Beiträge von Ulu

    Hallo Anonym2,


    Deine Beschreibung der Voraussetzung für die Zahlung der Maklerprovision durch den Mieter in Abs. 2 ist nicht eindeutig: Gilt das "vor dem 01.06." bis Widerrufsbelehrung erhalten habt" oder bis "Mietvertrag unterzeichnet".
    D.h. Ist die Maklerprovision unter den genannten Bedingungen auch dann fällig, wenn der Mietvertrag NACH dem 1.6. unterschrieben wurde?
    Schon mal vielen Dank für die Antwort im Voraus.