Beiträge von Ibanez

    Hallo Bernd,
    dann hast Du eine anfängliche Tilgung von 1% vereinbart und eine momentane Restschuld von ca. 85.000 EUR.
    Hat die DiBa Dir auch eine Berechnung zur Verfügung gestellt, wie sie auf das Vorfälligkeitsentgelt kommt ?


    Und ist die DiBa bei der Berechnung dann mit einer Zinsbindung bis 2022 ausgegangen ?
    Und hat sie die Sondertilgungen bei der Berechnung berücksichtigt ?


    Dies wäre in dem Fall nicht korrekt, da Du ja ein Kündigungsrecht nach BGB hättest, dies besagt,dass grundpfandrechtlich besicherte Darlehen mit einer Frist von 6 Monaten nach 10 Jahren (nach Vollauszahlung des Darlehens und nicht nach Vertragsdatum übrigens) einsetig vom Darlehensnehmer gekündigt werden kann.


    Somit dürfte der Zinsschaden nur bis 2017 berechnet werden.


    Und somit für mich immer noch nicht schlüssig oder ich bin einfach zu blöd :)


    Viele Grüße
    Stefan

    Hallo Bernd,
    das "Angebot" der Bank find ich merkwürdig.
    Aber tu doch ma Butter bei die Fische:


    a) Wie hoch ist die aktuelle Restschuld des Darlehens ?
    b) Wann endet die Zinsbindung ?
    c) Wie hoch ist der Sollzins ?
    d) Wie hoch ist die Monatsrate ?


    ING-DiBa hat standardmäßig 5% Sondertilgungsoptionen in ihren Bedingungen. Die werden bei der Berechnung fiktiv berücksichtigt.


    Bei allem Verständnis: Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Bank ein Angebot unterbreitet, in dem sie den kompletten Darlehensbetrag und ein Vorfälligkeitsentgelt fordert. Hab ich noch nie gesehen.


    Abgesehen davon, hattest Du ja geschrieben, dass Du bereits einen RA eingeschaltet hast. Was sagt der denn dazu ?
    ( Außer den Vorschlag, die Ratenzahlung einzustellen ).


    Es grüßt zurück
    Stefan

    Hallo Dieter,


    die Rechtsschutzversicherer haben ihre Bedingungen ( ARB) hin und wieder angepasst.


    Ich denke, Deine Frage geht in Richtung Baurisikoausschlußklausel. Entweder Du siehst in Deinem Vertrag nach ( die Vertragsgrundlagen werden immer mit ausgewiesen. Bsw. Es besteht Rechtsschutzversicherung nach ARB75 / ARB94/ ARB 2000, etc).


    Deckungszusage bei einem Neubau: Eher nicht.


    Generell werden bei derartigen Rechtsschutzfällen recht hohe Streitwerte produziert, so dass die Versicherer in Ablehnungslaune sind.


    Interessant in diesem Zusammenhang ein Urteil des BGH vom 19.02.2003 (Az.: IV ZR 318/02)


    ......ist der Risikoausschluss nur anwendbar auf die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen, die der Bauherr an der Planung und Errichtung eines mangelfreien Gebäudes hat. Auf gleiche Weise erfasst ein Baurisikoausschluss nach der Rechtsprechung des BGH vom 25.06.2003 (Az.: IV ZR 32/03) grundsätzlich nur solche Rechtsstreitigkeiten, die in unmittelbaren Zusammenhang mit der Planung und Finanzierung eines Gebäudes stehen.


    Häufig weisen ablehnende Rechtsschutzversicherungen auch auf die so genannte Vorvertraglichkeit hin. Damit ist gemeint, dass eine Versicherung die Kosten nicht zu übernehmen hat, wenn die strittige Aktion bereits vor Abschluss der Versicherung statt fand. Aber auch hier hat der BGH denen in die Suppe gespuckt in Form eines Urteils vom 24.04.2013. (Az: IV ZR 23/12).


    Viele Grüße
    Stefan

    Hallo Norden14,
    fasse mal zusammen, wie ich es verstanden habe:
    Du hast ein Darlehen über 92.500 EUR aufgenommen. Dies ist nennt man den Nominaldarlehensbetrag.
    "Abtragszinsen" definiere ich als Tilgungsbeträge. Nominaldarlehen minus Tilgung=Restschuld.(von Dir definiert als Gesamtlast)
    Nun hast Du das Darlehen widerrufen und hast ein Angebot von der Bank erhalten, welches beeinhaltet, dass Du unter bestimmten Voraussetzungen das Darlehen zurückzahlen kannst.


