Beiträge von Norden14

    Hallo Franziska,
    als Expertin auch für die Ehrenamtspauschale, habe ich eine Frage.
    Ich bin in einem 450€ Job bei einem Museum tätig. Bislang gab es immer einen Halbjahresvertrag (für die Hauptsaison) und anschließend ebenso für das Winterhalbjahr (dann fallen weniger Stunden an). Jetzt sollen alle auf Ehrenamtsbasis im Winterhalbjahr gesetzt werden, um Steuern und Abgaben zu sparen (Museums Stiftung). Man hat uns mitgeteilt, dass wir angeblich 1078€ im halben Jahr verdienen dürfen. Diesen Berag finde ich nirgendwo, sondern es ist immer die Rede von 720€ im Jahr. Kann man Mini Job (6x450€) mit der Ehrenamtpauschale zusammen rechnen? Ist es erforderlich sich beim Finanzamt anzumelden? Welche Haken gibt es? Vielleicht gibt es im Netzt detaillierte Hinweise/Gesetze. Für mich ist es im Moment schwierig da durch zu steigen.

    Hallo Forumsmitglieder!
    Es gibt wieder etwas zu berichten:
    pünktlich zum gesetzten Termin durch das örtlich Landgericht hat eine Anwaltskanzlei der IngDiBa geantwortet, und zwar in der Form: " Rüge der örtlichen Zuständigkeit". Ich möchte hier (vorerst) nicht den gesamten Schriftsatz und die genannten Paragraphen aufführen, aber die Juristen in diesem Forum wissen sicherlich, was gemeint ist. Ich denke (mein Termin beim RA ist in der kommenden Woche) man will hier das Verfahren nach Frankfurt ziehen, bzw. wegen eines Formfehlers nicht akzeptieren. Ist wird in der Stellungnahme überhaupt nicht auf die fälsche Widerrufsbelehrung eingegangen. Mal sehen, wie es weiter geht.
    Gruß
    Bernd

    Hallo zusammen,
    ich bin mal wieder im Netz, denn lange hat es gedauert, bis endlich das örtliche Landgericht die Klage an die IgDiBa geschickt hat (lange Wartezeit wegen der fehlenden Antwort der RSV).
    Fristen zur Antwort: nach 14 Tage sollte (ich bemerke sollte!) eine Antwort der IngDiba beim Gericht eingehen, ob sie die Klage annimmt oder eigene Vorstellungen hat, dann hat sie nochmals 4 Wochen Zeit diese zu erklären. Nach Aussage meines RA hat die IngDiBa selbst die vom Gericht geforderte Stellungnahme in der gesetzten Frist nicht gemacht. Ich warte jetzt auf weitere Informationen seitens meines RA, denn so eine Frechheit gegenüber der Justiz ist mir noch nicht begegnet.
    Ich bleibe am Ball und melde mich dann wieder.
    Gruß
    Bernd

    Es ist schon eine ganze Weile her, dass ich hier einiges gepostet habe, aber wenn es nichts zu berichten gibt, halte ich mich bedeckt.
    Jetzt geht es bei mir weiter, da die Zusage der RSV (Rechtsschutzversicherung) für die 1. Instanz bei meinem RA (Rechtsanwalt) eingegangen ist. Bei mir geht es auch gegen die IngDiBa und die war leider nicht so "höflich" wie im o.a. Fall ( hetfield) und hat auf meinen Widerruf mir ein Angebot gemacht. Erst mit wiederholtem RA Schreiben kam ein Angebot: volles Darlehen zurück zahlen und zusätzlich VVE, das ging natürlich gar nicht. Nach Einreichen des Klage Entwurfs beim Landgericht hoffe ich nun, dass die IngDiBa uns ein besseres Angebot macht.
    Warten wir`s ab!

