Beiträge von DirkL

    Ich erlaube mir einmal den dezenten Hinweis, dass die Annahme mancher Gerichte (aufgrund entsprechender Behauptungen der Banken), dass die Bedingungen der KfW-Darlehen von den Hausbanken nicht angepasst werden könnten, bezogen auf die Zinsen als Entgelt für die Darlehensgewährung falsch ist.


    Die KfW räumt den Hausbanken eine Marge ein, die sie auf den von der KfW festgelegten Mindestzins aufschlagen dürfen und legt entsprechend einen Maximalzins fest. Die Hausbanken haben also sehr wohl einen Einfluss auf den Zinssatz und verdienen an diesem auch mit.


    In einem Merkblatt der KfW heißt es hierzu:


    "Der Zinssatz wird unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers (Bonität) und der Werthaltigkeit der für den Kredit gestellten Sicherheiten von der Hausbank festgelegt. Hierbei erfolgt eine Einordnung in eine von der KfW vorgegebenen Bonitätsklassen und Besicherungsklassen. Durch die Kombination von Bonitäts- und Besicherungsklasse ordnet die Hausbank den Förderkredit einer von der KfW vorgegebenen Preisklassen zu. Jede Preisklasse deckt eine Bandbreite ab, die durch eine feste Zinsobergrenze (Maximalzinssatz) abgeschlossen wird. Der kundenindividuelle Zinssatz kann unter dem Maximalzinssatz der jeweiligen Preisklasse liegen. Einzelheiten zur Ermittlung des kundenindividuellen Zinssatzes sind der Anlage der Konditionenübersicht für Investitionskreditprogramme zu entnehmen."