    Vielen Dank für die ganzen Antworten. Herr Wedekinds verlinkter Beitrag hört sich für mich jendenfalls am Anfang so an als ob es bei den Anwaltskosten wirklich nur auf den Wert ankommt, den ich mir durch den Wiederruf sparen kann. Auch wenn nachher doch von der Restschuld die REde ist, was ja wieder anders wäre. So ja auch in dem von Britta verlinkten Urteil auf der letzten Seite.


    Also weiß ich jetzt dass es die einen so und die anderen so machen.Leider weiß ich noch nicht, was denn richtig ist. Wenn sich mein Anwalt auf ein Gesetz beruft in dem die Anwaltskosten drinstehen, dann muß doch das eine oder das andere richtig sein. (Ich denke mal daß das Gesetz nicht sagt, daß jeder Anwalt abrechnen kann wie er will!!)

    Hallo zusammen.


    Ich bin neu hier und sehr beeindruckt wie viel Leute sich hier schon so viele Gedanken zum Wiederruf von Krediten machen. Vielleicht könnt ihr mir bei einer Frage helfen. Ich habe mir für mein Darlehen bei der Diba auch einen Anwalt genommen. Als ich ihn gefragt habe wie viel er kostet, hat er mir gesagt das wird im GEsetz geregelt und hängt vom " Streitwert" ab. Desto größer der Streitwert desto mehr muß ich zahlen. Er sagt nun, der Streitwert ist der volle Darlehensbetrag. Aber es geht mir dohc gar nicht um das ganze Darlehen, ich will doch nur Zinsen sparen. Müssen dann nicht auch die Anwaltskosten niedriger sein?? Wo kann ich mich dazu schlau machen??
    Ich bin für jede Info dankbar, danke schon mal vorab!!


    viele Grüße!