    Ich gehe davon aus, dass die Bank die Vorfälligkeitsentschädigung anhand des Zinsschadens basierend auf der Restschuld berechnet. Alles Andere würde m.E. ja keinen Sinn machen.


    Und wenn Du damit zufrieden wärst, dass die Bank Dir die Restschuld plus Vorfälligkeitsentgelt auf´s Auge drückt, dann ist doch alles gut. Allerdings wärst Du dann der Erste, der darin eine frohe Botschaft sieht :)
    Du holst das Geld, welches Du dann mit der VFE rauswirfst, sicher nicht mit den aktuell niedrigen Zinsen wieder raus.


    Und wenn das das Ergebnis einer anwaltlichen Vertretung sein sollte, würde ich den Advokaten wechseln.


    Oder habe ich Dich falsch verstanden ?


    Viele Grüße
    Stefan

    Nachtrag:
    Die Bank hat 2 Möglichkeiten, die Vorfälligkeitsentschädigung zu berechnen.


    a) Aktiv-passiv
    b) Aktiv-aktiv


    Bedeutet: Bank nimmt den Darlehensbetrag zurück und tut so, als wenn sie diesen wieder sicher anlegt.
    Ergebnis: Minimale Anlagezinsen und Entschädigung für den Darlehensnehmer hoch.


    oder


    Bank tut so, als wenn sie den Darlehensbetrag mit der Restlaufzeit weiter verleiht.
    Ergebnis: Zinsschaden nicht so hoch, da ja wieder neue Margen als Ertrag anfallen. Zinsschaden also geringer.


    Dumm ist nur, dass die Bank nicht nachweisen muss, welche Methode sie anwendet.


    Und das zum Thema "Moralische Verpflichtung über Einhaltung von Verträgen"


    Eine Bank wird sich immer für ihren Vorteil entscheiden. Entsprechend eines Urteils aus dem Jahr 2000 über die Berechnung eines Vorfälligkeitsentgeltes. Ist ihr gutes Recht.


    Nun hat der BHG eben mal bezgl. der Widerrufsbelehrung etwas geäußert.


    Ist nun ein gutes Recht der Verbraucher.


    Viele Grüße
    Stefan

    Norden14: Naja, ich glaube eher nicht, dass die ING-DiBa ein "Friedensangebot" unterbreitet. Habe einige Fälle begleitet und es ergeht immer ein Standardablehnungsschreiben. Da wirst Du Dich auf ein Verfahren einstellen müssen.


    Wenn es anders sein sollte, würde ich mich und die Mitleser freuen, wenn Du über Ergebnisse berichten würdest. Denn davon lebt ein Forum.


    Viele Grüße


    Stefan

    HWZ: Dann wünsche ich viel Erfolg. Das Risiko übernimmt ja dann die Versicherung. Was nicht meine Zustimmung findet, ist Deine Aussage, dass Versicherungen, Banken und RAe sich verhalten, wie auf einem Basar. Die RS Versicherung hat ja scheinbar Kostenübernahme erklärt. Der Anwalt wird tätig und wird auch entsprechend abrechnen. Jetzt bleibt nur noch zu hoffem, dass auch Deine Bank sich auf das Feilschen einlässt.:-) Denn das ist auf einem Basar oder Flohmarkt so üblich. Wie ich allerdings geschrieben habe, gönne ich auch den Anwälten ihr Honorar. Jeder muss verdienen, denn so läuft eine funktionierende Wirtschaft. Entscheidend ist die Berechnungsgrundlage.


    Ich schätze eben Leistung. Ich schätze auch, dass bsw. RA Wedekind sich neben seiner beruflichen Tätigkeit für ein Forum engagiert und mördermässige Texte verfasst, um die anfallenden Gebühren dem geneigten Verbraucher darzulegen. Wenn das Engagement sich auch auf die Mandanten bezieht, ist man da sicher in guten Händen.


