Beiträge von ChrNie

    Hallo zusammen,


    ich bin etwas irritiert über die Antworten. Jede kleinere Volksbank sollte, sofern sie vertriebstechnisch nicht hinterm Mond lebt, in Zusammenarbeit mit der DZ Bank Fremdwährungsdarlehen darstellen können. Bei entsprechender Besicherung (wie bei jeder Finanzierung üblich), ist das kein Hexenwerk.


    Gruß

    Letztlich zahlt der Darlehensnehmer den Zins, der vereinbart wurde. In diesem ist die Vertriebsprovision logischerweise inkludiert. Das heißt, wenn der Darlehensnehmer mit dem Zins zufrieden ist der geboten wird und derVermittler dies vertreten kann, ist doch letztlich eigentlich egal, wie sich die Provision aufteilt, oder nicht?

    Nun ja, die Frage die sich mir stellt ist:
    wenn er das Darlehen konditionsbedingt ablösen will, auf welchen rechtlichen Anspruch will er sich beziehen? Sieht er das veränderte Marktniveau als Grundlage an, geltende Verträge zu brechen?


    Dass die BSK eine Sofortauffüllung ablehnt, liegt ja in der Natur der Dinge bei einer Bausparsofortfinanzierung. Sonst wäre (damals wie heute) die Form der Finanzierung komplett sinnlos aus Sicht der Bausparkassen.

    Hallo,


    nein, Sie haben keinen Denkfehler. Sie können es auch so handhaben, dass Sie das Anschlussdarlehen gar nicht erst abnehmen. Ich würde im Vorfeld kurz das Gespräch mit dem BHW-Menschen suchen und Ihr Vorhaben erklären.


    Auch mit dem Sonderkündigungsrecht liegen Sie richtig. Beachten müssen Sie hier nur, dass 10 Jahre nach Vertragsschluss nicht ausreichen, sondern 10 Jahre nach Auszahlung des LETZTEN Euros die 10 Jahre zu zählen beginnen. Nach Ablauf der 10 Jahre haben Sie zu jedem Zeitpunkt eine sechsmonatige Kündigungsfrist. Danach kann umgeschuldet werden.


    Gruß

    Hallo,


    da es keinerlei Vergleichswerte für variable Darlehen im Internet gibt, sind Infos darüber im Internet eher selten. Viele Banken koppeln die Zinssätze an den 3- oder 6-Monats-Euribor plus Aufschlag und Zinsuntergrenze, da sich beide Zinssätze derzeit im Minusbereich bewegen.


    Generell wünsche ich Ihnen viel Erfolg bei der Suche nach einer neuen Bank. Dass Sie sich nicht am Widerrufsrecht, sondern am vergleichsweise hohen Zins gestört haben, ist ja offensichtlich. Und da Sie hierbei ein Gerichtsverfahren angestrengt haben, wird sicherlich eine mögliche neue Bank in der Entscheidung beeinflussen.


    Viel Erfolg

    Commerzbank?


    Das ist meiner Ansicht nach ein sog. verbundenes Geschäft und streng genommen rechtlich gar nicht haltbar. Daher dürfte eine spätere Kündigung der RLV keinerlei Auswirkungen auf den Darlehensvertrag haben.


    "Interessant" ist deren Konditionsgestaltung derzeit generell (sollte es tatsächlich die Commerzbank sein), da diese unfassbar weit unter den aktuellen Marktkonditionen liegen.

    das habe ich auch getan nachdem mir ein interhyp Berater dazu geraten hat und die gladbacher Bank hat innerhalb 14 Tagen den Zins angepasst. Ersparnis € 8000 für die Restlaufzeit

    Das hört sich doch nach einer guten Lösung an. Es ist eben nicht immer der Königsweg, sich auf kostspielige (und oftmals) fachferne Anwälte oder auf freche Schreiben der Verbraucherzentrale einzulassen. Oftmals genügt einfach ein klärendes, sachliches Gespräch. Das freut mich für Sie :)

