Beiträge von dgruen

    Hallo,


    ich bin Besitzer eines Riester-Banksparplanes bei einer Sparkasse. Diesen Riestervertrag möchte ich nun Auflösen, um das Guthaben zur EIgenheimfinanzierung heran zu ziehen. Der entsprechende Antrag wurde von der Zentralen Zulagenstelle bewilligt, jetzt müßte also nur noch die Sparkasse das Guthaben auszahlen.


    Dafür möchte sie nun ein anscheinend eigens dafür erstelles Formular haben, in dem ich dem folgenden Passus zustimme:


    "Für die Entnahme des Eigenheimbetrages berechnet die Sparkasse ein einmaliges Entgeld in Höhe von 50,00".


    Mir stellt sich nun die Frage, ob ich dieser einmaligen Entgeldforderung für die Auflösung zustimmen muss. Mir ist keine dem entsprechende Vereinbarung zwischen der Sparkasse und mir bekannt, eine rechtliche Grundlage für diese Forderung habe ich ebenfalls nicht entdecken können. Es erscheint mir so, als könnte ihr ein beliebiger Betrag (nebenbei ohne Währungskennzeichen) stehen und ich müßte ihn annehmen.


    Muss ich diese Forderung annehmen? Hat die Sparkasse ein Recht auf dieses einmalige Entgeld? Wie würden Sie dies sehen?


    Vielen Dank & Mit freundlichen Grüßen
    D. Gruen