Beiträge von KlinglBeutl

    In einer solchen Situation gibt es kaum alternativen. Das Kind ist nun mal in den Brunnen gefallen. Allerdings wäre beispielsweise eine Privatinsolvenz auch nicht zwingend der vermeintlich leichtere Weg. Das Geschäftsgebaren dieser Auskunfteien ist mir sowieso ein Dorn im Auge, weil unverschuldete Fehler (die mehr passieren, als manch einer glauben würde) fatale folgen für den Betroffenen haben.


    Eventuell hast Du eine Chance dir kostengünstig Geld über ein Kreditkartenunternehmen und/oder z.B. über auxmoney oder ähnliches leihen zu können (falls sinnvoll um andere Verbindlichkeiten abzulösen).

    @free4all


    Wurde mit dem Gläubiger eine Art Vergleich geschlossen? Vorausgesetzt das dazu etwas schriftlich hast und die Einmalzahlung fristgerecht bezahlt wurde, durfte eine Negativ-Meldung möglicherweise, im juristischen Sinne, nicht erfolgen. Gesetzt dem Fall der/die Gläubiger haben schriftlich zugestimmt mit erhalt einer solchen Einmalzahlung.


    Die Eintragung als solches konnte, so glaube ich, prinzipiell bei ausbleibender Zahlung mit Erhalt des Vollstreckungsbescheides durchgeführt werden. Nehmen wir an, die Einmeldung ist nach einer Einigung und einer fristgerechten Bezahlung trotzdem erfolgt, dann hast eventuell rechtliche Handhabe dagegen. Allerdings (wenn überhaupt) nur sofern es auch beweisen kannst. Vielleicht lässt das mal juristisch prüfen ...


    Mag sein das Einträge mit Erledigungsvermerk formal keinen Negativ Eintrag (mehr) darstellen, aber bei Bonitätsprüfungen für Waren auf Rechnung und/oder Bank Kredite wird kein Sachbearbeiter solche Einträge ignorieren (dürfen), die auf Zahlungsausfälle hindeuten. Tendenziell wirst solange wohl kaum etwas auf Kredit bekommen bis die Löschung erfolgte.


    Könnte mir vorstellen das Du vielleicht Kredit bekämst, sofern entsprechendes Einkommen nachweisen kannst und der Bank irgendwas als Sicherheit anzubieten hättest. Aussichten auf Kredit sind auch nach meiner Einschätzung trotzdem zugegebenermaßen äusserst gering.

    @free4all


    Ich kann Dir da bei Bedarf sicherlich weiterhelfen. Allerdings stellen meine Antworten keinesfalls eine Rechtsberatung dar. Hierfür wären bitte die Kollegen vom Fach zu kontaktieren.


    1. Die Einträge werden höchstwahrscheinlich bei Arvato Infosocre oder der Kreditreform vorhanden sein.
    2. Gab es zu den hier beschriebenem Sachverhalt mal ein rechtskräftiges Urteil?
    3. Woher hast Kenntnis über die Einträge? Eine Bank bei der Kredit haben wolltest?
    Frage dort nochmal nach - die werden auf die Quelle verweisen wo du dich für weitere Infos hinwenden kannst.


    Es dürfen meines Wissens nur sog. "unbestrittene Forderungen" an Auskunfteien gemeldet werden.


    Gesetzt dem Fall alle Negativ Merkmale sind als "Erledigt" gemeldet werden diese, soweit mir bekannt ist, erst 3 Jahre ab Datum des Erledigungsvermerkes gelöscht. Automatische Löschungen (wenn nichts mehr nachgefragt wird) erfolgen i.d.R. nach 5 Jahre der Einmeldung.


    Bei Scorekompass kannst kostenfrei deine Daten bei Arvato online abfragen.


    Ungeachtet dessen kannst bei allen Auskunfteien kostenlos eine Auskunft im Jahr auf Anfrage erhalten.


    Sollte sich noch was ergeben schreib hier im Forum. Ich schaue zwischendurch immer wieder mal herein.

    Hallo,


    Für Giro Direkt Kunden hat die Postbank einen speziellen Service vorgesehen. Darauf reingefallen bin ich bisher zwar noch nicht, aber beim durchstöbern der Konditionen ist mir im Bereich Service-Entgelte folgendes aufgefallen:


    Zitat von Postbank Service-Entgelte

    Formloser Auftrag (ohne Postbank Formular) - 8,00 EUR

    Habe ich irgendein Anliegen für das die Postbank Formulare bereitstellt und kündige z.B. mit einem selbstformulierten Brief d.h. also Formlos, dann berechnet die Bank für den Spass dem Kunde 8 Euro? ?(


