Beiträge von Ibanez

    Immobiliendarlehensvertrag ist ein Verbrauchervertrag, wenn Du ein Verbraucher und kein Unternehmer bist und nicht als Unternehmer gehandelt hast. (Für unternehmerisch handelnde gilt das nämlich nicht).


    Ist Dein Darlehensvertrag aus 09/2011, dann gilt eben der Mustertext für Verbraucherverträge vom 03.08.2011.
    Ist der Vertrag vor dem 03.08.2011, dann eben der Mustertext für Verbraucherdarlehensverträge 29.07.2010.

    Tja, das liegt wohl daran, dass die Widerrufsbelehrung und das Widerrufsrecht nicht nur auf DARLEHEN anzuwenden sind, sondern eben für alle Verbraucherverträge gilt. Also auch für Internetbestellungen, Versicherungen und eben Darlehensverträge.
    Hintergrund ist ja der § 355 "Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen".


    Dort steht geschrieben, welche Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung gestellt werden. M.M ist der Paragraph das Wichtige. Denn, wenn eine Bank alles dort Geschriebene in ihrer Widerrufsbelehrung verwurstet hat, ist es nicht so einfach, diese anzuzweifeln.


    Egal, ob der entsprechende Mustertext 1 zu 1 übernommen wurde.


    Wenn die Bank sich auf Vertrauensschutz beruft, dann muss der Mustertext übernommen worden sein.


    Also nicht einfach Widerrufsbelehrungen nebeneinanderlegen und vergleichen. Ist ein Wörtchen falsch, dann zahlt die Bank Geld zurück....... So geht´s wohl nicht.


    Und das macht es so kompliziert und bedarf den Rat eines Experten. Und der kostet halt Geld.


    Gruß
    Ibanez

    @Magnus


    So, wie ich das verstanden habe, hast Du eine neue Finanzierung der 160.000 EUR Valuta bereits in "der Tasche". Das ist zumindest eine gute Voraussetzung, den Widerruf zu erklären. Den neuen Darlehensvertrag allerdings würde ich so nicht unterschreiben, es sei denn, Du und die Bank haben vereinbart, dass ohne Zahlung einer sog. NICHTABNAHMEENTSCHÄDIGUNG das Darlehen nicht in Anspruch genommen werden kann.


    Warum ?
    Du weisst ja nicht, ob Deine alte Bank sich auf die Aufhebung einlässt. Kann auch sein, dass sie Dir ein Vergleichangebot unterbreitet, in dem sie auf 50% einer anfallenden Vorfälligkeitsentschädigung verzichtet.
    Kann auch sein, dass Sie Dir anbietet, die Valuta bei denen zu aktuellen Konditionen zu übernehmen.


    Sollte die Altbank sich auf eine Ablösung einlassen, dann gilt meist ab deren Schreiben ein Zeitfenster von 14 Tagen, um das Angebot anzunehmen und dann innerhalb von 30 Tagen die Valuta zurückzuzahlen. (Natürlich Zug um Zug gegen Löschung der alten Grundschulden, bzw. Abtretung der bestehenden Grundschulden).


    Also keine Sorge bezgl. des Zeitdrucks von 1 Tag.


    Gruß
    Ibanez

    @Franziska
    Lieben Dank für Deine Weihnachtsgrüße auch an Euer gesamtes Team. Ich wünsche Euch allen ein frohes neues Jahr und macht weiter so, wie bisher.


    Verbesserungsvorschlag für 2015:
    Die Privatnachrichten sollten nach Ansicht weiter sichtbar sein. Sind bei mir nach Ansicht verschwunden und nicht mehr anzusehen.


    @Hermann-Josef Tenhagen
    Stärkeren Kaffee im SAT1 Frühstücksfernsehen :)

    @Bankkunde
    hmm, da habe ich nachgedacht, ob ich ein Statement poste und eventuell meine Zeit verschwende oder doch lieber mein neues Schlagzeug quäle. Meine Nachbarn leben aber wohl besser, wenn ich Geräusche der Tastatur entlocke.


    Also: Wie ich Deinen Beiträgen entnommen habe, suchst Du seit Ende Oktober einen Anwalt, der erfolgsorientiert arbeitet. Scheinbar hast Du diesen noch nicht gefunden.


    Meine Meinung:
    Wird schwierig.
    Dann hast Du geschrieben, dass Deine Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Soweit, so gut.


    Was ist Dein Ziel ?
    Ohne Risiko einen möglichst hohen Erfolg ?


