Beiträge von blambi

    Hallo Finanztip-Team!


    Ich habe 2005 einen Immobilienkredit abgeschlossen, der ein "Entgelt" von 2200€ ausweißt.
    Fällt das Urteil vom BGH auch auf "Immobilienkredite" oder können Kredite nochmal unterschieden werden?
    Macht es zudem einen Unterschied, ob "Bearbeitungsentgelt" oder schlichtweg "Entgelt" im Vertrag steht?


    Da es ich hier inkl.4 % iger Verzinsung um sehr viel Geld für mich handelt, wäre ich mehr als dankbar über eine Nachricht.


    Vielen Dank und Gruß!
    Mario