Beiträge von RonMcDon


    Für Belehrungen, die den bislang gültigen Mustern (bis 31.03.20008) entsprachen, galt noch eine Übergangsfrist bis zum 1. Oktober 2008, damit den Banken genügend Zeit blieb, sich auf die Änderungen einzustellen. Wenn in 04/2008 noch die alte benutzt wurde, könnte sich wohl die Bank meines Erachtens auf die sogenannte Gesetzlichkeitsfiktion berufen. Meine war aus 04/2009 und es wurde die Belehrung bis 31.03.2008 genommen,die hatten dann natürlich ein Problem. Lass Dir trotzdem für ca. 200,00 Euro im Rahmen einer Erstberatung von einem Anwalt prüfen.Das sollte es Dir Wert sein. Und der Teufel steckt evtl. im Detail. Der RA Wedekind ist doch hier im Forum und scheint mit seinen Beiträgen sehr hilfsbereit und eine Bereicherung zu sein.Kontaktiere ihn doch einmal.


    Hallo Solomon,
    ich bin gerade im Ombudsmannverfahren gegen die R+V aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung. Es ist mit einem baldigen Schlichtungsergebnis zu rechnen (das läuft aber schon außergewöhnlich länger...). Könntest Du mit mir per E-Mail Kontakt aufnehmen unter ronald.robinson@t-online.de.Ich vermute, es handelt sich bei der Anwaltskanzlei um Streitbörger/Speckmann aus Bielefeld? Gruß Ron

    MarSnei: Sie haben schon Recht, ein anderer ungünstigerer Zinsverlauf würde selbstverständlich nicht einen derartigen Run wegen fehlerhaften Widerrufsbelehrungen auslösen.


    Aber bei allem Respekt vor ihrer Meinung und dem Mitleid, was sie möglicherweise mit den Kreditinstituten haben. Eine solche Meinung können Sie natürlich nur vertreten, wenn sie selbst nicht betroffen sind. Oder unterstellt Sie arbeiten im Banken-, Versicherungs- oder Bausparkassenmillieu. Dann versteh ich den Unmut auch.


    Leider müssten Sie bei Ihren Gedankengängen etwas weiter ausschweifen. Sicherlich haben sich Richter genügend Gedanken gemacht über fehlerhafte Widerrufsbelehrungen und die daraus entstehenden Konsequenzen eines ewigen Widerrufsrechts.Verbraucherschützer legen an eine korrekte Widerrufsbelehrung strengere Maßstäbe an, als es naturgemäß die Banken tun oder getan haben. Die sind dafür da, um uns Verbraucher zu schützen und aufzuklären. Zum Glück gibt es die. Also zusammenfassend: Ich mache somit von einem legitimen Recht Gebrauch.
    Wollen Sie somit den Betroffenen dieses Recht absprechen? Und für mein Recht durchzusetzen, brauche ich ggf. einen Anwalt.
    Und dieses „ewige Widerrufsrecht“ können Sie doch nicht dadurch begrenzen, dass der Anspruchsinhaber es nur ausüben dürfte, wenn es dem Kreditinstitut nicht schadet. Ein Rechtsanspruch kann auch nicht nach der wirtschaftlichen Situation (Zinsniveau), der Situation des Unternehmers (vermeintliche Verluste des Kreditinstitutes) und der Situation des Verbrauchers (Zinsersparnis) flexibilisiert werden. Ein Vorwurf, das Widerrufsrecht „jetzt“ in Anspruch zu nehmen, um einen nunmehr unliebsamen Vertrag -mit hohen Zinsen- rückabzuwickeln, geht ins Leere, da genau der Sinn und Zweck des Widerrufsrechts ist – einen nicht mehr gewollten Vertrag zu beenden.

    Und glauben Sie mir, wenn die Bank die Möglichkeit hätte, Zinsen zu erhöhen, wären die dabei.
    Und Dispo-Zinsen werden auch nur schwerfällig abgesenkt.
    Und in Deutschland sind Vorfälligkeitsentschädigungen im EU-Vergleich besonders hoch!!
    Und Sie wollen wissen, was als nächstes kommt? Sie haben noch nichts über Rückforderung von Bearbeitungsgebühren gehört?? Tipp: Dann schauen Sie sich mal ihre Kreditverträge an und machen so von ihrem Recht Gebrauch….Aber möglicherweise halten Sie dies ja auch für juristische Fehlentscheidungen und sie sind nicht auf dieses Geld angewiesen.
    Wünsche schon mal eine besinnliche Zeit....

