Beiträge von Rheingold

    Aus eigener nachhaltiger Erfahrung : Die BSQ verschenkt keinen Cent. Gesamtzinsen sind wahrscheinlich ohne Bonuszinsen, bei mir wurden die vor Jahren auch nicht ausgezahlt (ohne mich vorher darauf hinzuweisen...).

    Ich würde mir von der BSQ deren Angebot exakt aufschlüsseln lassen, dann sieht Du doch was sie Dir zahlen wollen.


    Im Zweifelsfall würde ich selbst mit der vorgeschriebenen Frist kündigen, dann bekommst Du die Bonuszinsen auf jeden Fall ausgezahlt.

    @Einstumworben Heutepfui


    Kann Deinen Ausführungen nur zustimmen !!!


    Schaut mal in die Geschäftberichte der BSQ unter "Andere Rückstellungen":
    Im Bericht 2018 wird aufgeführt : "Rückstellungen für Prozesskosten(460,0 Tsd. Euro).


    Und im Bericht 2019 ; Rückstellungen für Prozesskosten (244,4 Tsd.Euro)


    Hier wird gnadenlos bis in die letzte Instanz gekämpft - die Kriegskasse ist gut gefüllt !!


    Zur Verhandlungstaktik der BSQ:
    In 2018 / 2019 wurden bei uns mit zunehmender Annäherung an den Verhandlungstermin beim LG Nürnberg immer höhere Vergleichsangebote gemacht, zuletzt wenige Tage vor der Verhandlung 80 % !


    Nach dem o.a. neuen Urteil des OLG kann man aber künftig wohl weniger "Entgegenkommen" erwarten....

    @schwabenzorro


    Nach meinen Erfahrungen gibt die BSQ nie auf, da nur wenige einen Prozess riskieren.


    Ich würde die BSQ per Email unter Angabe des Tarifs einfach befragen (im Formularcenter ist die Kündigung nach $ 488 Abs 3 für den Tarif Q4 ausdrücklich vorgesehen = siehe Formular "Zuteilungserklärung". Also scheint es unterschiedliche Verfahren je nach Tarif geben).

    @Bonnie 29
    Das mit dem Kündigen kann ich so nicht nachvollziehen. Richtig man kann kündigen,, aber eben nur mit 3 Monate Vorlauf, Andernfalls müsste man einen Diskont von 3,0 % des GUTHABENS wegen vorzeitiger Rückzahlung zahlen. Und das macht aufgrund der Höhe des Diskont wohl in keinem Fall Sinn.


    Allerdings kündigt die BSQ offenbar immer 6 Monate vor der Auszahlung. Das kann man also mit einer eigenen Kündigung unterlaufen, indem man spätestens 3 Monate vor dem angekündigten Kündigungstermin selbst kündigt UND auf das Darlehen ausdrücklich verzichtet.


    Hat man diese Frist versäumt, würde ich die BSQ Homepage aufrufen und dort unter Formular Center das Formular "Zuteilungsannahmeerklärung" anklicken. Unter diesem exotischen Namen (vermutet kein Mensch) verbirgt sich m.E. die Musterlösung, um den Bonus zu erhalten:Hier heißt es:


    Zuteilungsannahmererklärung Ergänzung zur Kündigung eines Bausparvertrages durch die BSQ Bauspar AG"
    Die Bausparkasse hat meinen/unseren Bausparvertrag gemäß § 489 Absatz 1, Nr. 2 BGB odernach § 488 Absatz 3 BGB (gilt hier nur für Tarif Q4) gekündigt:

    Und dann ankreuzen:"Auf das Bauspardarlehen wird verzichtet".

    Der exotische Titel "Zuteilungsannahmeerklärung" soll offenbar heißen, dass man die Zuteilung gleichzeitig annimmt. Die BSQ argumentiert nämlich neuerdings vor Gericht mit der Behauptung, der Bausparer habe die Zuteilung vor Jahren nicht angenommen, damit wäre der Vertrag nicht mehr zugeteilt Diese Zuteilung müsse man aber neu ausdrücklich annehmen, sonst könne man gar nicht verzichten . Eine exotische Argumentation, die vor Gericht zu sichtlicher Verwirrung und Diskussion führte.
    Also nochmals mein Tipp: In diesem Fall das o.a. Formular ausfüllen und bei der BSQ einreichen.