    Funktioniert in den seltesten Fällen. Ich habe meine Meinung darüber bereits gepostet:
    Tausende Euro sparen durch fehlerhafte Widerrufsbelehrung - Seite 17 - Baufinanzierung - Finanztip-Community


    Wir haben in 2 Fällen tatsächlich mit einem einfachen Brief die Bank dazu bewegt, die bestehende Valuta ohne Vorfälligkeitsentschädigung abzulösen.


    Bei einer lokalen Bank wurde in 2 Fällen neue Konditionen ohne Einschaltung eines Anwaltes angeboten. Da war das direkte Gespräch von Vorteil und hat somit keine Anwaltskosten verursacht. Glück für die Kunden. ( Waren lokale Banken)


    In den anderen Fällen musste der Anwalt einen dreiseitigen Brief an die Bank schicken, damit die einknicken. ( Hab ich aber auch gepostet ).


    Es gibt also in der Tat Erfolge, bestehende Darlehen abzulösen. Dummerweise ist das eben nicht ohne Risiko und nicht kostenlos.


    Ich ( kann nur für mich sprechen ) werde einen Teufel tun, Musterschreiben zu posten.


    Warum ?


    Weil der Kunde für dieses Schreiben Geld an seinen Anwalt bezahlt und der Anwalt sein Hirnschmalz einsetzt. Das ist eben sein "Urheberrecht" und auf seinem "Mist" gewachsen. Also bleibe ich fair und informiere "Betroffene", dass es in einigen Fällen funktioniert. Im Übrigen haben alle Mandanten eine Schweigepflichterklärung unterzeichnet. Anwalt und Mandanten würde ich also nie hintergehen.


    Was erwartest Du von einem Forum ?
    Kostenlose Rechtsberatung ?
    Musterschreiben von Jemanden, der dafür Geld bezahlt ?


    Was soll das BLABLABLABLA (Zitat Bankkunde)? Ist doch ne Frechheit denen gegenüber, die Zeit und Geld investieren.


    Wer nichts macht, macht auch nichts falsch aber führt auch nicht zum Erfolg.


    Mein Tipp:
    Gib die Suche nach einem Anwalt auf, der auf Zocken steht. Such Dir einen, der schwerpunktmäßig in dem Thema unterwegs ist, vereinbare ein Honarar auf Stundenbasis ( für außergerichtliche Tätigkeiten ).


    Scheust Du das Risiko, dann lass es dann eben sein und warte auf ein BGH Urteil. Kann dann aber auch sein, dass dann eh Deine Zinsbindung endet und dann suchst Du Dir im Internet den billigsten Anbieter für eine Anschlußfinanzierung.


    Unser Weg:
    Wir haben eine Anwaltskanzlei, deren Stundensatz sich auf 190 EUR zzgl. MwSt. beläuft.


    Für die Statistik:
    Die höchsten Kosten betrugen 1.130 EUR, die niedrigsten 714 EUR. Mit jeder Bank wurde eine Ablösung erzielt.
    Gesamtvorteil für alle Kunden bisher: 93.000 EUR ( 8 Kunden ). Mag sicher nicht der Mördererfolg sein, aber wie sagte mein Ausbilder damals: " Auch plus 1 Mark ist ein Gewinn".


    Viele Grüße
    Ibanez

    @Ramm
    Man kann immer verhandeln. Wird aber nix nutzen. Und ob Du Deine PKW Versicherungen, Wohngebäudeversicherungen und was man sonst noch so hat, kündigst, wird höchstens Deinen Versicherungsvertreter ärgern. Die RS Versicherung wird´s nicht interessieren, da es die sog. Spartentrennung gibt. Heißt: Rechtsschutzversicherung muss eigenständig sein.


    Viele Grüße
    Ibanez

    @Zivko
    Wie genau lautet der Ablehnungsgrund Deiner Rechtsschutzversicherung ?


    Lehnt die ab, weil kein Versicherungsfall eingetreten sein soll oder weil sie sich auf eine Ausschlußklausel bezieht ?


    Generell gilt der Grundsatz:
    Ein Rechtsschutzfall ist eingetreten, wenn eine der Parteien gegen eine Rechtsvorschrift verstoßen hat oer verstoßen haben soll.


    Die Versicherer haben immer argumentiert, dass ja schon mit Abschluß des Darlehensvertrages bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung bsw. die Bank bereits gegen eine Rechtsvorschrift verstoßen hat. Und hattest Du da keine RS Versicherung, dann haben die sich herausgewunden.