    @ "ChrNie"



    ich hatte meine Bank um ein neues Angebot gebeten (freundlich, ohne Anwalt), als Antwort gabs ein Schreiben dass Verträge ohne wenn und aber einzuhalten sind und wenn ich daran denke dass diese Bank mir einen günstigen KfW Modernisierunsgkredit verweigert hat ( angeblich mangelnde Bonität, nur um mir ein einen 4fach teures eigenes Angebot zu unterbreiten, KFW riet mir nur eine andere Bank zu nehmen, andere Banken haben mich aber abgelehnt da dass Geschäft bzgl Immobilie ja schon durch war) dann hält sich mein Mitgefühl sehr in Grenzen denn es reicht nur ein neuer Vorstand/GF der jeden Anstand fallen lässt und eine mitleidlose kalte Unternehmsstrategie vorgibt, ohne einen Kunden oder Angestellten zu fragen. . Da habe ich wohl die falsche Bank erwischt?! Es würde mich inzwischen nicht wundern wenn meine Bank jetzt behaupten würde dass mein Wideruf-per-Einwurfschreiben zu spät angekommen ist und das Fax im Nirvana landete...'Vertrauen auf Banken? Wird gerade massiv zerstört durch Banken! Das ist auch ein Beispiel aus der Praxis,

    Das ist in sofern kurios, als dass bei KfW-Darlehen und hauseigene Darlehen die Haftungsfrage die selbe ist. Daher kann ich das nicht nachvollziehen. Womöglich hat Ihre Bank darauf spekuliert, dass Sie aufgrund der eingetragenen Sicherheiten keine Bank findet, die sich nachrangig ins Grundbuch "klemmt" und Ihnen aufgrund dessen den Kredit verwährt. Denn: KfW-Darlehen werden immer niedriger verprovisioniert als man Zinsmarge aus einem eigenen Darlehen ziehen kann.

    Nun kann die Bank auch nicht verlangen, dass ich „Rücksicht“ nehme und auf meine Ansprüche (teils) verzichte. Schließlich hat sie beim Vertrag einen Fehler gemacht hat und selbst nicht einmal ein "klärendes Gespräch“ gesucht. Im Gegenteil, die Banken haben vom Gesetzgeber Unterstützung in nie dagewesener Weise erhalten, der heimlich, still und leise ein Gesetz erlässt, und das Recht zig-tauender Bankkunden pauschal beschneidet. Jede Bank hatte über Jahre die Möglichkeit, ihren Kunden neue, gesetzeskonforme Widerrufsbelehrungen zuzusenden, vielleicht sogar mit einer netten Entschuldigung, evtl. verbunden mit einer kleinen Zinssenkung und der ganze Hype um Widerrufs-Jocker und so hätte es gar nicht gegeben.

    Möglicherweise habe ich mich hier missverständlich ausgedrückt. Sollte eine Zinssatzanpassung vorgenommen werden, muss der Kunde nicht auf seine Ansprüche aus einer Rückabwicklung verzichten.

    Nachtrag zu 'ChrNie' (1.013)


    Und wenn sie dann wegen ihrer unwirksamen Widerrufsbelehrungen zur Verantwortung gezogen werden, "weinen" sie uns und den Gerichten etwas vor von Rechtmissbrauch und Verwirkung!

    Bitte lesen Sie meinen Beitrag richtig. Ein Gerichtsprozess ist ausgeschlossen. Wenn ein Kunde einen Rechtsanspruch wegen eines fehlerhaften Widerrufsrechtes anmeldet, dann willigen wir in diesen sofort ein. Sollte er im Vorfeld das Gespräch suchen, bieten wir eine unkomplizierte Rückabwicklung mit neuem Zinssatz auf Marktniveau an. Sollte er einen Brief schreiben ohne das Gespräch zu suchen, wird dem Kundenwunsch entsprochen und das Darlehen fällig gestellt. Das sowas Gift für das Anwaltshonorar ist, kann ich mir vorstellen ;)

    Guten Tag zusammen,


    tja, was ein Riesenthema dieses Widerrufsrecht. Da ich selbst im Bereich Immo-Finanzierungen arbeite, hier mal eine Vorgehensweise aus der Praxis, wie wir es in unserer Bank handhaben.