    @Bausparfuchs_BSQ


    Ich denke schon, dass die Forderung grundsätzlich rechtmäßig ist, da die Verpflichtung zur Zahlung der Regelsparbeiträge Teil der Bausparbedingungen ist. Ob es dazu eine Verjährung gibt, dürfte letztlich wohl nur ein Rechtsanwalt beantworten können.Aber das scheint mir ein sehr wackeliger Boden zu sein.


    Bei Nichtzahlung trotz Aufforderung wird aller Wahrscheinlichkeit nach umgehend die reguläre Kündigung wegen Vertragsverletzung erfolgen- und ob die BSQ dann noch den Bonus zahlt, erscheint mir nahezu ausgeschlossen. Denn die Nachforderung macht ja für die BSQ wirtschaftlich überhaupt keinen Sinn: sie legt es allein darauf an, dass Du nicht zahlst und damit rechtlich einen Kündigungsgrund lieferst. Und eins dürfte klar sein: Du kommst dagegen nur mit einer Klage an, weil die BSQ nach meiner Erfahrung niemals freiwillig nachgibt.


    ABER: Die BSQ hatte bei beiden meiner Verträge ebenfalls eine Nachzahlung gefordert, und beide Forderungen waren ganz wesentlich zu hoch. Sie hatte nämlich meine Sonderzahlungen nicht berücksichtigt.


    Konsequenz: Ich habe in beiden Fällen Widerspruch erhoben, und beide Fälle wurden seitens der BSQ entsprechend korrigiert !

    Der Link führt zu Angeboten mit nur bis zu 6 Monaten Anlagedauer. Das ist schon fast eine Irreführung.


    Geht man z.B. auf den Festgeldvergleich Biallo.de und gibt ein:


    2 Jahre Anlegedauer und Bonität "mindestens Hohe Sicherheit",


    so landet man unter "Creditplus" bei mageren 0,4 %. (bei check24 auf 4,5 %) Zwölf (!) andere Banken liegen darüber
    (bis 1,21 % ).


    Und da sind Banken dabei, die im Gegensatz zu Creditplus durchaus ein Gemeinschaftskonto zulassen und auch Vollmachten ausstellen....


    Manche dieser Banken (wie Creditplus) bieten sogar ebenfalls erhöhte Sicherheit durch Mitgliedschaft in dem Einlagensicherungsfonds PRIVATER Banken.

    Das ist aber sehr schlank: Kein Gemeinschaftskonto möglich, kein Führen als Online Konto und dann noch keine Vollmacht möglich.
    Ihre Aussage, dass Ihre Verzinsung der Anlagen höher ist als im Vergleich als andere Banken, ist als allgemeine Feststellung keineswegs haltbar. Das war früher einmal !

    Ziemlich einmalig: Ich habe ein Festgeldkonto eröffnet und stelle jetzt fest, dass Creditplus keine Vollmachten für das Konto erteilt (z.B. für Ehepartner).


    Für mich ist das ein Ausschlusskriterium: Bei Crediitplus werde ich kein Festgeldkonto mehr einrichten.

    VERLUSTBESCHEINIGUNG
    @Einsumworbenheutepfui Die Verlustbescheinigung wird für die Gesamtsumme aller seit Bausparbeginn berechneten Boni ausgestellt.


    @ alle
    WICHTIGER HINWEIS
    Was mir auch erst jetzt aufgefallen ist: Die BSQ hat die jährliche Versteuerung des Bonus nicht etwa vom getrennten Bonuskonto abgeschrieben, sondern hat dies jährlich von Eurem BAUSPARGUTHABEN abgezogen (schaut auf Eure Kontoauszüge)! Wenn Ihr also keinen Bonus bekommen habt und nach Kündigung nur das Bausparguthaben ausgezahlt bekommt, habt Ihr damit Steuern für Zinsen (=Bonus) bezahlt, die Ihr überhaupt nicht bekommen habt.


    Daher dann eine Verlustbescheinigung bei der BSQ beantragen, die Ihr bei der nächsten Einkommensteuererklärung einreichen könnt.


    Ggf. für Unkundige: Die Verlustbescheinigung enthält nicht den Betrag der gezahlten Abgeltungssteuer, sondern den Gesamtbetrag des Bonus. Für diesen Betrag könnt Ihr quasi andere Sparzinsen in voller Höhe erhalten, ohne dass Ihr dafür Abgeltungssteuer bezahlen müsst. Dafür müsst Ihr in der Einkommensteuererklärung andere Spareinkünfte angeben, für die Ihr im Steuerjahr bereits Steuer bezahlt habt (Steuererklärung beilegen).Und diesen Teil der Steuer erstattet das Finanzamt zurück.


