Hallo Zusammen,
habe da mal eine Frage.
Also, bei uns steht fest das unsere Widerufsbelehrung falsch ist (lt. BGH-Urteil)
Wir haben vor mehr als einem Jahr Widerrufen, die Bank hat damals abgelehnt.
Auf Grund der Hohen Anwaltkosten, die wir hätten selber in Vorkasse bezahlen müssten,
haben wir damals keine Klage eingereicht. Nun haben wir überlegt nochmal mit der Bank zu sprechen.
Kann mir jemand sagen ob das noch geht?
Und wenn ja, was würde uns evtl. denn zustehen?
Nutzungsentschädigung bis zum Zeitpunkt des Widerrufs scheint mir noch klar...
Aber was ist mit dem Zeitraum ab Widerruf bis heute? da habe ich ja deutlich zuviel Zinsen bezahlt...
hat man hier einen Schdensersatzanspruch?
Gibt es hier jemand der hierzu Erfahrungen gesammelt hat und mir evt. Tipps geben kann?
LG,
Fullyulli