Beiträge von cuba

    ich hatte vor ca. 2 jahren eine modernisierung meiner heizungsanlage mit kfw-mitteln teilweise finanazieren wollen.
    die heizung war defekt und benötigte zeitnah eine zusage der kfw. nach einem, typisch für behörden, aufwendigen "papierkrieg" dauerte die bearbeitung wochenlang ohne zusage der kfw!!!
    ich habe dann meinen antrag zurückgezogen und bar bezahlt.

    ich kann zum glück zurück in die gkv!!!
    nach 28 jahren haben sich sicherlich enorme, durch mich gezahlte und nicht genutzte, beitragsrückstellungen in meiner pkv angehäuft.
    können und ggf. wie sind diese an mich zurück zu erstatten?

    hallo schopenhauer,
    danke für die zeitnahe info. ehepartner arbeitet nicht und ist freiwillig in der GKV versichert. rentenanspruch besteht erst ab 64 lebensjahr. gdb beträgt 40%. gilt hier etwas anderes?
    danke und vg

    ich habe mehrfach gelesen, dass PKV versicherte in die GKV zurück können, wenn sie innerhalb der letzten 5 jahre mindestens einen tag in der GKV versichert waren.
    aktueller fall: alter 59, seit 30 jahren PKV versichert. seit 1.2.2014 arbeitslos. ab 1.5.2014 alg 1. in der zeit vom 1.2.2014 - 30.04.2014 in der familienversicherung der ehefrau GKV versichert. danach musste wieder zurück in PKV, lt. aussage GKV!


    ist jemandem bekannt, wo und in welchen gesetzlichen regelungen nachvollziehbar ist, dass die 5 jahre frist gilt?
    danke und gruss