Beiträge von Antjes

    Hallo liebe Community,


    meine Tochter hat gerade ein Masterstudium in den Niederlanden begonnen. Sie hat ihre studentische gesetzliche Krankenversicherung gekündigt (dachte sie jedenfalls) und für zwei Jahre eine Auslandskrankenversicherung für Studenten abgeschlossen. Jetzt erfährt sie von der GKV, dass sie die GKV nicht kündigen kann, es sei denn, sie erklärt, dass sie dauerhaft im Ausland bleiben wird. Das hat sie eigentlich nicht vor. Um das korrekt zu machen, müsste sie ihren Wohnsitz in die Niederlande verlegen. Und die Auslandskrankenversicherung, die sie bereits für zwei Jahre bezahlt hat, wäre dann ja auch nicht mehr gültig.


    Weiß jemand, ob das wirklich so sein muss? Oder was wir tun können, um nicht die Beiträge doppelt zu bezahlen?


    Viele Grüße
    Antje

    Ja, das wundert mich auch, dass mein Vater nicht automatisch Mitglied der KVdR ist. Er sagt, er sei bei Antragstellung gefragt worden, ob er weiterhin freiwillig versichert sein möchte. Und da er bis dahin damit keine Probleme hatte, hat er wahrscheinlich zugesagt. Er war auch niemals Beamter, sondern immer Angestellter.
    Und nein, meine Mutter hat keine weiteren Einkünfte.

    Mein Vater war sein ganzes langes Erwerbsleben in der AOK versichert, irgendwann dann freiwillig. Meine Mutter hat zu Anfang auch ein bisschen Erwerbsarbeit geleistet, später aber nicht mehr und war dann familienversichert. Sie bekommt eine kleine Rente und neulich flatterte eine Rentenerhöhung ins Haus: 415€. Dazu dann gleichzeitig die Mitteilung, dass sie nicht mehr familienversichert ist, sondern sich selbst versichern muss. Dass damit die Rentenerhöhung mehr als aufgefressen sein würde, war ihr klar.
    Der Schock kam aber dann, als man ihr den Betrag nannte: Da mein Vater freiwillig versichert ist (keine Ahnung, warum), muss sie sich auch freiwillig versichern. Der Betrag für diese freiwillige Versicherung berechnet sich aber nicht als Prozentsatz ihrer Rente, sondern von einer durchschnittlichen Rente von 945€, so dass sie nach Abzug des Zuschusses der Rentenversicherung ca. 140€ zahlen muss! Nachfragen ergaben, dass sie sich nicht freiwillig versichern müsste, wenn mein Vater nicht freiwillig versichert wäre. Beim Eintritt in die Rente ist er so beraten worden: "Es gibt keinen Unterschied, ob Sie freiwillig versichert sind oder nicht."
    Mir stellt sich jetzt die Frage, ob er diesen Status noch ändern kann. Oder was sonst gegen diese Ungerechtigkeit getan werden kann.