Beiträge von mcnobbi

    Bei der Beispielsberechnung am Ende des Artikels hat der Vater bei einem Nettoeinkommen von 3.000 € einen Unterhalt von 446,40 € zu zahlen. Nach den Leitlinien der OLG’e Düsseldorf und Köln hat ein Elternteil jedoch höchstens den Unterhalt
    zu leisten, der sich allein nach seinem Einkommen aus der Düsseldorfer Tabelle
    ergibt. Wäre dann nicht bei einem Einkommen von 3.000 € Unterhalt nach Ziffer 5
    (2701 - 3100) und Spalte 4 (ab 18) der Düsseldorfer Tabelle in Höhe von höchstens 402 € zu zahlen?