    Hallo grinsekatze,
    natürlich sollte man einen Prozess mit einplanen, denn die Banken haben natürlich starke Rechtsabteilungen und versuchen zunächst alles abzulehnen.
    Nur:
    was will ich?
    eine Wandlung des bestehenden Vertrages?
    überprüfe ich meinen bestehenden Vertrag gem BGH stellte ich fest: da stimmt etwas nicht und jetzt muss ich entscheiden. Grundsätzlich gibt es nur eine geringes finanzielles Risiko habe ich keine Rechtsschutzversicherung.
    Aber selbst ohne diese Versicherung muss ich keine Rechnung aufstellen: was erhalte ich zu Schluss?
    Ich denke, dass ein Rechtsbeistand immer der richtige Weg ist.
    Guten Abend

    Hallo Forum,
    bislang ging es immer nur um die Gebühren beim Anwalt und die Vorfälligkeitsentschädigung wenn man einen Baukredit widerruft.
    Ich habe bislang noch keine Aufstellung erhalten, in der z.B. aufgeführt ist, dass man nach z.B. 7 Jahren Zahlungen an die Hypothekenbank (hier IngDiBa) ca 50% der Schuld eingezahlt hat.
    Wenn ich jetzt diesen Vertrag widerrufen habe, so begreife ich eigentlich, dass diese 50% in Anrechnung kommen; somit bleiben mir doch nur 50% der Hypothek. Sollte ich jetzt 50 oder 70% der Ablösesumme (in meinem Fall ca. 10000€ zahlen müssen, so wäre das für mich ein Erfolg., ich starte neu bei ca. 50000€ und zahle als Vorfälligkeit eioe Summe X.
    Ist das richtig oder geht es nur um die Vorfälligkeitsentschädigung und ich muss meine volle Hypothek ablösen? Dann lohnt sich doch das Ganze gar nicht!!
    Schönen Abend

    @RAWedekind,
    zunächst zitiere ich einen Auszug aus der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung:


    "Überprüfen Sie, ob Sie ohne Vorfälligkeitsentschädigung aus Ihrem Vertrag kommen. Das klappt nach zehn Jahren Zinsbindung oder wenn Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft war."
    Aus die Maus, das war`s doch!


    Meine Widerrufsbelehrung war falsch, oder habe ich im obigen Zitat schon wieder etwas falsch gelesen?
    Mein RA geht von einer Gesamtaufstellung der Summen aus:
    eingezahlte Raten ca. 42.500€, diese kommen zum Abzug.
    Wunsch der IngDiBa: Vorfälligkeitsentschädigung ca. 10.000€ plus 92.500€ (reines Wunschdenken!!).
    Seine/unsere Forderung ist zunächst die Maximalforderung:
    Abzug der eingezahlten Beträge von der Hypothek - Restschuld somit ca. 50.000€ als Ablösung, nicht mehr.
    Vorfälligkeitsentschädigung eventuell (s.o.) verhandelbar.
    Zum gesamten Kontext hatte die Rechtsschutzversicherung schon mal eine hohe Latte angesetzt: Vergleich nur wenn in etwa unsere Forderung erreicht wird!!!
    Schönes Wochenende
    Bernd

    Hallo Ibanez,
    ich will gern ein paar Daten ergänzen:
    zu 1. Stand 31.12.2013 sind es gerundet 86.000€
    zu 2. Zinsbindung bis 30.09.2022 (also 15 Jahre insgesamt)
    zu 3. Zinsen anfänglich 5,40% (eff. Zins 5,54%)
    zu 4. gerundet 493€


