Da sagt eben dieser Artikel etwas anderes:
http://www.channelpartner.de/a…-darf-man-arbeiten,236791
ZitatNach § 3 S. 1 ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit von acht Stunden grundsätzlich nicht überschritten werden. Allerdings gelten als Werktage im Sinne des ArbZG alle Tage von Montag bis einschließlich Samstag. Das heißt, dass bei allen Berechnungen im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes eine Sechs-Tage-Woche zu Grunde zu legen ist. Hieraus folgt weiter, dass ein Betrieb für die Berechnung der Arbeitszeit auch dann auf den sechsten Tag der Woche zurückgreifen kann, wenn in dem jeweiligen Betrieb nur eine Fünf- oder gar Vier-Tage-Woche üblich ist.
ZitatAus der in § 3 ArbZG verankerten Arbeitszeit von acht Stunden und aus dem Grundsatz der Sechs-Tage-Woche folgt daher, dass dem ArbZG generell eine 48-Stunden-Woche zugrunde liegt (d. h. sechs Tage mit jeweils acht Stunden). Dieses ist wiederum im Jahr für 48 Wochen zulässig (52 Jahreswochen abzüglich vier Wochen gesetzlicher Urlaub). Das ArbZG geht also von einer maximalen Arbeitszeit von 2.304 Stunden pro Jahr aus.
ZitatGenerell sieht das Arbeitszeitgesetz hierzu vor, dass ein solcher Ausgleich innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten oder alternativ von 24 Wochen zu erfolgen hat, § 3 S. 2 ArbZG. Ein solcher Ausgleich der werktäglichen Arbeitszeit kann aber auch wöchentlich stattfinden. Da das Arbeitszeitgesetz einerseits eine Regelarbeitszeit von 48 Stunden wöchentlich vorsieht, die auf sechs Tage verteilt sind, andererseits bei vielen Arbeitgebern eine Fünf-Tage-Woche gegeben ist, folgt hieraus Folgendes: Die an einem arbeitsfreien Samstag ausgefallene Arbeitszeit von acht Stunden kann auf die übrigen fünf Wochen-Tage "umgelegt" werden, so dass die gesetzlich zulässige Arbeitszeit an diesen Tagen bis zu 9,6 Stunden betragen kann ("48 Wochenstunden geteilt durch fünf Tage").
Das würde bedeuten, dass mein Arbeitgeber mir - trotz 40-Stunden/5-Tage Woche - die Überstunden erst dann ausgleichen muss, wenn ich über 48 Stunden gearbeitet habe, nämlich über 8h werktäglich von Montag bis einschließlich Samstag.
Was ist nun richtig?