    Ramm: Friedensangebot? Wer Krieg säet, wird keinen Frieden ernten!!(damit meine ich die Versicherung). Ich weiss nicht, wie weit ich noch meine Hand strecken soll...Ich wollte auf jeden Fall ein gütliche Regelung.Mein Anwalt kommt leider auch nicht zu Potte....(Kapazitäten erschöpft, oder der hat ein Burnout vor lauter Kreditwiderrufen, keine Ahnung, woran es hängt, seit 3 Monaten tut sich nix, also der steckt also noch in den Startlöchern fest, und hoffe, dass er da auch mal bald raus kommt).Es handelt sich um den Ombudsmann für Versicherungen (nicht für Bank), bei dem ich zuvor angerufen habe. Es wurde bestätigt, dass derartige Fälle dort -mittlerweile- behandelt/bearbeitet werden. Aber bei Streitgegenstand über 10.000,- EURO besteht keine Verpflichtung für die Parteien, jedoch gute Grundlage und Orientierung für mich, bei einem weiteren Streitverfahren!Ich hatte zuvor noch kein Widerruf eingelegt.Mehrere Stellen haben die WRB als fehlerhaft bestätigt. Da erwarte ich, dass der Vertragspartner den Fehler eingesteht und ausbügelt und mir entsprechende Neukonditionierung anbietet, alternative Bestätigung einer Rückabwicklung ohne VFE. Ich bin der Auffassung, dass er in der Beweispflicht ist, und mir das Gegenteil beweisen muss, bzw. soll mir doch bestätigen, dass seine WRB korrekt ist.Kein Wort fällt hierzu!! Bei mir gibt es nix mit Verhandlung über die Höhe der VFE. Wir sind ja nicht auf dem Basar. Ich weiss nicht, ob dem Gegner die letzten 15 Jahre Rechtssprechung und Gesetze zu diesem Thema überhaupt bekannt sind. Der Ombudsmann hat ja seine eigene richterliche Laufbahn (Professor Hirsch, selbst beim BGH von 2000-2008, also zu Zeiten von Widerrufsbelehrungen-Rechtssprechungen). Außerdem hat er seine eigenen Juristen, welche das ganze unter die Lupe nehmen.Wenn es so sein soll, das durch ein derartiges, kostenfreies Verfahren Gerichtsfälle vermieden werden sollen, und er Vorschläge unterbreitet, dann schau´n wir mal, was er dazu zu sagen hat, ob dieses Verhalten in seinem Sinne als Ex-Richter/Ex-Präsident entspricht.Ich halte gerne auf dem Laufenden, sofern ich bei Einigung nicht einen Maulkorb (damit meine ich natürlich Verschwiegenheitsverpflichtung) verpasst bekomme.

    Mein Fall ist heute an Ombudsmann gegangen. Mal gespannt auf das
    Ergebnis ,vor allem was der zu sagen hat (da er selbst Präsident beim
    BGH war...und dessen (bzw. möglicherweise seine eigenen)
    Rechtssprechungen von Banken und Versicherungen mit Händen und Füßen
    getreten und ignoriert werden...). Hoffe doch, dass er noch so neutral
    wie damals war....und er hoffentlich jetzt nicht nach dem Prinzip lebt, wessen Brot man isst dessen Lied man singt...

    Erst einmal Hut ab für diese Internetseite und diese Community, und vor allem ein Danke für die "ehrenamtlichen" Informanten und vor allem Anwalt Wedekind, der sich anscheinend wirklich hier reinkniet. Respekt.Hat jemand Erfahrung mit Ombudsleuten in Verbindung mit Widerufsjoker? Was spricht gegen die Schiene eines kostenfreien Ombudsverfahrens, was ja sogar begleitend zum Anwalt geführt werden kann? Wenn es nachweislich gerichtlich anerkannte (erstinstanzliche?) Fälle gibt, bei dem die gleiche Widerrufsbelehrung benutzt wurde, könnte doch das Ombudsverfahren möglicherweise eine Alternative sein? (um neue Gerichtsfälle zu vermeiden, das müsste doch das Ziel der Ombudsleute sein..).Ob es Sinn macht, was man natürlich sowieso immer erst im Nachhinhein.Freue mich auf Rückmeldungen bzw. Erfahrungswerten. Vielen Dank. Ronald

    Guten Abend,
    habe momentan Anspruch auf einen Berechtigungsschein für Anwaltskonsultation im Rahmen der Widerrufsjokerprüfung. Anscheinend übernimmt nicht jeder Anwalt auf Basis dieses Berechtigungsscheins ein Mandat.Mein Anwalt habe ich bereits vor 2 Monaten beauftragt. Vor 3 Wochen erinnert. Da tut sich nichts.Zu Beginn hat der Anwalt erwähnt, dass die Kapazitäten in der Kanzlei restlos ausgeschöpft seien, und er mich nur außergerichtlich vertreten könne.Kann ich dort den Auftrag zurückziehen? Wer würde das übernehmen? Kann ich darüber hinaus in Erfahrung bringen, ob ein bestimmter Anwalt bereits gegen meine Bank/Versicherung tätig war? (z. B. über Anwaltskammer?). Übrigens: VZ HH hat als fehlerhaft eingestuft....Mein Fall war bereits im Fernsehen, diese möchten ggf. weiter verfolgen....
    Herzlichen Dank für Eure Mithilfe und Ratschläge.
    Gruß
    Ron