    Wie gut das ich dies vorher gesehen habe ... :D


    Naja und bei Nutzung des Kontoauszugsdruckers (je Auszug) 0,50 Cent berappen zu sollen ist ja auch ein echtes Schnäppchen. PDFs genügen mir zum Glück :)

    @Joe_


    Vorweg: Ich bin weder Jurist noch ist dies als rechtliche Beratung anzusehen. Nur meine Meinung dazu:


    Ich gehe davon aus, dass im ALG 1 Bescheid dazu Hinweise vorhanden sein werden.
    Da bei uns meines Wissens eine Pflicht zur Versicherung herrscht solltest dich dringenst mit der
    Krankenkasse in Verbindung setzen. I.d.R. sind Kassenbeiträge selbst zu zahlen oder werden
    über Leistungen zur Sicherung der Grundversorgung (ALG 2 oder ähnliches) übernommen.


    So lange Versicherungsschutz besteht passiert vermutlich erstmal nichts. Erlischt jedoch die
    Krankenversicherung weil Beitrage nicht bezahlt werden können u.U. hohe (Rück-)Forderungen
    Kosten durch die medizinische Versorgung auf einen zu kommen.


    Entweder beantragst Du ALG 2 im Bedarfsfall oder solltest mindestens den Versicherungsschutz
    sicherstellen - also die Beiträge dann selbst begleichen.


    Im übrigen sind die Kassenbeiträge ohne hin zu bezahlen und da kommst nicht drum herum.
    Sei es als Selbstzahler (wenn Lebensunterhalt gesichert ist) oder über Leistungen vom Staat.


    Fazit: Handeln, schnellst möglich und besser nicht abwarten bis Ärger droht.

    @Enuga


    Da muss ich die Netbank mal in Schutz nehmen. Eine Ankündigung über zukünftige Gebühren für die Kontoführung wurde per Briefpost an mich bereits im Februar verschickt. An den Ombudsmann muss ich daher wohl nicht herantreten.


    Mein Posting am Anfang des Thema´s hier im Forum ist ja auch schon etwas älter ...


    Meinen Widerspruch hat die Bank ja erhalten. Kündigen werde ich nicht, das dürften die tun.
    (oder natürlich mein Konto kostenfrei weiterführen, wobei eher die Hölle zufrieren würde glaube ich ...)


    Ist der Böse Bankkunde nicht bereit nachteilige KostenKröten zu schlucken folgt der obligatorische Rauswurf. ;)


    Warum ich jedoch kündigen solle, wenn ein Widerspruch eh zur Kündigung seitens er Bank führt, ist mir schleierhaft.
    In jedem Falle werde ich nach Aufhebung des Kontos meine Schufa genauer im Auge behalten.

    @Kater.Ka


    Dies würde gehen, aber ich beabsichtige die Rufnummern zu übernehmen am neuen Wohnort. Bei Kündigung nach Todesfall kann man diese nicht mehr übernehmen. Dazu muss eine Vertragsübernahme zuerst erfolgen.


    Der DSL Anschluss in der alten Wohnung war ohne hin zur Kündigung vorgesehen (nach 24 Monate zu teuer). Bedingt durch den Auszug wird der Vertrag 5 Monate früher beendet. Kostentechnisch macht ein Umzug des Anschlusses eigentlich auch keinen Sinn, weil damit Setup Gebühren oder ein neuer (teurer) 2 Jahres Vertrag fällig wird.


    Abgesehen von Kulanz sehe ich keine Chance aus dem Vertrag heraus zu kommen ohne eine Ausgleichszahlung.
    Allerdings stelle ich mir die Frage, ob ich den vollen Preis zu zahlen habe, wenn dem Provider keine Fixkosten für den Anschluss (TAL) mehr entstehen und mir auch keine Leistungen mehr aus dem Vertrag zur verfügung stehen.


    Wie das rechtlich ist habe ich noch nicht in Erfahrung bringen können.


    Wer weiss etwas dazu?

    Hallo!


    Hat jemand von euch gesicherte Erkenntnisse, wie es kostentechnisch mit einem Festnetzvertrag aussieht, den man nach dem Umzug nicht mehr nutzen kann? Ich habe das Problem, dass ich Ende nächsten Monats meine Mietwohnung aufgeben muss.


    Mein Festnetz Vertrag hätte regulär noch eine Mindestvertragslaufzeit bis September diesen Jahres.


    Umsonst werde ich aus dem Vertrag wohl nicht raus kommen. Allerdings Frage
    ich mich, ob zwingend der volle Preis bezahlt werden muss.


    Schließlich entstehen dem Provider nach Deaktivierung des Anschlusses keine Fixkosten mehr für den Telefon/DSL Anschluss.


    Am neuen Wohnort ist bereits ein DSL Anschluss bei einem anderen Provider vorhanden mit einer längeren Laufzeit (bis 2018).


