Beiträge von BHW-Crusher

    @ alle: Danke für eure Antworten.


    Die Empfehlungen der Verbraucherzentrale NRW habe ich gestern auch entdeckt.


    Was ich nicht gewusst hatte, ist, daß die Bank bei einem Verrechnungsscheck NICHT die Identität des Einlösers überprüft. Nach Rücksprache mit meiner Bank wurde mir dies auch bestätigt. Vor dem Zurücksenden eines Auszahlungsschecks, wie ich es eigentlich vorgehabt hatte, kann deshalb nur dringend gewarnt werden!


    Das wirft aber die Frage auf: Wie kommt eigentlich die BHW dazu, so hohe Beträge per unsicherem Verrechnungsscheck durch die Lande zu schicken? Wie wird hier mit meinem Geld umgegangen?


    Ich werde dieses unmögliche Verhalten der BHW auf jeden Fall der BaFin melden.

    Hallo an alle,


    ich habe am Wochenende ein Schreiben der BHW mit einem Verrechnungsscheck erhalten, den Brief aber nicht geöffnet, da gegen das Licht der Inhalt erkennbar war.


    Wie sollte man sich bezüglich des Verrechnungsschecks verhalten? Bei der Post mit "Annahme verweigert" zurückgeben? Was ist, wenn er auf dem Postweg "verloren" ginge: Kann den jeder einlösen? Wenn ich ihn behalte, habe ich die Auszahlung dann angenommen und der Vertragsauflösung zugestimmt? Kann ich ihn einfach nicht einlösen oder muss ich aktiv mitteilen, daß ich die Auszahlung nicht annehme?


    Viele Grüße