    Dies soll dann eben nicht mehr so möglich sein, da der RS Fall ist mit Ablehnung bezgl. einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung eingetreten ist und somit müsste eine Kostenübernahme erfolgen.


    Gibt es allerdings eine Ausschlußklausel ( Bedingungen hängen von entsprechender ARB ab ), dann sehe ich eher schwarz.


    Im Übrigen kann es auch sein, dass Kostenübernahme nur bei gerichtlichen Auseinandersetzungen versichert ist. Außergerichtlich entsprechend keine Übernahme..


    Viele Grüße
    Stefan

    @Klaus Gaertner


    Hallo Klaus,
    korrekter Ablaufplan :)
    Wenn die Bank sich weigert, und das wird sie i.d.R. machen, solltest Du den Anwalt die weiteren Schritte machen lassen.
    Das mit den "Prozessen" ist so eine Sache. Wie ich mehrfach gepostet habe, ist das ein Unterfangen, welches Du Dir leisten können solltest.


    Soweit sollte es aber nicht kommen. Wenn Deine Widerrufsbelehrung übel formuliert ist, bestehen gute Chancen, dass sich die Bank ebenfalls auf ein gerichtliches Verfahren nicht einlassen wird und Dir nach einigem Rumnörgeln einen Vergleich anbietet. In diesem Fall trägst Du die Anwaltskosten selbst. Kann man mit leben.


    Sollte es dennoch zu einem Verfahren kommen und die Bank unterliegt, dann muss sie auch Deine Kosten übernehmen.


    Dummerweise gilt dies auch, wenn Du unterliegen solltest. Dann musst Du auch die Kosten der Bank tragen.


    Deshalb:
    Man muss Mut im Hemd und Kohle in der Tasche haben, um das Ganze bis zum Ende durchzuziehen.


    Aber der RA Wedekind weiss mehr als ich über Kosten / Verfahren / Gebühren. Vielleicht postet er noch etwas zu Deine Frage.


    Viele Grüße
    Stefan

    Allerdings finde ich diese Anwaltsgeschichte mit den 39% ziemliche Abzocke


    Das sind dann eher Prozessfinanzierer.


    Laut Deinem Posting wird es immer auf einen Anwalt hinauslaufen. Da kann man sich auch gleich die 70 Euro sparen, oder nicht.


    Die 70 EUR Gebühr ist ja lediglich für eine Einschätzung, ob eine Widerrufsbelehrung Fehler enthält. Anwälte nehmen i.d.R. für eine Ersteinschätzung ein höheres Honorar.
    Einen Anwalt wird man i.d.R. brauchen, da es sich bei den Streitwerten oft um höhere Beträge handelt, die dann vor dem Landgericht ausgetragen werden. Und da besteht nunmal Anwaltspflicht.


    Leider ist das groesste Problem der Anwalt. Man muss einen finden, der sich auskennt. DAS weiss man allerdings als Laie erst dann, wenn man den Prozess gewonnen oder verloren hat.


    Die Meinung teile ich auch. Deshalb gibt es ja Empfehlungen im Netz. Einen Anwalt zu beauftragen, der sein Geld mit Scheidungsschamützel verdient, ist da eher suboptimal.


    Morgengruß
    Stefan

    Hallo Klaus,
    das Urteil bezgl. der Wertermittlungskosten, die Banken erhoben haben, hat nichts mit einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung zu tun.


    BGH hat in diesem Fall geurteilt. Hier ist das dann einfach, mit einem Musterbrief zu arbeiten.
    Zur fehlerhaften Widerrufsbelehrung gibt es aber eben kein höchstrichterliches Urteil. Da entscheiden die Gerichte mal so und mal so. Und da eventuelle Fehler von jedem Gericht anders gewertet werden können, macht ein Musterbrief keinen Sinn.


    Natürlich kann jeder ohne Anwalt die Bank anschreiben, bringt aber m.M. aber nicht soviel, denn die Bank scheint Musterbriefe in Form von Ablehnungsschreiben irgendwo downgeloadet zu haben :)


    Und dann muss man eh zum Anwalt.


    Und der muss ( nicht sollte ) einer sein, der fachlich versiert ist und "Schmackes im Füller" hat.


    Die guten muss man suchen, die schlechten findet man überall........


    Nebenbei:
    70 EUR Prüfungskosten bei der VZHH finde ich jetzt nicht gerade "teures Geld".


