Hallo, guten Tag!
wir haben eine Eigentumswohnung erworben, die wir unserer Tochter unentgeltlich zur Verfügung stellen. Können wir die anfallenden Malerarbeiten (Arbeitslöhne)
als Haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen?
Herzlichen Dank für ihre Unterstützung.