    Für mich ist nun die Frage wie ich den alten Anschluss "los" werden kann. Zwar ziehe ich nach einem Sterbefall um, aber auf meine Anfrage für eine mögliche Kulanzregelung mache ich mir offen gestanden wenig Hoffnung.


    Muss man die volle Gebühr entrichten, wenn man die Leistung nicht mehr bezieht? Hat jemand darüber Informationen?

    @HannsWI


    Ich würde Dir aus meiner langjährigen Erfahrung vorschlagen Bankkonto und Kreditkarten
    nicht zwingend vom selben KreditInstitut zu nehmen. Die DKB stellt aus meiner Sicht zwar
    eine, eher seltene Ausnähme dar, aber andere Kartenunternehmen bieten teilweise bessere
    Konditionen an.


    Die Inklusivversicherungen sind, wie Bankenmaerchen bereits anmerkte, meiner Erfahrung
    nach mit Haken und Ösen gespickt die einen wirklichen Nutzen aushebeln. Glaube auch
    das Finanztip dazu mal einen Test veröffentlicht hatte (oder ein anderes Magazin).


    Kostenloses Konto bei der Sparda Bank ( auf die EC karte der Sparda für 10€ / Jahr
    könntest drauf verzichten) und dafür die kostenlose Barclaycard New Visa mit deren
    zugehöriger EC Karte als alternative verwenden.


    Mit der Visa Card kannst gebührenfrei Geld abheben solange das Produkt so bleibt.


    Nur die Teilzahlungsfunktion solltest vorher abbestellen bei der Barclaycard New Visa,
    um keine Zinsen bezahlen zu müssen.

    @rolfred


    Verstehe. Davon hatte ich bisher nie etwas gehört, dass es diese offene Fremdgeldkonten
    gibt. Ich nahm an das dafür ein anderer juristischer Inhaber z.B. eine GmbH her müsste.


    Kannst Dir ja mal bei der DKB Bank das "Vermieterpaket" anschauen.
    Oder war das nichts für dich? Habe das Produkt nie genauer betrachtet bei der DKB,
    weil ich solche Konten bisher noch nicht brauchte.

    Im Vodafone Netz würde ich mal bei FYVE vorbeischauen.
    Preisgünstig und früher gab es dort keine Pflicht aufladen zu müssen (unbegrenzte Gültigkeit).
    Weiss jedoch, nicht ob das aktuell immer noch so ist.


    Glaube im Vodafone Netz dürfte FYVE bis heute immer noch der günstigste Discounter sein,
    bei dem die Vertragsbedingungen wenig bis gar keine massiven Nachteile enthalten.


    Sogar VisualVoiceMail beim iPhone ging dort. Einzig auf LTE wird man verzichten müssen ...


    p.s: Guthaben konnte ich mir bisher bei allen Prepaidkarten immer auszahlen lassen.
    Am besten keine Zeit in teure Hotline-Anrufe verschwenden, sondern per E-Mail / Fax.

    Das "Wieso" hatte ich bereits in meiner Nachricht beschrieben.


    Ich schätze mal auch, ein WEG-Konto muss ja einen Inhaber haben. Wenn nicht Du selbst es bist, dann eine andere Person, eine Gesellschaft (GmbH ect) oder ein Verein?


    Dem entsprechend wird man (vermutlich) sich auch die passende Bank suchen "müssen".


    Mit solchen "WEG" Konten kenne ich mich nicht aus. Deshalb fragte ich allgemein, was für einen Inhaber das Konto bekommen soll, an Stelle des derzeitigen Inhabers.

    @rolfred


    Ich stutze etwas darüber, was du mit "auf den Namen der WEG" meinst. Besteht da irgendwie eine Art Verwaltergesellschaft im juristischen Sinne z.B. eine GmbH oder ähnliches? Kenne mich damit nicht so aus aber interessieren täte es mich trotzdem brennend.


    Und zu deiner Frage:


    Vielleicht kommt bei der DKB Bank das "Vermieterpaket" in Frage?
    Weiss allerdings nicht wie die DKB es handhabt, auf den solche Konten geführt werden (können).


    Vielleicht passt das ja für dich ...

    @Cembo


    Pauschal ist es nicht wirklich möglich darüber eine zielführende Aussage treffen zu können.
    Oftmals ist es von deiner Branche in der Du berufstätig abhängig, sowie die gewählte Rechtsform zu berücksichtigen.
    Da gibt es eine Menge Abweichungen, was die Kosten und Bedingungen der Banken betrifft.