    Sonntagsgruß
    Stefan

    Hallo Anne,
    hab ne Idee:
    Kanzlei wechseln.
    Bist Du sicher, dass es sich um eine Anwaltskanzlei handelt ? :)


    Kann mir kaum vorstellen, dass bei einem Streitwert von 4.000 EUR Anwaltsgebühren in Höhe von 2.000 EUR anfallen.
    Und eine Begründung, warum die Widerrufsbelehrung falsch sein soll, wird auch nicht gegeben ?
    Also erstmal Honorarvereinbarung und Vollmacht unterzeichnen ?


    Naja..........


    Viele Grüße
    Stefan

    @grinsekatze
    Da hast Du Dir die 18 Seiten aber nicht ganz durchgelesen. Es gibt durchaus Erfolge. Allein unsere Kunden ( und wir sind nur eine kleine Bude ), haben von 8 Fällen 8 positive Ergebnisse erzielt. Anschlußfinanzierungen waren nie ein Problem, wobei allerdings auch 5 von 8 bei der "alten Bank" neue Konditionen erhalten haben. RA Wedekind hat auch Positives zu vermelden.


    Und der Eine oder Andere konnte ebenfalls einen Vergleich erreichen.


    Was die Ablösefinanzierung betrifft, so haben wir immer eine lokale Bank vermittelt. Mag sein, dass die nicht immer die Burnerkonditionen auswerfen, wie Internetbanken aber einen Tod muss man halt sterben. Dafür hat alles innerhalb der 30 Tagesfrist funktioniert.


    Viele Grüße
    Stefan

    Hallo Stefan,
    ach, mit der Rhetorik hab ich´s nicht so :)


    Du hast da vielleicht etwas falsch verstanden. Wir sind keine Anwaltskanzlei und kein Verein gebeutelter Darlehensnehmer.


    Wenn Du über uns eine Finanzierung "auf´s Auge gedrückt" bekommen hättest, dann wärst Du unser Kunde.


    Und Du hast ja bereits ein Darlehen, welches Du widerrufen hast. Also eben ein Fall für den Juristen.


    So betone ich:
    Alles, was ich schreibe, hat nix mit einer Rechtsberatung zutun und spiegelt nur meine persönliche Meinung und Erfahrung wider, die ich den geneigten Forennutzern zur Verfügung stelle.


    Morgengruß
    Stefan

    IG Widerruf
    Da hab ich jetzt aber mal Verständnisschwierigkeiten. Stelle aber auch nicht in Abrede, dass ich zu blöd bin.


    Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, damit ein Darlehen regulär vorzeitig beendet wird ? Also ohne Widerruf.


    Ich und die Bank sind laut Vertrag bis zum Ende der Zinsbindung an einen Vertrag gebunden. Die Bank muss den Vertrag auflösen, wenn ich bsw. mein Sicherungsobjekt verkaufe. Allerdings hat sie dann gem. BGB einen Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung. Obwohl ich der Meinung bin, dass keine Vorfälligkeitsentschädigung richtig berechnet wird, sprechen wir nicht über einen Betrag von 0 EUR. ( In Worten: Null ).


    Berechnet die Bank, die 10.000 EUR wie in Ihrem Beispiel, könnte durch ein Gutachten die VFE vielleicht um 2.000 EUR gesenkt werden. Habe noch nie gesehen, dass sich eine Bank um 10.000 EUR "vertan" hat.


    Also würde der Prozessfinanzierer ( von 2.000 EUR ausgehend ) einen Anteil von 39%, d.h, 780 EUR erhalten. Soweit ok. Mandant bekommt 1.220 EUR. Ist auch Geld, ohne Frage.


    Aber solche Fälle sind laut Ihrem Post nicht rentabel. Besser wäre also eine VFE in deutlich 5-stelligem Bereich. Bedeutet, dass es sich um höhere Darlehen handeln müsste. Und genau diese Zielgruppe nimmt sich einen Anwalt, der eben nicht 39% kassiert. Denn diese Zielgruppe leistet sich einen Advokaten.


    Mir geht es um die "normale" Familie. Genau die, die Hilfe brauchen.


    Alles auch nur meine persönliche Meinung.


    Viele Grüße


    Stefan

    Hallo Stefan,
    (schöner Name übrigens)


    die Bank kann ich weder bestätigen, noch dementieren. Und wenn doch, behaupte ich das Gegenteil :)


    Ich möchte weder meine Kunden, noch mich in Schwierigkeiten bringen, da ich nicht weiss, wie Aussagen zu Fakten juristisch "verwurstet" werden können.


    Aber es gibt tatsächlich Erfolge und diese auch innnerhalb eines kurzen Zeitraumes.