    Wenn Ihr im Steuerjahr nun weniger andere Spareinkünfte habt als der Gesamtbetrag des Bonus: Das Finanzamt überträgt den nicht ausgenutzten Betrag auf das Folgejahr, und den könnt dann Ihr im darauffolgenden Jahr (oder in Folgejahren) erneut für versteuerte Spareinkünfte geltend machen und bekommt deren Steuer zurück..


    Pech für die, die über den Sparer-Freibetrag hinaus gar keine versteuerten Spareinkünfte haben. Die haben von der Verlustbescheinigung nichts !!


    Danke, liebe BSQ, für Euer großartiges Verfahren des jährlichen Steuereinzuges zu Lasten des Bausparers (andere Bausparkassen ziehen die Steuer erst ein, wenn der Bonus auch tatsächlich ausgezahlt wird …) !

    Gute Idee.Übrigens, Botzem ist unter ander auch Vorstandsmitglied der Debeka Bausparkasse AG und Vorsitzender des Finanz- und Risikoauschuss beim Verband privater Bausparkassen e. V. ...


    Nach meiner Kenntnis und Erfahrung nimmt die BSQ den Schlichtungsvorschlag zum Bonus auf keinen Fall an. Wie es dann abläuft: siehe meinen Beitrag Nr.88.

    Wenn der persönliche Steuersatz niedriger als ist, als der der Abgeltungssteuer, zahlt man zu.

    Dazu gibt es die Günstigerprüfung:
    Wenn die Abgeltungssteuer höher ist als der persönliche Steuersatz, kann man nachträglich beim Finanzamt diese Prüfung beantragen und bekommt ggf. den Unterschiedsbetrag erstattet.. Man muss also auch in diesem Fall nicht zuzahlen.


    https://www.bundesfinanzminist…d-guenstigerpruefung.html

    Ich empfehle den Geschäftsbericht 2018 der BSQ zum Lesen:


    https://www.bsq-bausparkasse.d…eschaeftsbericht_2018.pdf



    Alle Angaben unter Vorbehalt:


    Danach hat sich z.B. der Bestand an Bausparverträgen von 2016 auf 2018 von 22.615 auf 10.938 mehr als halbiert. Da dürften die Kündigungen durch die BSQ kräftig durchgeschlagen haben. Die Bauspareinlagen sind allein im letzten Jahr von ca 160,8 Mio auf 125,5 Mio gesunken..



    Das macht deutlich, warum die BSQ darum kämpft, den Bonus möglichst nicht auszuzahlen : hier geht es über die Jahre offenbar um sehr viele Millionen.Und als Rückstellungen für Prozesskosten hat die BSQ eine Summe von 460.000 EUR ausgewiesen (Seite 29). Wer hier noch auf ein freiwilliges Nachgeben der BSQ hofft, ist ein ....


    Für Unentwegte: Der Geschäftsbericht enthält auch den Namen des Aufsichtsratvorsitzenden der BSQ. Wer sich also von einem Schreiben an ihn etwas verspricht ....

    @BSQ Hasser
    Zum Vorteil einer jährlichen Abführung der Steuern durch die BSQ:


    Das sehe ich nicht so.


    Zum einen ist die Abgeltungssteuer ein fester prozentualer Steuersatz und nicht ein persönlicher Steuersatz, der mit steigendem Einkommen steigt.Die letztlich abgeführten Gesamtsteuern bleiben also gleich.


    Zum anderen verringert eine jährliche Steuerzahlung den Bonus, denn der wird dann jedes Mal um diesen Betrag reduziert. Und das bewirkt, dass der Zinseszinseffekt entsprechend geringer wird, denn der Bonus wird jährlich auch wieder verzinst.
    Das dürfte der Grund sein, warum die BSQ diese Variante (im Unterschied z.B. zur DeBeKa) gewählt hat, denn sie spart dadurch Geld.


    Einziges Risiko bei endfälliger Steuerzahlung: : Wenn erst bei der Auszahlung die Steuer erhoben wird und die Regierung zwischenzeitlich eine höhere Steuer als die derzeitige Abgeltungssteuer beschlossen hat , hätte man Pech gehabt.

    @amende


    Steuern für Bonuszinsen:
    Es stimmt, die Bonuszinsen wurden jährlich von der BSQ versteuert. Anstatt dass die BSQ darauf hinweist, dass hier ein Rückerstattungsanspruch besteht : Stillschweigen.


