Beiträge von rene

    hallo experin/expertedie


    fluggastrechte nehmen ja immer bezug auf die fluggesellschaft, die etwas falsch gemacht. gelten die rechte nun auch, wenn man bei einem reiseveranstalter ein pauschalarrangement gebucht hat, also flug und hotel als paket. wen muss ich in diesem fall belangen, den veranstalter oder die fluggesellschaft. und: welche ansprüche habe ich im folgenden konkreten fall (ich lebe in der schweiz): gebuchter abflug ab genf, schweiz nach ägypten. nach flugannulierung (hin und zurück, 5 tage vorher kommuniziert) alternativflug um 9.00 ab köln (deutschland). meine fragen: muss der reiseveranstalter die bahnreise und den hotelaufenthalt entschädigen? kann ich alternativ zum hotelaufenthalt auch den nachtzug nehmen? habe ich zusätzlich anspruch auf die 600 euro entschädigung (mehr als 3500 km)? p.s. der reiseveranstalter will weder den nachtzug noch das hotel bezahlen (obwohl eine an- bzw. rückreise am selben tag aus der schweiz unmöglich ist), sondern lediglich ein "zug-zum-flug-ticket" und offeriert 70 euro entschädigung. herzlichen dank für die antworten und gruss, rene