    Mittlerweile ereilt mich ein Verdacht, warum manche "Fälle" recht zackig entschieden werden und warum sich manche in die Länge ziehen. ( Wir haben ja bereits einige Angelegenheiten betreut)


    Warte nun mal die letzten beiden Sachen ab und dann bin ich gespannt, ob sich mein Verdacht bestätigt.


    Eine Umschuldung war übrigens nie ein Problem, entgegen dem, was man den Banken vor Kurzem unterstellt hatte.


    Viele Grüße
    Stefan

    @alledieKostenscheuenunddocherfolgreichseinwollen


    Ich habe das Gefühl, die Euphorie, mal eben so 20-40.000 EUR der Bank aus dem Kreuz leiern, ebbt ein wenig ab.
    Mittlerweile haben auch die Verbraucher realisiert, dass das was mal als "einfacher Widerrufsjoker" in den Medien publiziert wurde, nun doch kein Selbstläufer ist, wie das OLG Urteil Stuttgart zeigt.


    Habe ich doch mehrfach gepostet, dass man nur mit Geld im Rücken oder mit Mut und Durchhaltevermögen das Vorhaben angehen sollte, damit nicht noch gutes Geld Schlechtem hinterher geworfen wird. Und wenn doch, muss ich es mir leisten können.


    Neben der eigentlichen Sache tauchte so oft die Frage auf, was so ein Prozedere kostet. Man hat über den Ansatz der Streitwerte diskutiert und welcher Rechtsberater welche Kosten für eine Durchsetzung ansetzt. Am Besten erstmal kostenlos, dann mal mit 70 EUR, dann mal pauschal, dann mit prozentualer Beteiligung am Erfolg. Aber auf jeden Fall irgendwie "billig" und am Besten ohne großes Risiko.


    Aber billig funktioniert in diesem Fall nicht, glaub ich. Gute Anwälte kosten Geld und gönnt es Ihnen, denn die gönnen Euch dann auch den Erfolg.


    Wie in jeder Branche gibt es Gute und Schlechte. Findet die Guten, die ehrlich über Chancen und Nutzen beraten und vernünftig aufklären.


    Es gibt eben kein wegweisendes BGH Urteil, welches die Bank verdonnert hat, dass alle Darlehensverträge widerrufbar sind, die nicht dem aktuellen Muster entsprechen.


    Endlich mal eine Chance, der großen Bank "an´s Knie zu pissen"........


    Es ist und bleibt ein Risiko !!


    Und wie Einige gepostet haben: Was haben die Banken falsch gemacht ?
    Sie haben ja über das Widerrufsrecht informiert. Und jeder Darlehensnehmer hat mit seiner Vertragsunterschrift dieses auch bestätigt. Jetzt wird darüber diskutiert, ob die Form, die Schriftgröße, ein Wörtchen nicht oder an der falschen Stelle stand.


    Zum Glück leben wir in einem Rechtsstaat, in dem jeder sein Recht, was er hat, nutzen kann. Dafür kämpfe ich auch.


    Aber wir sind nicht in den USA, wo ich 1 MIO $ kassieren kann, weil man mich nicht darauf hingewiesen hat, dass heißer Kaffee heißer ist als kalte Milch.


    Und ich bin mal gespannt, ob eine Bank vor den BGH zieht und für sich ein entsprechendes Urteil erwirkt.


    Viele Grüße
    Stefan

    Hallo Franziska,
    vielen Dank für Deine freundliche Nachricht an meiner Pinwand.
    Den Dank gebe ich gern zurück, auch an das Team und an alle, die sich hier engagieren.


    Zurück zum vorherigen Post:


    Was ist grundsätzlich ein Grundumriss ? :)


    ich versuche es einmal anhand eines kurzen Protokolls:
    Oktober 2014: Vorprüfung der Widerrufsklausel durch uns mit dem Ergebnis, dass diese fehlerhaft ist
    Oktober 2014: Kunden vorgeschlagen, einen mit uns kooperierenden RA einzuschalten, der weitere Schritte einleitet
    Oktober 2014: 1. Anschreiben vom RA an Bank mit Hinweis auf fehlerhafte Widerrufsbelehrung
    Oktober 2014: Bank schickt Ablehnungsschreiben an RA
    Oktober 2014: RA schickt "krawalliges" Schreiben an Bank
    November 2014: Bank unterbreitet Vergleichsangebot und bietet an, die bestehende Darlehensvaluta innerhalb von 30 Tagen zurückzuzahlen und verzichtet völlig auf Vorfälligkeitsentschädigung
    November 2014: Darlehensvaluta bei einer anderen Bank neu finanziert.