    Es gibt in jeder Branche "schwarze Schafe". Grinsekatze hat sich für Stuhl Nr. 4 entschieden. Aber ich glaube kaum, dass sie/er statt 70 EUR auf 35 EUR für die Ersteinschätzung verhandelt hat. Außergerichtlich kann man eben so umgehen. Die anwaltlichen Gebühren sollte man nicht umgehen. Entscheiden ist m.E. einzig die Festsetzung des Streitwertes. Und genau dieser Punkt ist noch nicht gerichtlich geregelt.


    Viele Grüße
    Stefan

    Hallo Norden14,
    wenn Du diese Vorgehensweise mit Deinem RA abgesprochen hast, wird er schon wissen, was er tut.


    Ob der Lastschriftrückzug ein probates Mittel ist, um die ING-DiBa an den Tisch zu bomben, bezweifele ich. Natürlich wird die Bank die Rückstände anmahnen. Die Folgen sind im § 498 Abs. 3 BGB geregelt. Da gab es 2008 eine Neuerung (Risikobegrenzungsgesetz). Die Bank hat kann das Darlehen kündigen, wenn Du mit 2,5% des Nennbetrages im Rückstand bist. Also bsw.: Nennbetrag 200.000 EUR x 2,5% = 5.000 EUR. Wenn der Rückstand dann über 5.000 EUR aufgelaufen ist, wird die Bank dann noch einmal mit einer 14-tägigen Frist den Ausgleich der Rückstände verlangen und wenn das nicht passiert, den Kredit fällig stellen.
    Einen Mahnbescheid muss die Bank nicht schicken, da sie mit der vollstreckbaren Ausfertigung der Grundschuldbestellungsurkunde vollstrecken kann.
    So zumindest meine Meinung.


    Viele Grüße
    Stefan

    Hallo Franziska,


    brauchte 12 Versuche, um mich einzuloggen.


    Fehlermeldung:


    Fatal error: An error occured. Sorry.
    Information:
    ID: 38effa9843d3a7a1b4a411a8c17af45d5eef1e3b
    Bitte teilen Sie dem Betreiber die oben stehende ID mit.
    Die Fehlermeldung kann mit dieser ID über „ACP » Protokoll » Fehler“ eingesehen werden.


    Als ich den Haken "dauerhaft angemeldet bleiben" entfernt habe, funktioniert der Login.


    Viele Grüße
    Stefan

    Hallo Herr Wedekind,
    es sollte nicht so angekommen, dass ich die Gebühren der Rechtsanwälte moniere. Gute Arbeit kostet eben gutes Geld.
    Und "unfair" kam in meinem Post nicht vor.


    Mir ging es um das mediale Pushen der Thematik. Ich bin eben halt nicht sicher, ob die Verbraucher tatsächlich wissen, auf was sie sich da einlassen. Ich bin der Überzeugung, dass 80% zurückrudern, wenn die angeschriebene Bank nicht in absehbarer Zeit positiv reagiert. Spätestens dann sieht der Mandant, dass es doch nicht so einfach ist, das Darlehn zurückabzuwickeln. Übrig bleiben Kosten. Mir werden zu viel und zu oft die möglichen Ersparnisse in den Focus gestellt. Man liest nur noch 40.000 EUR einsparen, 20.000 EUR VFE herausgeholt, etc. Wie Kaufmann schrieb, kann das tatsächlich 2 Jahre dauern und niemand weiss, was dabei heraus kommt.


    Und mal ganz ehrlich: Was bedeutet sparen ?


    Wir erhöhen ein mögliches Umschuldungsdarlehen um die voraussichtlichen Kosten. Einen Teil des Darlehens kann ohne Nichtabnahmeentschädigung zurückgegeben werden, da wir ja nicht wissen, wann und mit welcher Valuta das Altdarlehen abgelöst wird. Der Darlehensnehmer muss ja während des Prozesses weiter tilgen und die Restschuld reduziert sich.


    Hat man den Mut und zieht das/die Verfahren durch und ist erfolgreich, spart der Verbraucher doch nicht sofort, sondern erst im Laufe während der neuen Zinsbindung. Ich gehe davon aus, dass die Anschlußfinanzierungen so konstruiert sind, dass die gleiche Rate weiterbezahlt wird. In diesem Fall ist der Tilgungsanteil höher als bei dem Altdarlehen. Der Vorteil liegt in der schnelleren Entschuldung. Und nu ?
    Bekommt der Anwalt dann die von Ihnen erwähnten 8.000 EUR Anwaltskosten verteilt über 10 Jahre ? ( Ist ne blöde Frage ).


