Beiträge von Sandra S.

    Hallo, ich bräuchte einen Rat im Bezug auf Kündigung wg. Eigenbedarf.


    Zu unsere Situation:
    Wir sind eine vierköpfige Familie. Unsere Kinder sind 17 Monate und knapp 3 Jahre alt. Wir wohnen in einem Haus zur Miete, dass nun verkauft werden soll. Die Käufer möchten das Haus dann selber nutzen. Deshalb wollen die Käufer nun vom Verkäufer einen schriftlichen Aufhebungsvertrag unseres Mietverhältnisses, der besagen soll, dass wir bis spätestens Juni 2016 hier raus sein sollen.
    Nun ist es so, dass wir aus diesem Haus schon im Laufe der Zeit raus möchten und uns selber ein etwas größeres Häuschen kaufen wollen (momentan nur 3,5 Zimmer) , aber leider gibt der derzeitige Immobilienmarkt nicht viel her. Daher meine Befürchtung, dass wir den Termin Juni 2016 evtl. nicht einhalten können.
    Ich möchte auch nichts unterschreiben, was uns im Nachhinein eventuell zum Nachteil ausgelegt werden könnte.


    Nun meine eigentlich Frage:
    In dem Artikel "Kündigung wegen Eigenbedarf" steht im letzten Absatz Schutzfrist bei Verkauf etwas von einer Sperrfrist von 3 Jahren. Zählt sowas auch bei uns oder nur bei Mehrfamiliehäusern?


    Vielen Dank schonmal im voraus für Ihre Hilfe!