Beiträge von Antelatis

    Hallo,


    ich habe inzwischen (nach 4 Wochen) eine Antwort von Lufthansa bekommen. Die haben folgendes geschrieben: "Grund für die Verspätung war ein technischer Defekt, der nach der routinemäßigen Kontrolle Ihres Flugzeugs festgestellt wurde...Der Defekt, der im vorliegenden Fall zu der Verspätung führte, kommt selten vor und war für uns nicht vorhersehbar....Da die Flugverspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären, bitten wir Sie um Verständnis, dass wie Ihren Wunsch nach einer Kompensation aufgrund dieser Sachlage leider nicht erfüllen können."


    Ich habe überall immer gelesen, dass ein technischer Defekt gerade nicht zu den außergewöhnlichen Umständen zählt. Blufft Lufthansa hier ganz dreist oder haben die recht? Wie kann man hier weiter vorgehen? Eigentlich ist doch alles klar und ich würde nicht gerne über einen Anwalt oder Flightright.de gehen. Das müsste man doch auch so hinbekommen, oder zahlen die echt erst, wenn man gerichtlich vorgeht?


    Viele Grüße


    Aaron

    Hallo,


    ich hätte da mal eine Frage zu folgendem Problem:Ich bin von Sofia (Bulgarien – ist in der EU) nach Bremen geflogen. Das passierte mit 2 Flügen mit Umsteigen in Frankfurt. Die Flüge gingen also erst einmal von Sofia nach Frankfurt und dann von Frankfurt nach Bremen. Beide Flüge wurden von der Lufthansa durchgeführt. Der erste Flug von Sofia nach Frankfurt startete mit einer Verspätung von 9 Stunden. Die Verspätung kam wegen eines technischen Defektes zustande. Da die Flugstrecke Sofia-Frankfurt unter 1500km liegt, könnte ich wohl nur eine Ausgleichzahlung von 250 Euro fordern. Meine Frage ist jetzt, zählt der zweite Flug von Frankfurt nach Bremen auch dazu? Dort musste ich noch einmal ca. 4 Stunden warten, weil 2 Anschlussflüge verpasst wurden. Insgesamt kam ich in Bremen mit einer Verspätung von über 12 Stunden an. Die Gesamtstrecke Sofia-Bremen läge jetzt aber bei über 1500km. Demzufolge könnte ich in dem Fall 400 Euro Ausgleichzahlung fordern.


    Bei Wikipedia habe ich dazu folgendes gefunden: "Für die Berechnung der Entfernung wird der letzte Zielort angenommen, der durch die Nichtbeförderung oder Annullierung verspätet erreicht wird. Dabei werden aber nur Strecken und Umsteigepunkte berechnet, die mit ein und derselben Fluggesellschaft in einem zusammenhängenden Flugticket gebucht wurden. Sind mehrere verschiedene voneinander unabhängig gebuchte Fluggesellschaften in einem Gesamtflug involviert, wird jede Flugstrecke einer Gesellschaft für sich betrachtet. "Zählen diese Flüge jetzt zusammen oder nicht? Also kann ich 400 Euro fordern oder nur 250?Vielleicht kann mir jemand diese Frage beantworten.


    Viele Grüße


    Aaron Berges