Berücksichtigung Wohnungsbauprämie?
Ich habe noch keine Ausführung gefunden, die bei Kündigung eines zuteilungsreifen Bausparvertrages nach §489 Abs.1 Nr.2 BGB die Wohnungsbauprämie berücksichtigt.
Konstellation
Vertragsabschluss im letzten Jahrtausend. Laufende Einzahlungen und Gewährung der (ersten) Wohnungsbauprämie schon für das ersten Vertragsjahr. Die wurde laut Gesetz 'vorgemerkt' und nach 8 Jahren auf das Bausparkonto überwiesen. Ebenso konnte laut gesetzlicher Sperrfristen erst 7 Jahre nach Vertragsabschluss frei über das Guthaben inkl. Wohnungsbauprämie verfügt werden. Der Vertrag wurde schon nach 6 Jahren zuteilungsreif. Später weitere (unterschiedlich) regelmäßige Einzahlungen. Später Kündigung als zuteilungsreifer Bausparvertrag nach §489 Abs.1 Nr.2 BGB 10 Jahre nach der Zuteilungsreife und somit ca. 7,5 Jahre nach der letzten Auszahlung einer Wohnungsbauprämie.
Wie kann ein Darlehen von der Bausparkasse als "zum Zeitpunkt der Zuteilung vollständig empangen" angesehen werden, wenn damals schon seit 6 Jahren bekannt war, dass erst in weiteren zwei Jahren "Darlehnsauszahlungen" in Form der Wohnungsbauprämie erfolgen werden!?
Gibt es bereits Erfahrungen mit dieser Konstellation?
Fux42