Beiträge von kurtgerold

    @alle


    Erhaltet Ihr wirklich Barschecks? Falls Ihr Euch nicht sicher seid, bitte noch einmal nachschauen - das wäre sehr wichtig für uns zu wissen. Solch eine Info können wir dann entsprechend in den Ratgebern an andere Leser weitergeben. Vielen Dank!!!



    Eindeutig ein Barscheck, was eigentlich unverantwortlich seitens der Bausparkasse ist, da den ja jeder einlösen könnte.
    Auf der Umschlag Rückseite war ein "Rückschein national" angeheftet; ich vermute einmal den hätte der Briefträger bei Abgabe ausfüllen müssen (?) was aber nicht geschah;

    Hallo
    die LBS hat mir heute einen Scheck über das Guthaben des von Ihr gekündigten Bausparvertrages zugeschickt (dieser Kündigung habe ich bislang mehrmals schriftlich widersprochen, die Reaktionen der LBS sind allgemein bekannt: „aussitzen“)
    Die Verbraucherschutzverbände raten, diesen Scheck nicht einzulösen und aus Sicherheitsgründen auch nicht an die Bausparkasse zurückzuschicken.Mir widerstrebt allerdings auch, einen Barscheck über eine derartige Summe zu Hause liegen zu lassen
    .Meine Frage ist, wie würde es rechtlich aussehen, das Geld auf ein Tagesgeldkonto zu deponieren (bis z.B. irgendwann ein „höherinstanzliches“ Urteil gefällt wird) bei gleichzeitig erneuten Widerspruch an die LBS, mit Hinweis, dass durch das Einlösen des Schecks, das eine reine Sicherheitsmaßnahme ist und daraus keine Akzeptanz der Kündigung seitens der LBS konstruiert werden kann.
    Ich vermute, dass zum Jahresende doch einige „Kunden“ der LBS /Bausparkassen vor derselben Situation stehen und sich Fragen (je nach Höhe der zu erwartenden Zinsen) aufgeben oder aus Prinzip weitermachen und bei weitermachen
    was tun mit dem Scheck.

    Ich würde evtl. noch einmal bei der Bausparkasse Einspruch einlegen
    Das Schreiben könnte evtl. so aussehen:
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    nachdem ich schon mehrmals Ihrer Kündigung, sie berufen sich hierbei auf § 498 BGB, des Bausparvertrages Nr. xyz.widersprochen habe, möchte ich nochmals Einspruch einlegen. Ich berufe mich hierbei auf ein Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 09.10.2015Az. 7 O 126/15Die Details des Urteils sind Ihnen sicherlich bekannt.Sie treffen zu 100 % auf meine Vertrags Verhältnisse zu.Ich fordere sie deshalb auf, meinen Vertrag von Ihren zinslosen „Sonderkonto“ wieder in ein Vertragsgemäßes Konto umzuwandeln Eine 100 prozentige Rechtsicherheit ist leider immer noch nicht gegeben.Das Risiko auf hohen Kosten sitzenzubleiben doch erheblich.Zumindest kann die Bausparkasse so schwerlich „eine Einverständniserklärung“ konstruieren
    Eure Meinung?

    Hallo, I
    ich habe mir folgende Formulierung überlegt, mit der ich hoffe, mich bis zu einer richterlichen Entscheidung, richtig zu positionieren:
    Scenario: Bausparkasse fordert Kontonummer zwecks Überweisung und droht mit Zusendung des Betrages per Verrechnungscheck nach einer bestimmten Frist: (noch kein Geldfluss/Scheckversand)
    Ich werde wie folgt vorgehen:

    • Noch einmal formell widersprechen:

    Folgenden Nachsatz hinzufügen:

    • Sollten Sie mir das Geld überweisen, oder per Verrechnungsscheck zuschicken, werde ich den Betrag, bis zur endgültigen, höchstrichterlichen Klärung, ob Ihr vorgehen rechtens ist, auf ein Tagesgeldkonto anlegen und mir ein Recht auf Schadenersatzanspruch für entgangene Zinsen, im Falle eines Urteils zugunsten der Bausparer, vorbehalten.
    • Aus einer Überweisung (auch Zusendung per Scheck und Einlösung durch mich) können und werden sie keine Akzeptanz Ihrer Kündigung meinerseits konstruieren.
    • Ich akzeptiere Ihre Kündigung nicht!


    Dann bleibt erst einmal abzuwarten, wie die Bausparkasse reagiert.


