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Beiträge von HAGIK
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Für welchen Zeitraum kann ich z.B. Gebühren für Nichteinlösung einer Lastschrift geltend machen. Gibt es dafür schon eine rechtliche Grundlage?
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Gerade habe ich das Preis- und Leistungsverzeichnis der RB ASBACH-SORGA bekommen. Ich hänge es an.
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Bekomme morgen vormittag einen Rückruf von der DZ-Bank, was diese Entgelte angeht. Melde mich wieder.
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Hallo Franziska, die ABG's sind normalerweise auf der Internetseite einsehbar. Die Preisliste hängt in der Bank aus, und man kann sich dies zusenden lassen. Es geht in meinem Fall um eine Summe von € 134,00 für Depotentgelt von Anleihen der DZ-Bank, die angeblich ohne Gebühr gehandelt und im Depot geführt werden. Es handelt sich hier um die RB ASBACH-SORGA. Meine Frau besitzt ein Depot im gleichen Wert bei einer anderen Bank, und zahlt € 34,00 Depotentgelt. Mit der RB ASBACH-SORGA habe ich noch große Probleme mit Rückerstattung der Kreditbearbeitungs-gebühr.
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Hallo Hotzenplotz, diese Angaben sind auf den Internetseiten der Bank nicht zu finden.
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Hallo, wo finde ich die Höhe der Depotentgelte? In den AGB's der Banken ist nichts zu finden, und in den Verträge ist dieser Posten auch nicht aufgeführt.
Gruß Harald -
Hallo, kann mir jemand bestätigen, dass ein Bausparvertrag in einer Bank oder einem Berater abgeschlossen und unterzeichnet werden muss. Es gibt angeblich eine rechtliche Verordnung, ansonsten wäre der Vertrag anfechtbar.
MfG H.K. -
Hallo Henning,
ich werde nochmals an den Schlichter schreiben, da ich nach Durchsicht der AGB's der SPK keinerlei Hinweis auf Rechtsmäßigkeit finde, und er mir doch das einmal erklären soll. Auch ich war der Meinung, dass solche Vereinbarungen grundsätzlich schriftlich erfolgen zu haben. Mal sehen wie er darauf reagiert. MfG H.K. -
Hallo Franziska, anbei nochmals das Schreiben des Schlichters ohne personenbezogene Daten.
MfG H.K. -
Hallo, habe Nachricht (im Anhang) vom Schlichter des Sparkassen- und Giroverbandes erhalten. Sind diese Aussagen wirklich korrekt oder wird hier, wie bei Rückforderungen allgemein, gemauert?
Gruß H.K. -
Brief an den Ombudsmann ist unterwegs. Ergebnis teile ich mit. Bis dann.
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Habe ich mir fast schon gedacht, und werde es auch so machen. Mein Gefühl: Mein Kundenberater hat sich ein "Eigentor" geschossen. Danke.
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Hallo Henning, in den AGB's steht darüber überhaupt nichts. Der Kundenberater ist nicht zugänglich. Ein Kontowechsel findet insoweit nicht statt, da das Konto zum 31.12. aufgelöst wird.
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Man weigert sich mir etwas schriftlich zukommen zu lassen, da es keine schriftliche Vereinbarung gibt, also auch keine "Grundlage", Aussage Kundenberater.
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Es gibt wirklich nichts schriftliches, somit kommt auch keine Kopie. Wäre es ratsam die Angelegenheit erst an den Ombudsmann zu geben?
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Hallo Franziska, nach Anruf bei SPK wurde mir sehr widerwillig eine Kopie zugesagt. Melde mich wieder.
Hallo Franziska, gerade bekam ich einen Rüc kruf meines Kundenberaters von der SPK. "Warum und wofür brauchen Sie dieses Grundlage? Es gibt eine mündliche Absprache, die bindend ist. Ist das o.K. -
Hallo Henning, es war ein Geschäftskonto.
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Hallo Franziska, nach Anruf bei SPK wurde mir sehr widerwillig eine Kopie zugesagt. Melde mich wieder.
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Hallo Franziska, nach Rücksprache mit der Prüfungsstelle der Sparkassen, werde ich versuchen die Kopie der Grundlage über die Berechnung zu bekommen. In der AGB der Sparkassen steht darüber absolut nichts.