Beiträge von Sebastian

    Hinweis da hier etwas falsches über die Rechtschtversicherung genannt wurde, die allgemeinen Rechtschutzversicherungsbedingungen geben Rechtschutz für sämtliche privaten Vertragsangelegenheiten die natürlich im versicherten Zeitraum geschlossen wurden fehlerhafte Verträge vor dem Versicherungsbeginn sind nicht gedeckt. Die private RS-Versicherung deckt zukünftige, das heißt nach dem Versicherungsbeginn geschlossene Verträge ab. Wer sich also frühzeitig versichert hat wird rechtschutz haben