    Mein RA sagt, dass dieses Angebot nicht annehmbar ist und danach wurde in der letzten Woche die Klage vorbereitet (man wartet jetzt noch auf die Zusage der Rechtsschutzversicherung ab, da diese im 1. Schritt nur die Kosten für die Vorinstanz genehmigt hatte, danach wird die Sache an das Landgericht abgegeben).
    Zur Einstellung der Lastschriften, da habe ich mich persönlich umorientiert, denn wenn die Sache sich verzögert, sind, wie in einem der obigen Beitrage genannt, der 2,5 fache Wert schnell erreicht und ich möchte mir nicht meine sehr gute Schufa aushebeln lassen. Ich werde mir aber, nach Zustellung der Klage an die IngDiBa, überlegen, ob ich denen nicht mitteilen sollte, dass künftige Zahlungen nur unter Vorbehalt geleistet werden. Das werde ich dann aber meinen Anwalt machen lassen.
    Sollten noch weitere Angaben benötigt werden, so bitte um Nachfrage, denn dieses Thema interessiert viele.
    Ich wünsche allen einen positiven Tag; werde heute wohl nicht mehr online sein.
    Bernd

    Hallo Ibanez,
    Angebot der Bank war 92.500€ zurück zahlen zuzüglich Vorfälligkeitsentschädigung, im Moment liegt das Angebot somit bei ca. 102.000€ zurück zahlbar, das nehme ich nicht an!
    PS: in Sachen Fälle/Felle habe ich hier tatsächlich einige auf`s Spielfeld gezogen. Vielen Dank für diese Hinweise.
    Auf weitere nette Unterhaltungen,
    es grüßt
    Bernd

    noch einmal zur Klarstellung meines letzten Beitrages:


    mit dem "Angebot" der IngDiBa und des von mir eingesetzten Begriffs "Abgetragene" war gemeint, dass ich ja nicht nur Zinsen zahlen sondern auch "Abtragszinsen", d.h., auf meinem Hypo Konto sind keine 92.500€ mehr vorhanden sondern schon eine gewisse Menge weniger und auf diese jetzige Summe hätte ich doch wendigstens ein Angebot erwartet; nach dem Motto: OK lieber Kreditnehmer, deine Gesamtlast ist jetzt auf die Sume "X" reduziert. Diese plus Vorfälligeitsentschädigung hätten wir gern zurück. Aber möglicherweise (ich bin ja kein Finanzfachman oder RA mit diesem Spezialgebiet und das Lesen im Netz reicht auch manchmal lnicht aus) liege ich da völlig daneben und "träume" von einem ordentlchen Umgang zwischen Geber und Nehmer. Vielleicht aber sehen die betroffen Banken nur ihre Fälle dahin schwimmen und fordern zunächst das wohl maximal mögliche.
    Einen schönen Tag allen

    @Ibanez,
    ja ok; dieses Standartschreiben habe ich schon erhalten mit unmöglichen Vorstellungen (volle Hypothek zurück zahlen, Vorfälligkeitsentschädigung und Stillschweigen über diese Lösung); was vollkommener Quatsch ist, denn ich kann natürlich meine Hypothek vorher ablösen, wenn ich bereit bin, die Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen. Aber hier sollte noch nicht einmal das bis jetzt erreichte Abgetragene in Abrechnung kommen. Total besch.....
    Warten wir es ab und....natürlich halte ich das Forum auf den aktuellen Stand, so wie es Neuigkeiten gibt.
    Nochmals einen schönen Abend

    @Ibanez,
    Deine Infos gefallen mir. Gut, es mag ein Wunschgedanke von mir gewesen sein, die IngDiBa wegen des Aussetzens der Zahlungen an den Tisch zu bekommen; sie wird daher wohl, wie ich das hier im Forum schon gelesen habe, zunächst auf die Klageschrift warten und dannn verhandlungsbereit sein.
    Zur Information betr. des § 498 Abs.3 BGB wäre ich schnell bei dieser Summe, denn meine Hypothek beträgt "nur" 92500€, d.h. nach 4 Monaten wäre ich "reif"; ich lasse das somit, lehne mich ziemlich beruhigt zurück und warte ab, was von der IngDiBa kommt. Sie wird sicherlich reagieren und dann, wie hier schon im Forum gelesen, ein (Friedens-)Angebot machen.
    Einen schönen Abend wünsche ich