    Verrechnungsscheck:

    • Der Vorteil des Verrechnungsschecks liegt darin, dass er nicht bei Vorlage bar ausgezahlt werden darf, sondern grundsätzlich einem Konto, Girokonto oder Sparkonto, gutgeschrieben werden muss. Ein Missbrauch sollte damit ausgeschlossen sein, da der Begünstigte feststellbar ist.
    • Nachteil: unnötige Gebühren

    Gruß kurtgerold

    Hallo,
    was mir noch nicht ganz klar ist, kann die Bausparkasse bei folgendem Vorgehen eine Akzeptanz der Kündigung konstruieren:
    Den Einspruch noch einmal formulieren (gemäß Vorlage der Verbraucherschutzverbände);(der Kündigung wurde bereits schon einmal widersprochen, wurde aber per Standartbrief abgelehnt),Die Bankdaten bekanntgeben (aber auf keinen Fall wird das mitgeschickte Formular verwendet, denn das könnte u.U. bedeuten, dass man die Kündigung akzeptiert) Darauf hinweisen, dass das Geld bis zur endgültigen rechtliche Klärung auf ein Tagesgeldkonto angelegt wird und mir ein Recht auf Schadenersatzanspruch für entgangene Zinsen im Falle eines höchstrichterlichen Urteils zugunsten der Bausparer vorbehalten


    Klagen ohne Rechtsschutzversicherung?
    Eine Klage bedeutet immer ein Risiko (es verdient mit Sicherheit immer nur einer)
    Also muss man eine Kosten – Nutzen Rechnung aufmachen.


    Ich habe folgende Antwort auf die Frage "welche Kosten kommen auf Selbstzahler( ohne Rechtsschutzversicherung) bei einer Bausparsumme von beispielsweise 50.000 Euro zu?" gelesen
    Antwort
    Hier liegt das finanzielle Risiko bei einer Niederlage vor Gericht bei etwa 8500 bis 9000 Euro - erstinstanzlich. Darin enthalten sind die Kosten für den eigenen Anwalt, den der Gegenseite sowie die Gerichtskosten
    Kommt es vor dem Gerichtsverfahren zu einer Einigung, muss bei der genannten Bausparsumme mit Kosten in Höhe von circa 1800 Euro gerechnet werden.


    Somit muss sich jeder selbst die Antwort geben, ob er sich das leisten kann oder will
    Für die meisten bleibt also nur der Weg sich an zu erwartende Gerichtsverfahren anzuhängen und sich für den Fall eines positiven Urteils richtig zu positionieren.
    Bis so ein höchstrichterliches Urteil kommt, das kann dauern
    .Also steht immer noch die Frage im Raum:Kann eine Bausparkasse eine Akzeptanz der Kündigung konstruieren, wenn ich der Kündigung ausdrücklich widerspreche, aber das Geld nicht im „Nirwana der Banken „ lasse, sondern auf ein Tagesgeldkonto bis zu einem Urteil „zwischenparke“


    Gruß kurtgerold

    Anmerkung zum Beitrag „Contra“ vom 17.06.2015
    >„Es sieht derzeit so aus, dass all diejenigen, die gegen ihre Kündigung Klage eingereicht haben, vielleicht vor Gericht noch eine Chance haben. <

    Ich hoffe, dass genügend Klagen eingereicht wurden, denn damit ist auch ein „Kostenrisiko“Verbunden, das muss man sich leisten können muss (z.B. durch eine Rechtsschutzversicherung).Mit dieser Scheu vor den Risiken spekulieren vermutlich die Bausparkassen.Interessant wären auch entsprechende Aktenzeichen anhängiger Klagen.


    < Für alle anderen bleibt die Hoffnung auf Schadensersatz für die entgangenen Zinsen, falls vor Gericht Urteile zugunsten der Bausparer gefällt werden. >


    Die Hoffnung stirbt zwar zuletzt, aber vermutlich wird sie sterben


    "Nun habe ich mir einige Gedanken gemacht, was wohl aus der gekündigten Bausparsumme wird."


    ." Ich selbst habe heute ein Schreiben bekommen, dass das Geld auf ein zinsloses Zwischenkonto umgebucht wurde und nach einer bestimmten Frist per Verrechnungsscheck zugeschickt wird.Entsprechende frühere Einsprüche wurden zwar zur Kenntnis genommen aber per Standartschreiben abgewiesen.Ich habe mich jetzt entschieden gemäß Punkt 4 der „Gedanken“ vorzugehen.Ich habe noch einmal meinen Einspruch formuliert.Die Bankdaten bekanntgegeben und um Überweisung gebeten.Darauf hingewiesen, dass ich das Geld bis zur endgültigen rechtliche Klärung auf ein Tagesgeldkonto anlegen werde und mir ein Recht auf Schadenersatzanspruch für entgangene Zinsen im Falle eines Urteils zugunsten der Bausparer vorbehalten wird.Ob das Geld überwiesen wird, oder per Verrechnungsscheck sollte (außer unnützen kosten)Keine Rolle spielen.
    Jetzt heißt es abwarten
    Gruß kurtgerold