    Da die Steuern bereits abgeführt wurden, geht das nur über das Anfordern einer Verlustbescheinigung bei der BSQ. Das klappt nach meiner Erfahrung ausnahmsweise problemlos (Ist aber auch eine gesetzliche Verpflichtung für Banken). . Diese Verlustbescheinigung ist dann über die Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einzureichen.

    @Drolshagen


    Ich stimme Ihnen völlig zu.


    Leider ist aber die klare Tendenz, dass die Kläger (zumindest gegen die BSQ) letztlich die Vergleiche annehmen und damit dann keine Urteile gesprochen werden.


    Das System der BSQ ist nach meiner Erfahrung, dass vor dem Anrufen der Schlichtungsstelle überhaupt kein Vergleich angeboten wird, nach dem positiven Schlichtungsspruch dann ca 30 %, und das steigert sich dann nach Einschaltung eines Rechtsanwalts in Stufen, bis kurz vor der Verhandlung bis zu 80 % geboten wird. Und da kippen offenbar die meisten um.


    Und das ist für die BSQ ein großer Erfolg, denn sie versucht offenbar mit allen Mitteln, ein Urteil zu verhindern.

    Hallo Einstumworben...,


    zu 1. Der Link ist hier: https://www.schlichtungsstelle…ann-Verfahrensordnung.pdf .Leider bin ich im Netz auf diesen veralteten Link reingefallen, denn diese Verfahrensordnung wurde leider zum 01.01.17 ersetzt durch eine neue Regelung, wonach der Schlichterspruch ab diesem Zeitpunkt auch für Beträge unter 5.000 EUR nicht mehr bindend ist. Danke für die Klarstellung.


    zu 2. Dieser Thread beschäftigt sich mit dem Problem BSQ und Bonuszahlung. Mein Beitrag sollte in diesem Zusammenhang nur Deine sehr negative Würdigung der Schlichtersprüche im Zusammenhang mit der BSQ in Frage stellen.
    Deshalb habe ich auch verkürzt ausdrücklich nur den Fall zitiert, wonach die BSQ „unter anderem rechtmäßig“ nach § 489 Abs.1 Nr.2 BGB kündigt. Umgekehrt sollte das heißen, dass Bausparkassen das dazu ergangene höchstrichterliche Urteil ( BGH vom 21.02.2017) möglicherweise auch unrechtmäßig als Grundlage für eine Kündigung anwenden (nämlich dann, wenn es sich nicht um den vom BGH dort angeführten „Regelfall" handelt.).
    Aber Dein Link zu einem solchen Fall könnte für Betroffene hilfreich sein.. Vielleicht wäre es eine gute Idee, zu diesem Thema einen neuen Thread einzurichten.


    zu 3. Klar steht es jedem frei, sich damit an die BaFin wenden. Ich frage mich nur, was daran rechtlich zu beanstanden ist, wenn der Verband der Privaten Bausparkassen e.V. (einschließlich der anderen 13 privaten Bausparkassen ) sowohl die Schlichtungsstelle als auch die BSQ finanzieren. Und ich frage mich auch, was denn das praktische Ergebnis für den Bausparer bei einer Beschwerde an die BaFin sein soll. Aber das sind nur meine Gedanken, und vielleicht hat hier jemand überzeugende Antworten.


    Die Schlichtungsstelle ist eine Einrichtung des Verbandes privater Bausparkassen. Diese wiederum betreibt "BSQ". Wenn von dorther eine kundenfreundliche Beurteilung ausgehen sollte, ist dies vermutlich eine Art Fake. Im übrigen muss "BSQ" dies auch nicht beachten.
    Besser ist es, den Petionsausschuss über die BAFin anzurufen, und auf die Verflechtung hinzuweisen.
    Die Verbraucherzentrale Baden-Würtemberg empfiehlt im übrigen einzelne Politiker anzusprechen (zB über abgeordnetenwatch.de).

    @Einstumworben Heutepfui


    Die Aussage über die Schlichtungsstelle ist meines Erachtens nicht haltbar.


    Zum einen: Dass die BSQ den Schlichterspruch nicht beachten muss, gilt nur für einen Streitwert über 5.000 EUR (siehe Verfahrensordnung § 4. (4). ) und damit nicht generell.


