Hallo Troll,
entscheidend ist wie hoch die Bausparsumme ist und wie viel eingezahlt ist, und ob dann überhaupt genug "Platz/Spielraum" ist, um eine sinnvolle Teilung zu vollziehen/machen/beantragen.
Falls die ABB das hergeben, wäre eine Erhöhung viel sinnvoller !! Mußt natürlich davon ausgehen, dass Du für die Erhöhungssumme dann die Abschlussgebühr zahlen musst und der Regelsparbetrag entsprechend erhöht würde. Es soll einen Schlichterspruch geben, der dem voll zugestimmt hat.
nicora
Hallo nicora,
vielen Dank für Deine Anmerkung.
Das Problem bei der Erhöhung ist, dass nach ABB die Bausparkasse zustimmen muss. Und warum sollte sie es tun, wenn sie aus den alten höher verzinsten Verträgen mit allen Mitteln raus will.
So könnte die Teilung ein Weg sein, um die Teilverträge aus der Zuteilung zu bekommen.
(Ich bin oben, bei von der Bausparkasse gekündigten Vertrag, von einem nicht voll Angesparten, vom BHW gekündigt nach §489 BGB ausgegangen. Hier geht vielen Betroffenen am 30.06.2015 die Zeit aus, wenn man noch Vertragsoptionen nutzen will.)
Troll