Beiträge von ChristianHildebrandt

    Hallo Zusammen,


    ich habe zwei Darlehensverträge bei der Sparkasse Bremen, die ich beide von einem Anwalt kostenlos prüfen lassen habe.


    Ein Vertrag habe ich bereits vor zwei Wochen selber widerrufen. Hier fehlt der Satz in meiner Widerrufsbelehrung " Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs."


    Ich habe das Darlehen selber widerrufen, weil die Standard Ablehnung der Bank sehr wahrscheinlich ist, sodass ich dann nach Ablehnung mir einen Anwalt suchen kann, der sich die Sache annimmt. Zudem muss die Bank im erfolgsfall den Anwalt bezahlen. Würde ich direkt einen Anwalt beauftragen, sehe das leider anderes aus.
    Mein Ziel: Ich strebe aber eher ein Vergleich an, wodurch es wohl zu Kostenteilung kommen wird. Vielleicht hat schon jemand Erfahrungen gesammelt in dem Vorgehen und kann mich ggf. korrigieren.

    Mein zweiter Vertrag wurde vom Anwalt (schon 2,5 Monate her) mit wenig "Erfolgsaussichten" eingestuft. Dieser Vertrag ist von 2012 und enthält Checkboxen bzw. Ankreuzsystem der Sparkasse. Hierzu gab es gerade eine aktuelle Entscheidung vom OLG München v. 21.05.2015 - Az. 17 U 334/15 das für den Verbraucher geurteilt hat. Also steht jetzt OLG München (für Verbraucher) gegen OLG Stuttgart (für die Bank).


    Hierzu habe ich folgen Eintrag im Netz gefunden.
    http://www.anwalt24.de/beitrae…checkboxen-der-sparkassen


    Ich werde auch diesen Vertrag selber widerrufen und auf die Standard Ablehnung warten. Über den Anwalt werde ich dann den zweiten Schritt gehen.


    Hoffe das die Bank sich auf einen Vergleich für beide Vertrag einlässt. Wie seht ihr das?


    LG CHristian