    Hallo und guten Tag,
    eine spezielle Frage an die Fachleute dieses Themas:
    ich hatte in meinem ersten Beitrag den Hinweis gegeben, dass ich zum 31.10.14 meine Lastschriften von der IngDiBa widersprechen werde. Auch wenn ich die Sache mit meinem RA abgesprochen habe, so würde ich doch die Meinung der Fachleute einmal lesen, denn ich möchte natürlich auf keinen Fall jetzt wiederum der IngDiBA die Möglichdkeit zur Zwangsvollstreckung geben. Ich habe die Rate bis dato geleistet und würde sie auch künftig leisten können. Nur der eventuell rückzahlbare Betrag durch die Hypothekenbank vergrößert sich und ich hätte bei einem späteren Vergleich höhere Verluste, sollte ich nicht den vollen Betrag erhalten.
    Die Klageschrift ist vorbereitet aber die Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung für die gerichtlichen Schritte steht noch aus; die vorinstanzlichen Kosten hatte man bereits übernommen.
    Schönen Tag allen

    @Kaufmann
    Hallo und guten Abend,
    ich möchte Ihnen gern zeigen, dass es, bei Einhalten des richtigen Weges, auch (bis jetzt) positiv verlaufen kann (s. o. Threads von RA Wedekind.
    Ich habe im Juni vom BGH Urteil gelesen und mich dann zunächst im Internet "schlau" gemacht. Dann habe ich mit meiner Rechtsschutzversicherung Kontakt aufgenommen, mit einem Rechtsanwalt und Mediator die Sache besprochen, den Vertrag vorgelegt und dann zunächst selbst den Vertrag widerrufen.
    Die IngDiBa antwortete natürlich erwartungsgemäß ablehnend. Jetzt habe ich mir eine Kanzlei gesucht, die auf diesem Gebiet spezialisiert ist und parallel ein Finanzportal kontaktiert um gemeinsame Schritte nach der Zustimmung/einem Urteil zum Widerruf besprochen. Es gibt diverse Banken in der Warteschleife, die Zug um Zug die Hypothek dann ablösen würden und somit den Anspruch auf den Eintrag ins Grundbuch erhalten, denn die IngDiBa muss im gleichen Zuge das Pfandrecht und Grundbuch räumen. So etwas kann dann nur mit dem entsrpechenden Rechtsbeistand geschehen. Meine Kanzlei hat jetzt die Anklage geschrieben und dann werden wir sehen, wie die IngDiBa reagiert. Ich sehe positiv in die Zukunft.
    Mit freundlichen Grüßen
    Bernd

    @rieke72
    Hallo und guten Tag,
    ich bin kein RA, weiss aber, was meine Kosten vorinstanzlich sind (und es geht bei einem Widerruf immer um das gesamte Darlehen). Knapp 100.000€ Streitwert kosten mir vorgerichtlich ca. 2000,00€, danach geht es dann vor Gericht noch höher. Ich habe allerdings eine Rechtssschutzversicherung, mein ganzes Leben lang schon, und kann somit beruhigt die Sache angehen.
    Gruß
    Bernd

    Hallo, ich gehöre auch zu denen, die im Jahr 2007 eine Finanzierung bei der IngDiBa abgeschlossen haben. Ich habe meinen Vertrag durch meine Rechtsschutzversicherung prüfen lassen und seit Juni d.J werde ich durch eine Kanzlei gegen die IngDiBa vertreten. Das ist aber eine sehr schwierige Angelegenheit, denn die IngDiBa will überhaupt nicht am Vertrag etwas ändern bzw. einen Widerruf akzeptieren. Schade, dass man erst zu Gericht gehen muss. Ich habe meine laufenden Zahlungen zum 31.10.14 eingestellt (mit Rücksprache meiner Kanzlei!).
    Grüße
    Bernd