    Ergo: Darlehensnehmer muss sich im Klaren sein, dass er Geld aus seinem laufenden Einkommen hinlegen muss.


    Ich gehe davon aus, dass dieses ein normaler Arbeitnehmerhaushalt nicht eben so zur freien Verfügung hat.


    Die einzige Zielgruppe, die tatsächlich über mehr Liquidität verfügt, ist die, die ihr Darlehen gegen Vorfälligkeitsentgelt zurückgezahlt hat.


    Die, die Ihre Immobilie jetzt gerade verkaufen wollen/müssen, sind auf Löschungsbewilligung ihrer Bank angewiesen und müssen zunächst einmal wohl oder übel auf Geld verzichten, was sie sich später eventuell "zurückholen" können.


    Also auch keine Liquidität.


    Sie haben richtig geschrieben, Herr Wedeking: "Nur Mut"


    Ich würde es ergänzen wollen auf "Nur Mut zum Risiko".


    Denn:
    Laut Verbraucherzentrale wurden 1.500 Verträge überprüft, wovon 80% fehlerhaft sein sollen. das wären 1.200 falsche Widerrufsbelehrungen. 150 Fälle wurden positiv für den Verbraucher entschieden. Das sind 12,50 %


    Für diese Quote brauche ich Mut zum Risiko.


    Viele Grüße
    Stefan

    Was Kaufmann geschrieben hat, trifft es teilweise auf den Punkt. Wenn man das Netz nach dem Thema so durchsucht, erscheint es dem naiven Darlehensnehmer als eine tolle und einfache Sache, "tausende EURO" mit dem Widerrufsjoker zu sparen. Schließlich hat man ja höchstrichterliche Urteile ja auf seiner Seite. Die Medien berichten mit Schlagzeilen, wie " Wie Familie XX 30.000 EUR gespart hat...... " Ich denke, viele Darlehensnehmer sind gedanklich auf dem Trip, dass die korrekte Widerrufsbelehrung ein Gesetz ist. Ist aber nicht so. Deshalb entscheiden Gerichte, ob eine Belehrung falsch oder richtig ist. Ein Gericht entscheidet eben mal so, ein anderes eben anders. Mich würde mal interessieren, wieviele Verbraucher tatsächlich ein Gerichtsverfahren durchlaufen und dann Recht bekommen und wieviele sich mit einer Bank außergerichtlich vergleichen. Denn nur in diesen Fällen gewinnt er. Wer in der Tat immer gewinnt, ist tatsächlich der Anwalt, es sei denn, die Bank ist mit einem Schreiben vom Anwalt, welches er mit bsw. 290 EUR abrechnet, eingeknickt. Allerdings ist mir kein Fall bekannt. Und die Bank weiss auch, dass es sich in den meisten Fällen um ganz "normale Häuslebauer" handelt, die nicht mal eben 10-12.000 EUR auf der Kante haben, um den Prozess bist zum Ende durchzuziehen. Also knickt dieser frühzeitig ein, da er das Risiko scheut. Die Hinweise auf eine Rechtsschutzversicherung taugen m.E. nicht so viel. Die lehnen eigentlich immer ab, es sei denn, die Finanzierung stand nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Errichtung einer Immobilie. Das Gegenteil kommt doch eher selten vor. Wir, als Finanzierungsmakler haben nun einige Fälle begleitet. Eine Finanzierungszusage stand immer vor dem ersten Schreiben an die Altbank . Das Kostenrisiko haben wir übrigens auch in die Finanzierungsanfrage eingebaut, was m.M. nach Sinn macht. Die Erfahrungen: Diba schickte bei allen Kunden Standardablehnungsschreiben. WestImmo hat Zins angepasst. WL Bank hat falsche Widerrufsbelehrung zugegeben, lehnt aber ab, weil Darlehensnehmer angeblich Unternehmer ist, obwohl er als Verbraucher Immobilien erworben hat. Volksbanken vor Ort waren am geschmeidigsten. Hat ohne Anwalt funktioniert. Persönliche Vorsprache hat gereicht. Vorfälligkeitsentschädigung um 50 % reduziert und einmal Altdarlehen aufgehoben und Neudarlehen mit 2,30% neu finanziert.


    Abendgruß
    Stefan