Beiträge von soenschauber

    Guten Morgen Oekonom,


    das ist mal eine gute Nachricht... so ist das auch mir am logischsten.


    Eine neue Arbeitsstelle ist in absehbarer Zukunft nicht vorhanden.


    Nun gibt es das Problem, dass bei der Berechnung höchstwahrscheinlich (berechnet und verglichen mit mehreren Abfindungsrechnern) der eigentliche/theoretische Jahresbruttogehalt angerechnet worden ist, so dass weit über 10.000 Euro Abzüge an die Lohnsteuer überwiesen worden ist. Bezeichnet wird diese als "Lohnsteuer für Einkommen aus mehreren Jahren". Dass die "Fünftelregelung" angewendet worden ist, erkennt man am Schreiben.


    Berechnet man die Abfindung nur mit den 6.600, sind nach der "Fünftelregelung" keine Abzüge enthalten.


    Hast du vielleicht noch einen Tipp, wie man dagegen vorgehen sollte, um dieses Missverständnis zu klären? Der Abrechnungsstelle schreiben, einen Fachanwalt für Arbeits- und Steuerrecht konsultieren, zum Betriebsrat gehen und das Thema ansprechen, oder was ganz Anderes?


    Danke für die Hilfe!

    Guten Abend,



    ich habe eine Frage zu der Besteuerung einer Abfindung.



    Der Arbeitnehmer wird zum Februar 2018 gekündigt. Hat dementsprechend nur ein Jahresbruttogehalt von insgesamt
    2 x 3.300€ = 6.600€ brutto im Jahr 2018.


    Er erhält zudem eine Abfindung in der Höhe von 45.000€ brutto.


    Wird nun bei der Abfindungsberechnung nach der Fünftelregelung vom tatsächlichen Bruttojahreseinkommen von zwei Monaten ausgegangen oder wird das
    Bruttojahreseinkommen vom gesamten Jahr 2018 bezogen bzw. hochgerechnet ("hätte im Jahr 2018 soundsoviel verdient" = Jahresbrutto)?



    Zusammenfassung:


    Vertragsende: Ende Februar 2018
    Monatliches Gehalt: 3.300€ brutto
    SK: 3, Kind: 1, 50 Jahre alt, >15 Jahre Betriebszugehörigkeit
    Abfindung: 45.000€, ausbezahlt im Jahr 2018 vor Vertragsende



    Vielen Dank!

    Hallo,


    Ich habe vor einer Weile bei Whoolworth mit Karte den Betrag von 4,74€ bezahlt. Ein paar Tage später kam der Hinweis meiner Bank, dass die Lastschrift nicht eingelöst und dem Konto des Zahlungsempfängers zurückbelastet wurde. Zudem wurden mir Bankkosten von 1,90€ abgezogen.
    Nun erhielt ich eine Kostenaufforederung der zuständigen Firma InterCard AG über 13,78€.



    Ich halte bei dieser Aufstellung die angegebenen Bankkosten allerdings für nicht verhältnismäßig zu meinem ursprünglich gezahlten Betrag.
    Hat irgendjemand Erfahrung in dem Bereich?


    Vielen Dank

    Hallo,


    Ich habe vor einer Weile bei Whoolworth mit Karte den Betrag von 4,74€ bezahlt. Ein paar Tage später kam der Hinweis meiner Bank, dass die Lastschrift nicht eingelöst und dem Konto des Zahlungsempfängers zurückbelastet wurde. Zudem wurden mir Bankkosten von 1,90€ abgezogen.
    Nun erhielt ich eine Kostenaufforederung der zuständigen Firma InterCard AG über 13,78€.


    Ich halte bei dieser Aufstellung die angegebenen Bankkosten allerdings für nicht verhältnismäßig zu meinem ursprünglich gezahlten Betrag.
    Hat irgendjemand Erfahrung in dem Bereich?


    Vielen Dank

    Guten Abend allerseits,


    ich bin gerade im Ombudsmannverfahren gegen die Investitionsbank Berlin (IBB).
    Gegen Ende des Jahres 2014 habe ich die Kundenbeschwerdestelle (VÖB) angeschrieben.


    Mit dem Ziel:


    1. Die Geltendmachung der Ansprüche auf Rückforderung von laufenden Verwaltungskostenbeiträgen, aufgrund ungerechtfertigter Bereicherung der Investitionsbank Berlin und
    2. Verschiebung der Verjährungsfrist zur Rückforderung


    und dem Sachverhalt:


    Die IBB hat uns vom 01.01.2005 bis zum 31.05.2010 laufende Verwaltungskostenbeiträge in Höhe von insg. xxx berechnet. Dieses Entgelt betrachten wir als unzulässig, da die Bearbeitung des Darlehensvertrages und die vorbereitende Tätigkeiten keine gesonderte Leistung für den Kunden darstellen, sodass ein Entgelt nicht verlangt werden durfte.


    Unseres Erachtens handelt es sich um einen privatrechtlich nach den Vorschriften des BGB zu beurteilenden Vertrages, der die öffentlich-rechtliche Förderentscheidung umsetzt.
    Auch der Verwaltungskostenbeitrag wäre danach privatrechtlicher Natur und muss sich somit an den Vorschriften des Privatrechts, insbesondere den Vorschriften über den Verbraucherkredit und der AGB messen lassen.


    Aus unserer Sicht ergibt diese Prüfung dann keinen relevanten Unterschied zwischen dem Verwaltungskostenbeitrag der IBB-Darlehen und den Bearbeitungsgebühren anderer Verträge privater Banken.


    Die IBB hat auch schon hierzu Stellung genommen:


    https://www.dropbox.com/s/ffxgi433w7cn7bm/1.PNG?dl=0

    https://www.dropbox.com/s/9un0a2jp5jjir7a/2.PNG?dl=0

    https://www.dropbox.com/s/vfv5kzyn4236yzm/3.PNG?dl=0



    Nach Ziffer III. Abs. 2 der Verfahrensordnung habe ich nun die Gelegenheit, mich innerhalb eines Monats hierzu zu äußern. Andernfalls wird der Vorgang dem Ombudsmann vorgelegt.


    Was sollte ich eurer Meinung nach tun?
    Bis jetzt halte ich das Zurückstellen der Entscheidung des Ombudsmannes am sinnvollsten.
    @TorstenH Was sagst du dazu?


    Vielen Dank


    Grüße
    sönschauber