Beiträge von Nachfrager

    Hallo Community,
    ich habe eine Frage zu den gesetzlichen Regelungen der Verträge in der Auszahlungsphase.
    In den Regularien heißt es doch:
    Riester-Verträge dienen der Altersvorsorge. Wenn Sie sich entscheiden, Ihren Riester-Vertrag vorzeitig aufzulösen oder das angesparte Geld für einen anderen Zweck zu verwenden, gilt das als schädliche Verwendung: Sie müssen alle erhaltenen Förderungen zurückzahlen. Das gilt sowohl für Zulagen als auch für Steuervorteile.
    Angenommen, ich habe für den Vertrag gar keine Zulagen beantragt und nur die Steuervorteile während der Ansparphase genutzt, habe den Vertrag (wie eine Lebensversicherung) mit mindestens 12 Jahren Laufzeit eingehalten und mindestens das 62. Lebensjahr bei Auszahlung vollendet- so dass ich in der Auszahlungsphase auch die gesamte Fördersumme, d. h. 100% (und nicht nur 30%) entnehmen kann:
    Ist dann die 100% komplette Kapitalauszahlung aus dem Vertrag (inklusive der aufgelaufenen Zinsen, ggf. Dividenden) möglich, OHNE DASS DER STAAT WEGEN DER GEWÄHRTEN STEURVORTEILE PRÜFT, OB DIE STEUERVORTELE ZURÜCK ZU ZAHLEN SIND?
    Wenn ja: ist die Auszahlung des kompletten Kapitals dann ggf. an irgendwelche Bedingungen -wie z. B. Verwendungsnachweis - geknüpft? :?: