Beiträge von Rheingold

    @Bonnie 29


    Weil Du dann nach § § 2 Abs 3 ABB (Tarif Q8) gekündigt bekommst.


    Nach Urteil hat sich danach der Bausparer selbst vertragswidrig/ vertragsbrüchig gezeigt und ihm steht damit kein Bonus zu.(z.B. AG Nürnberg, Az 19 C 2670/16 vom 02.11.16.
    (Nicht im Internet veröffentlicht, Musst Du ggf. beim AG Nürnberg gegen Kostenerstattung anfordern (ca 10 EUR).

    @BSQ Bausparer


    Das Urteil gilt rechtsverbindlich (da inzwischen rechtskräftig) nur für den Kläger. Das gilt auch für ein vergleichbares Urteil vom OLG Celle. Natürlich kann man sich darauf berufen, aber es ist eben nicht verbindlich (das wäre wohl nur bei einem BGH Urteil))


    Leider gibt es dazu aber auch gegenteilige Urteile anderer Gerichte, die die Kündigungsmöglichkeit nach BGB § 488 Abs. 3 ausdrücklich bestätigen. Letzteres hat auch der Ombudsmann in seinem Schiedsspruch im letzten Jahr so entschieden.


    Nun ist es natürlich eine Unverschämtheit, dass sich die BSQ - siehe die Antwort auf Ihre Anfrage- dieses Urteil der AG Nürnberg auf Sie nicht anwenden will. Die BSQ legt es darauf an, dass viele Bausparer den Klageweg scheuen.


    Liegt der Bonus übrigens unter 5.000 EUR, ist bei einer Klage übrigens das Amtsgericht am Standort der Bausparkasse zuständig - und da wäre man wieder beim Amtsgericht Nürnberg. (Bei über 5000 EUR ist das Landgericht Nürnberg zuständig).


    Meine Erfahrung mit der BSQ ist: Vorsicht !!! Für diese Abwicklungsgesellschaft geht es um viel Geld, und da sie keine neuen Bausparer annimmt, braucht sie sich um ihren Ruf auch nicht sorgen.

    Könnte sein, bei der BSQ ist alles möglich.
    Ich würde wahrscheinlich sofort mit der Dreimonatsfrist kündigen und dies unter der ausdrücklichen Bedingung, das der Bonus mit ausgezahlt wird.
    Übrigens hat die BSQ im Formular Center ein neues Formular dazu eingestellt:
    https://www.bsq-bausparkasse.d…guthaben_Beschreibbar.pdf

    @StefanW


    Hallo,


    die 3 Monate sind ausnahmsweise keine Verzögerungstaktik der BSQ. Zumindest im Tarif Q8 steht unter § 15, dass der Bausparer die Auszahlung frühestens 3 Monate nach Eingang seiner Kündigung verlangen kann.


    Dies wird allgemein als notwendig angesehen, damit die Bausparkassen das (normalerweise woanders angelegte Geld) freimachen können.


    Insofern erstmal kein Grund zur Beunruhigung....

    @Stefan W.
    Ja, das ist verwirrend.
    Die Gesamtsumme in der Abrechnung ist nur für das Bausparkonto.


    Der Bonuszins ist darin NICHT erhalten und wird auf dem getrennten Sonderkonto geführt. Den Anspruch auf den Bonuszins wird ja erst mit Darlehensverzicht oder Kündigung erworben, erst dann wird er vom Sonderkonto auf das Bausparkonto in der Endabrechnung überführt.


    Mit dem angeführten Urteil wäre ich vorsichtig, weil man den genauen Sachverhalt nicht kennt (Kündigung aufgrund welcher Paragraphen,) Und eins ist wohl sicher: wie bei mir kündigt die BSQ zeitnah den Vertrag wegen angeblicher Vollbesparung (Bausparguthaben plus Bonus)

    @BSQ Hasser
    Ja, bei mir wurden auch rückwirkend die Regelsparraten eingefordert.
    Ich empfehle zunächst nachzurechnen, ob die BSQ die in der Vergangenheit geleisteten Zahlungen, und dazu gehören AUCH DIE SONDERZAHLUNGEN, mit eingerechnet hat. In meinem Falll war das nicht einberechnet worden, und die BSQ musste ihre Forderung zurückziehen.


    Solltest Du aber wirklich zahlen müssen, rate ich dringend (falls Du nicht kündigen willst), die Sparraten zu zahlen. Andernfalls kann die BSQ den Vertrag wegen Vertragsverletzung kündigen, und dann bekommst Du definitiv keinen Bonus (ist durch Gerichte bestätigt).


    Solltest Du es darauf anlagen, den Vertrag mit den Sparraten vollzusparen (und das ist die bevorzugte Variante der BSQ), kündigt Dir die Bausparkasse sofort bei Vollbesparug und zahlt ebenfalls keinen Bonus aus. Wenn Du dazu bereit bist, dies dann durchzuklagen - viel Glück !
    Ich würde auf JEDEN Fall die Vollbesparung vermeiden und RECHTZEITIG vorher kündigen.


    Und daran denken: 10 Jahre nach Zuteilung kündigt die BSQ sofort. Und dann keineswegs vergessen, mit einer Gegenkündigung zu antworten. Sonst zahlt die BSQ den Bonus ebenfalls nicht aus - so wie bei mir.

    @ zweifler
    Finanztip ist kein politisches Forum. Empfehle doch einfach ein gesondertes Thema aufzumachen, wenn man z.B. Banken wie Ing-Diba, DKB der Korruption u.s.w. beschuldigen will . Deren Rechtsabteilungen werden sich freuen.


    Aber bitte diesen Blog von diffamierenden Aussagen (natürlich anonym getätigt) freihalten und sich auf das eigentliche Sachthema beschränken.

    Hallo echtwahr2004,
    interessant, dass die BSQ in Ihrem Fall die Bonuszinsen mit ausgezahlt hat
    Mich wuerde interessieren, wann das war und ob Sie auf die Kuendigung mit einer eigenen Kuendigung resgiert haben oder mit einem ausdruecklichen Darlehensverzicht. Denn genau dies ist der Trick der BSQ in meinem Fall (siehe mein voriger Beitrag) : Keine Kuendigung durch den Bauparer bzw. kein Darlehensverzicht - kein Bonus. Wohlbemerkt: Diese Kuendigung/ Dsrlehensverzicht kann auch noch NACH der Kuendigung durch die BSQ erfolgen.


    Klage immer am Wohnort des Bausparers. Anwaltszwang erst ab Landgericht. Aber : Amtsgericht ist nur bis 5.000 EUR Streitwert zuständig.

    Korrektur: Klage ist nicht am Wohnort des Sparers, sondern immer am Sitz der Bausparkasse.

    Bitte Beitrag 1071 ignorieren, mir ist die Formatierung durcheinandergeraten und ich konnte es nicht mehr löschen.


    Hier mein eigentlicher Beitrag als Kommentar zu bonnie29 Beitrag 1063:


    Zur dreimonatigen Kündigungsfrist: Die nächste Falle der BSQ


    Die BSQ versucht mit allen juristischen Spitzfindigkeiten, die Auszahlung des Bonus zu verhindern bzw. zusätzliche Gebühren zu erheben !
    DENN: warum weist die BSQ nicht darauf hin, dass der Bausparer statt einer Kündigung einfach auf das Bauspardarlehen verzichten kann?? Für einen Darlehensverzicht gibt es nämlich keine Frist, läuft aber auf dasselbe hinaus: in diesem Fall muss die BSQ nämlich den Bonus zahlen.


    Die BSQ hat dazu sogar ein Formular entwickelt, das sie im Internet auf ihrer Homepage unter Formularcenter unter dem irreführenden Namen „Ergänzung zur Zuteilungsannahmeerklärung“ versteckt hat. Da braucht man bei Kündigung nach § 488 Abs 1 Nr 2 BGB oder nach § 488 Abs 3 BGB (hier nur Tarif Q4) nur das entsprechende Feld anzukreuzen, dass man auf das Bauspardarlehen verzichtet. Und schon bekommt man den Bonus.


    Fazit: Der BSQ ist offenbar jede Spitzfindigkeit recht – die Verantwortlichen sollten sich schämen.

    Thommy100.


    Genau so sehe ich das auch.


    Die BSQ erkennt dies aber nicht als stillschweigende Kündigung des Bausparers an, obwohl ich der Auszahlung schriftlich zugestimmt habe. Die BSQ argumentiert, ich hätte ja das Darlehen noch bis zum Zeitpunkt der Auszahlung beantragen können.
    Das ist die Auslegung von Winkeladvokaten, aber die BSQ spekuliert, dass man dagegen nicht vorgeht. Mit mir aber nicht!



    Eine wichtige Ergänzung für Tom0174:


    Um bei dem Beispiel BSQ zu bleiben:
    Man muss hier nicht vorsorglich selbst kündigen, um den Bonus zu erhalten. Man kann ruhig auf die Kündigung durch die BSQ warten .Ersr DANN muss man auch selbst schriftlich kündigen bzw. auf das Darlehen verzichten, und dann gibt es auch den Bonus von der BSQ.

    Ich kann nur aus meiner Erfahrung mit der BSQ Bausparkasse berichten, die besonders knallhart vorgeht.


    Sie hatte mir nach 10 Jahren gekündigt und den Bonus einbehalten, da nicht ich sondern die Bausparkasse gekündigt hätte. Auch teilte sie mir mit, ich hätte im Gegenzug noch genügend Zeit bis zur Auszahlung gehabt, schriftlich eine eigene Kündigung auszusprechen.


    Über diesen juristischen Winkelzug hatte mich die BSQ vorher natürlich nicht ausdrücklich informiert. Folge: keine Bonusauszahlung.


    Da kann man nur klagen !!

    Wie zuverlässig ist das in Finanztip angegebene Rating der Banken ?


    Ich bin irritiert über die Aufstellung der von Finanztip unter" Beste Bewertungen für Land und Bank" aufgelisteten Banken


    Zum einen ist die Aufstellung mit Stichtag 29.11.16 deutlich überholt. Aber selbst zu diesem Datum ist z.B. die Garanti Bank mit einem Rating von A versehen. Dagegen finde ich unter tagesgeldvergleich.net für diese Bank mit Stichtag Nov 2016 ein Rating von BB (S&P).


    Zum anderen ist auch das aktuelle Rating vom 22.09.17 für diese Bank ibei S&P mit BB bewertet, mit outlook negative,.Nachzulesen bei der Homepage der Garanti, unter About Garanti-- Ratinga,


    Der Unterschied von A zu BB wäre ein krasser Fehler und würde die Zuverlässigkeit der gesamten Aufstellung in Frage stellen. Woher kommt also die Bewertung?

    Obiter 25


    2. Andere Bausparkassen sind bisher - jedenfalls was meine eigenen Erfahrungen betrifft - der Rechtsauffassung des BHW zur Anrechnung von Bonuszinsen nicht gefolgt.


    Leider rechnet auch die BSQ BausparAG.die Bonuszinsen an, und zwar knallhart.
    Die BSQ ist eine reine Abwicklungsgesellschaft für die in Refinanzierungsschwierigkeiten geratene Quelle Bausparkasse und ist interessanterweise im Besitz der anderen 13 privaten Bausparkassen und des Verband der Privaten Bausparkassen e.V.
    Von der BSQ kann man nach meiner Erfahrung keinerlei Entgegenkommen erwarten - die brauchen auch keine Sorge um iihren Ruf haben,da sie ja keine neuen Kunden annehmen.

    Hallo, weiß jemand, bei welchem Gericht eine Klage gegen die Bausparkasse BSQ, entweder auf Auszahlung des Bonuszinses oder Fortsetzung des Vertrages, einzureichen wäre. Gibt es einen Anwaltszwang?

    Klage immer am Wohnort des Bausparers. Anwaltszwang erst ab Landgericht. Aber : Amtsgericht ist nur bis 5.000 EUR Streitwert zuständig.

    BSQ und Nichtauszahlung Bonuszins . Auch Verlustbescheinigung beantragen !


    BSQ zahlt unverändert keinen Bonuszins bei Kündigung nach § 489 (I.2) . Es sei denn, man kündigt anschließend noch selbst! Das sagt die BSQ natürlich nicht rechtzeitig...Klage läuft.


    Hinweis für die, die die Nichtzahlung hinnehmen :
    Viele Bausparkassen wie die BSQ ziehen bereits jährlich die Abgeltungssteuer vom Bonus ab und überweisen diese an das Finanzamt. Dann gilt:
    Beantragt eine Verlustbescheinigung bei der Bausparkasse, damit Ihr diese anschließend bei der Einkommensteuererklärung geltend machen könnt.Achtung: Die Verlustbescheinigung bei der Bausparkasse muss im gleichen Jahr beantragt werden, in dem der Vertrag ausgezahlt wird !