    Natürlich kommen auch bei uns ab und an Forderungen nach Rückabwicklungen der Darlehensverträge an - klar. In aller Regel wissen die Kunden selbst kaum, wie hier im Forum auch, was überhaupt nicht in Ordnung sein soll. Daher rufen wir jeden Kunden an und fragen, was seinerzeit an der Widerrufsbelehrung falsch verstanden wurde. Natürlich nichts. Verständlicherweise ist einzig das Zinsniveau interessant. Das Widerrufsrecht interessiert keinen.


    Nun gibt es aber eine Rechtsgrundlage auf Rückabwicklung. Hauspolitik ist es, jedem Wunsch auf Rückabwicklung zu entsprechen. Schließlich hat der Kunde in aller Regel auch vertrauensvoll seine Raten bezahlt. Wunsch auf Rückabwicklung heißt allerdings auch, dass wir - wie gewünscht - das Darlehen rückabwickeln und mit einer Frist von 2 Wochen fällig stellen. Ich weiß nicht, ob diese Konsequenz vielen klar ist, wenn man auf fachferne Rechtsanwälte oder Verbraucherportale zurückgreift. Sollte der Kunde innerhalb der zwei Wochen den Betrag nicht bezahlen bzw. bei einer anderen Bank beschaffen können, werden Verzugszinsen fällig. Gleichzeitig wird ein Mahnverfahren in Gang gesetzt. Im Zweifel müssen sich die Kunden also innerhalb von 2 Wochen eine neue Bank suchen und denen klar machen, dass sie aufgrund der Bemängelung eines Widerrufsrechtes auf einen neuen Kredit angewiesen sind, sofern die Barmittel nicht ausreichen. Man kann sich vorstellen, wie eine neue Bank ggf. reagieren wird. Zumindest mit großem Misstrauen, gepaart mit einem ordentlichen Zinsaufschlag.


    Den Kunden, die im Vorfeld ein sachliches Gespräch mit der Bank suchen, bieten wir eine Herabsetzung des Zinses auf Marktniveau an.


    Was ich damit sagen will ist: herrische Briefe zu schreiben ist das eine, im Vorfeld ein klärendes Gespräch zu suchen das andere.

    Der Hinweis "auf eigenes Risiko" ist übrigens nicht unbegründet. Ich selbst bin im Bereich Immo-Finanzierung bei einer Bank beschäftigt und daher durchaus im Thema.
    Wir hatten kürzlich einen Fall, bei dem der Kunde einen Vordruck der Verbraucherzentrale leider etwas unbedacht kopiert hat und um Rückabwicklung des Darlehens aufgrund des "fehlerhaften" Widerrufsrechtes. Die Hauspolitik sieht es vor, diesen Wünschen zu entsprechen.
    So haben wir dem Kundenwunsch uneingeschränkt entsprochen und das Darlehen mit einer Frist von 2 Wochen fällig gestellt. Dem Kunden fiel die Kinnlade runter, da er in diesem Zeitraum das Geld beschaffen musste.
    Folge: nicht zurückgezahlte, fällige Darlehensbeträge => Verzugszinsen => Mahnverfahren.


    Natürlich ist jedem klar, dass es beim "Widerrugsjoker" keinem einzigen Kunden um den Widerruf ansich geht. Natürlich nicht. Einzig die vergleichsweise hohen Zinsen sind der Grund. Klar. Man sollte sich aber vorher im Klaren sein was man unter Umständen lostritt, wenn man sich im Vorfeld nicht genau informiert und einzig auf Verbraucherportale als Informationsquelle zurückgreift, statt im Vorfeld ein klärendes Gespräch mit der Bank zu suchen. Hätte der Kunde dieses getan, hätten wir problemlos auf einen aktuellen Marktzins umgeschuldet.