    Ergebnis:
    Alle sind zufrieden, bis auf die "Altbank"


    Ist das juristisch so ok ?

    Nun habe ich mit einem weiteren Kunden (mit Hilfe eines Anwaltes, mit dem ich für den Kunden außergerichtlich eine Honorarvereinbarung über 190 EUR zzgl. MwSt. vereinbarte hatte), ein Ergebnis erzielt. ( Vergleich dahingehend, dass das Darlehen mit der aktuellen Valuta zurückgezahlt und auf Vorfälligkeitsentschädigung komplett verzichtet wird)


    Da kam mir in diesem Zusammenhang folgende Frage auf:


    Die Bank schreibt u.a.:
    "Die Darlehensnehmer verpflichten sich und ihre anwaltlichen Vertreter zum Stillschweigen über die Tatsache und den Inhalt dieser Vereinbarung."


    Wie ist das juristisch zu sehen ? Im Forum wird ja oft gefragt, welche Erfahrungen man mit welcher Bank hatte.
    Dürfte ich nun das Ergebnis präsentieren, ohne gegen diese Vereinbarung zu verstossen ?


    Und wenn, was dürfte man posten ?


    Will ja auch nicht den Kunden in Schwierigkeiten bringen.


    Viele Grüße
    Stefan

    Hallo Herr Wedekind,
    vielen Dank für die statistischen Werte.


    Haben Sie auch eine Umfrage gestartet, wie viele welchen Betrag bei einem Widerruf eines laufenden Darlehens den Banken aus dem Kreuz geleiert haben ?


    Bei einem Vorfälligkeitsentgelt kann ich ja tatsächlich etwas einsparen, d.h, ich bekomme etwas zurück.
    Und Vorfälligkeitsentgelt fällt nur an, wenn ich meine Immobilie verkaufe oder verkauft habe.
    So habe ich ein anderes Risikobewußtsein und kann getrost Kosten investieren, denn vom Eingesparten kann ich i.d.R. den Anwalt bezahlen.


    Und somit komme ich auf mein Eingangsposting zurück.

    Diejenigen, die eben nicht ihre Immobilie verkaufen, haben ein laufendes Darlehen und wollen mit dem Widerrufsjoker umschulden. Bei einer Umschuldung muss ich ja weiter das Darlehen bedienen, wenn auch mit geringeren Zinsen, dafür mit einer eventuell höheren Tilgung. Der Vorteil liegt in der schnelleren Entschuldung. Zumindest anhand meiner Erfahrung und bereits abgewickelten Fällen, unterbreitet die „Altbank“ ein neues Angebot mit gleicher Rate. (Zins niedriger, Tilgung höher )


    In keinem Fall wurde das Darlehen aufgestockt, nur, weil den Darlehensnehmern die Liquidität fehlt, um die Anwaltskosten zu bezahlen.


    Fazit:
    Der Mandant hat immer noch kein Geld in der Tasche im Gegensatz zu dem Darlehensnehmer, der Vorfälligkeitsentschädigung zurückholt, weil er sie schon bezahlt hat oder demnächst zahlen muss.


    Sie werden sicher Ihren Mandanten das Kostenrisiko ( zu den Anwaltskosten kommen ja auch im schlimmsten Fall noch die nicht zu vernachlässigenden eventuell anfallenden Gerichtskosten hinzu) ausführlich erklären.


    Aber führt auch jeder Anwalt das Szenario „worst case“ vor ?


    Sie haben in vorherigen Postings ein Risikoinvest von 8.000 EUR auf den Schirm gebracht.
    Deckt sich übrigens in etwa, was mir meine Kunden von deren Anwälten mitgeteilt haben.


    Und nun nochmal mein Aufruf, ohne den Mut zu nehmen, den man haben muss:


    Wissen die Mandanten, dass sie fast 10.000 EUR einsetzen müssen, um das Verfahren mit unvorhersehbarem Ausgang durchzuziehen ? Und können sie das ?


    Ein Privatier, wie hier geschrieben, sicher. Aber die Familie, die nicht immer 10 Riesen auf der Kante hat ?


    Ich gehe davon aus, dass die Banken die Schmerzgrenzen ihrer Kunden testen werden.


    Alles Geschriebene ist nur meine Meinung. Ist lediglich ein Hinweis auf Risiken und Nebenwirkungen.


    Viele Grüße


    Stefan