Guten Tag zusammen,
tja, was ein Riesenthema dieses Widerrufsrecht. Da ich selbst im Bereich Immo-Finanzierungen arbeite, hier mal eine Vorgehensweise aus der Praxis, wie wir es in unserer Bank handhaben.
Natürlich kommen auch bei uns ab und an Forderungen nach Rückabwicklungen der Darlehensverträge an - klar. In aller Regel wissen die Kunden selbst kaum, wie hier im Forum auch, was überhaupt nicht in Ordnung sein soll. Daher rufen wir jeden Kunden an und fragen, was seinerzeit an der Widerrufsbelehrung falsch verstanden wurde. Natürlich nichts. Verständlicherweise ist einzig das Zinsniveau interessant. Das Widerrufsrecht interessiert keinen.
Nun gibt es aber eine Rechtsgrundlage auf Rückabwicklung. Hauspolitik ist es, jedem Wunsch auf Rückabwicklung zu entsprechen. Schließlich hat der Kunde in aller Regel auch vertrauensvoll seine Raten bezahlt. Wunsch auf Rückabwicklung heißt allerdings auch, dass wir - wie gewünscht - das Darlehen rückabwickeln und mit einer Frist von 2 Wochen fällig stellen. Ich weiß nicht, ob diese Konsequenz vielen klar ist, wenn man auf fachferne Rechtsanwälte oder Verbraucherportale zurückgreift. Sollte der Kunde innerhalb der zwei Wochen den Betrag nicht bezahlen bzw. bei einer anderen Bank beschaffen können, werden Verzugszinsen fällig. Gleichzeitig wird ein Mahnverfahren in Gang gesetzt. Im Zweifel müssen sich die Kunden also innerhalb von 2 Wochen eine neue Bank suchen und denen klar machen, dass sie aufgrund der Bemängelung eines Widerrufsrechtes auf einen neuen Kredit angewiesen sind, sofern die Barmittel nicht ausreichen. Man kann sich vorstellen, wie eine neue Bank ggf. reagieren wird. Zumindest mit großem Misstrauen, gepaart mit einem ordentlichen Zinsaufschlag.
Den Kunden, die im Vorfeld ein sachliches Gespräch mit der Bank suchen, bieten wir eine Herabsetzung des Zinses auf Marktniveau an.
Was ich damit sagen will ist: herrische Briefe zu schreiben ist das eine, im Vorfeld ein klärendes Gespräch zu suchen das andere.