Beiträge von HBrand

    Liebe Franziska,
    habe gerade einen aktuellen Fall:
    Mein Vertrag wurde 2007 abgeschlossen mit einer Laufzeit bis 2022. Nun wurde das Haus verkauft und die DKB berechnet eine Vorfälligkeitsentschädigung bis 2022. Dürfte sie nicht nur eigentlich bis 2018 berechnet werden, da dann ja die Zeit um ist, bei der man eh kündigen kann?


    Lieber Gruss
    Helmut