    Zum anderen : Die BSQ kündigt Verträge unter anderem rechtmäßig nach § 489 Abs.1 Nr.2 BGB . Sie zahlt aber den Bonus nur aus, wenn der Bausparer die Kündigung mit einem ausdrücklichen schriftlichen Darlehensverzicht oder eigener Kündigung beantwortet. Dieser unsinnigen Regelung hat die Schlichtungsstelle bereits mehrfach gemäß Schlichterspruch widersprochen (leider, wie oben angegeben, ist dies nur bindend für Boni über 5.000 EUR. Ist der Bonus höher, lehnt die BSQ die Zahlung in diesem Fall ab).


    Entsprechende kundenfreundliche Schlichtersprüche als eine Art "Fake" zu bezeichnen, geht mir deutlich zu weit. Allerdings sehe auch ich grundsätzlich die Möglichkeit eines Interessenkonflikts zwischen Schlichtungsstelle und BSQ.
    Aber dies ist bei allen nichtstaatlichen Ombudsleuten und Schlichtungsstellen der Fall, ob nun Private Krankenversicherung oder Kfz- Schiedsstelle. Schließlich werde sie alle von den angeschlossenen Mitgliedsfirmen finanziert.


    Vielleicht könntest Du vor diesem Hintergrund erklären, was die Verflechtung (BSQ und Schlichtungsstelle werden beide durch den Verband der Privaten Bausparkassen und seine Mitglieder finanziert) mit dem Petitionsausschuss bzw. der BaFiin zu hat..

    @Bonnie 29
    Toll, was sich die BSQ alles einfallen lässt, um den Bonus nicht zu zahlen. Also korrigiere ich mich: Nicht kündigen, sondern auf das Darlehen verzichten, das geht auch während des 3-Monat-Zeitraums.


    Aber hier steht die nächste Falle: Nicht einfach die Kündigung der BSQ durch Unterschreiben der Auszahlungsanweisung annehmen - das erkennt die BSQ nicht als Darlehensverzicht an. Sondern geht auf die BSQ Homepage und ladet unter Formulare die "Zuteilungsannahmeerkläung" runter. Dort muss man ankreuzen, dass man auf das Darlehen verzichtet und muss dann das unterschriebene Formular einsenden..


    Zum Versäumnisurteil:
    Das Versäumnisurteil wird nur rechtskräftig, wenn die BSQ keinen Einspruch innerhalb 2 Wochen einlegt. Die BSQ legte zumindest in einem anderen Fall am letzten Tag Einspruch ein; und das Gericht informierte den Kläger darüber erst ca 3 Wochen später. Würde mich interessieren, ob Dein Urteil bereits rechtskräftig ist (also vom Gericht nach der Einspruchsfrist erklärt wurde), oder ob die BSQ bei Dir die gleiche Taktik anwendet. So etwas hat nämlich Gründe, die am besten ein Anwalt erklärt.

    Da kann ich Bonnie nur zustimmen. Habe kürzlich selbst vor dem Landgericht Nürnberg einen Korrespondenzanwalt erlebt - ganz schlimm.Meine Empfehlung in Deinem fall ist: Nimm einen Anwalt (in) in Nürnberg, der sich mit der BSQ-Problematik auskennt. Die BSQ hat nämlich jede Menge Prozesse am Hals (einschließlich meinem).


    Leider bist Du genau in die Falle gelaufen, die ich weiter oben bereits beschrieben habe. Wenn Du nicht zahlst und Dir die BSQ dann wegen Vertragsverletzung (siehe AGB) kündigt, hast Du ganz schlechte Karten - siehe das oben zitierte Urteil des AG Nürnberg.
    Wenn Du den Bonus noch retten willst: Ob Du der Kündigung jetzt noch durch Eigenkündigung zuvorkommen kannst oder noch ausdrücklich (und das wäre in jedem Fall zwingend !) mit dem Unterschreiben der Auszahlungsanweisung zusätzlich schriftlich auf das Darlehen verzichten kannst, kann wohl nur ein Anwalt entscheiden.Ich selbst hätte in jedem Fall die 10.000 EUR bezahlt und hätte dann anschließend selbst gekündigt; das hätte den Bonus auf jeden Fall gerettet.


    Wenn Du eine mit der BSQ erfahrene(n) Anwalt / Anwältin in Nürnberg suchst, kann ich nur empfehlen, ins Internet einzugeben: BSQ Versäumnisurteil. Dann kommst Du u.a. auf die Seite BSQ ... Anwalt.de. Und da schreibt eine Rechtsanwältin einen Kommentar....