    @lieberjott


    Jeder nach seinem Muster. Finde es jedoch nicht wirklich problematisch in den Zeiten des "kontaktlosen" bezahlens.
    Kreditkarte ans Terminal gehalten, biep und fertig. Kleine Beträge praktischerweise ohne Unterschrift/Pin.
    Naja und wer das Kartendoppel der Barclaycard New Visa nutzt hat noch eine EC Karte dazu. Lässt man seine Abrechnung ohne Teilzahlungsfunktion zu 100% per Lastschrift abbuchen gibts noch maximal 8 Wochen zinsfrei dazu.


    Ich glaube mal einen Test gelesen zu haben in denen die Zusatzversicherungen nicht wirklich gut bei weg kamen ...

    @Enuga


    Die Mastercard der Netbank habe ich nie benutzt bzw. jemals beantragt. Es gab einfach bessere alternativen und das sogar dauerhaft gebührenfrei. Die zu meist hohen Umsätze, bis die irgendwann mal kostenfrei wären, sind für mich meist kontraproduktiv. Der Knaller ist ... werbe ich einen Kunden zahlt die Netbank 25€ an beide. 50€ kostet die Bank ein neuer Kunde und aufgrund niedriger Zinsen können die sich kostenfreie Konten für Bestandskunden nicht mehr erlauben?


    Mein Konto wäre dann wieder 2 Jahre kostenfrei, aber warum sollte ich so was unterstützen, wenn ich für den Bankwechsel teilweise 100 bis 150€ Prämie ausgezahlt bekomme? Du hast im Übrigen auch absolut recht, was den Bankwechsel betrifft. Ich lächle schon viele Jahre da auch nur noch müde drüber.


    Kleiner TIP: Du musst nicht selbst kündigen. Kannst Dir ziemlich sicher sein, dass die Bank das übernimmt, wenn Du einer Kontoumstellung widersprichst und mitteilst das Du gerne weiterhin Kunde, wenn die Ihr vorhaben nochmals überdenken. Ich habe jedoch noch keinen Fall erlebt in denen eine Bank den alten Vertrag nicht ordentlich gekündigt hätte.


    Wer nicht mitzieht und die zumeist nachteiligen neuen Bedingungen schluckt, fliegt raus. So einfach ist das.
    Die o. g. vorletzte Zeile traf bei mir überall zu, wo ich früher bisher ein Bankkonto in meinem Leben hatte.

    Auf der Website der Netbank heißt es ja in der Übersicht nicht mehr kostenlos, sondern es ist von einer kostengünstigen Kontoführung die Rede.Wenn die Bank noch Werbung im Umlauf hat, die sich auf kostenlose Konten bezieht, dann wohl noch zum derzeitigen "alten" Girokonto. Sehe es prinzipiell jedoch genau so wie Du, @chris2702.


    Es gibt allerdings auch Banken die ohne Umwege klar ihre Gebühren kommunizieren.


    Zitat von O-Ton (der Bank-Website):

    Keine Kontoführungsgebühr(1) in der Filiale, über's Internet oder Telefon und die BankCard gibt es auf Wunsch für 10 Euro pro Jahr dazu.

    Faktisch kommt ein Bankkunde nur selten gänzlich ohne Bankkarte zu recht, aber immerhin wurden die Gebühren klar transparent bekannt gegeben. Dieses Konto ist geblieben, aber ohne EC karte, auf die ich nicht angewiesen bin :P

    Von Umsatzhürden, nur damit die Kreditkarte kostenfrei bleibt, halte ich nichts. Was inkludierte Versicherungen zum Kreditkartenvertrag angeht, bin ich eher skeptisch, ob diese auch halten, was Sie versprechen. Ich verstehe solche Serviceleistungen als Goodi, dass ich nur in Anspruch nehme, sofern nötig und mal etwas unvorhergesehenes passieren würde. Allerdings ohne mich auf diese Versicherungen explizit fest zu verlassen.


    Bislang bin ich mit folgender kostenfreien Mischung im Portmonee zufrieden:


    Barclaycard New Visa, dauerhaft gebührenfrei und bis zu 8 Wochen zinsfrei bei 100% Rückzahlung
    ohne Nutzung der Teilzahlungsfunktion. Barverfügungen bis dato ebenfalls kostenlos.


    PAYBACK American Express - aktuell die einzige gebührenfreie Amex Karte (ohne Umsatzhürden).


    Andasa Card, eine Variante der gebührenfreien Mastercard Gold der Advanzia Bank S.A..
    Identische Leistungen und Zinsfreies Zahlungsziel für Einkäufe bis zu 7 Woche und zzgl.
    0,25% Rückvergütung (Cashback) auf Kartenumsätze.


    Letztere Kreditkarte ist nur für disziplinierte Kunden zu empfehlen, die ihre Abrechnung stets
    zu 100% fristgerecht per Überweisung begleichen. Ansonsten fallen hohe Zinsen an.


    Wer seine Zahlungsfristen geschickt kombiniert spart bares Geld und kann zinsfrei einkaufen.