Beiträge von Tom6273

    tom6273,
    du bekommst deine Bearbeitungsgebühr UND zinsen wieder,
    da kannst du einfach mit zufrieden sein. ( mal ganz ehrlich gesagt )
    viele hier haben entweder noch nichts oder nur die bg bekommen


    Verstehe ich nicht! Arbeitest du bei der Unicredit, oder warum soll ich mich mit weniger zufriedengeben, als mir nach aktueller Rechtssprechung zustünde??
    Das hier viele weniger oder gar keinen Erfolg bei den Rückforderungen haben, zeigt doch nur, dass man den Banken noch viel härter begegnen muss. Und dass kann nur bedeuten, dass jeder alle seine Forderungen mit allen Mitteln einfordert - nach Möglichkeit auch mit aller Konsequenz d.h. zur Not auch einen Anwalt einschaltet. Sonst denken die doch, sie könnten sich alles erlauben...

    @Tom6273,


    die müssen Dir auf Anforderung eine Darlehensvertragskopie zusenden. Auch wenn das Raussuchen wohl ein wenig dauern kann. Aus welchem Jahr ist denn Dein Kredit? Bei meinem aus dem Jahr 2003 haben die mir aus dem Archiv nur so eine interne Buchungsübersicht gefaxt. Aber immerhin konnte ich daraus die BG und die Darlehensnummer entnehmen. Mein Fall mit der HVB ist inzwischen dem Ombudsmann gemeldet. Auf meine Anrufe beim Beschwerdemanagement teilte mir nur mit, dass keine Schreiben rausgehen. Vielleicht haben die ja ihre "Strategie" inzwischen geändert.


    Der Vertrag ist aus 2005. Aber kann ich für die Bearbeitungsgebühr, die mir ja seit 2005 zusteht, Zinsen auch einfordern?

    Da gibt es wohl unterschiedliche Vertragsgestaltungen. Bei einigen Banken wird die BG nicht in die zu verzinsende Gesamtsumme eingerechnet. Bei mir war es so, dass der Darlehns - oder Kreditbetrag veerzinst wurde. Die übrigen Kreditkosten, also BG und RS zählten nicht dazu.


    In meinem Fall wurde schon die BG eingerechnet . Aber die Frage ist, ob ich für die BG, die mir ja immerhin seit 2005 zugestanden hätte, auch Zinsen einfordern kann?

    Hallo,
    ich möchte hier noch mal meine Fragen in Erinnerung rufen, vielleicht kennt der ein oder die andere ja eine Antwort:-), das wäre fein...


    Ich habe gestern von der Hypo/Unicredit einen Brief erhalten, in dem sie die Rückzahlung der Bearbeitungsgebühren ankündigen. Der Kredit belief sich damals auf ca. 30.000 Euro. Zurückzahlen will die Bank jetzt ca. 685 Euro an Bearbeitungsgebühren sowie 304 Euro an Vertragszinsen. Da ich den Vertrag nicht mehr habe, und die Bank meiner Bitte um eine Kopie nicht nachgekommen ist, kann ich das natürlich nicht nachprüfen. Ich neige aber dazu anzunehmen, dass die Beträge korrekt sind.Eine Frage bleibt aber: Die Vertragszinsen sind doch zuviel gezahlte Kreditzinsen aufgrund der einberechneten Bearbeitungsgebühr, richtig? Darüberhinaus kann ich aber doch auch für die 685 + 304 = 989 Euro Zinsen als Nutzungsersatz verlangen, oder? Ich glaube hier ist immer von 5% über dem Basiszinssatz die Rede. Oder habe ich das falsch verstanden und mit den o.g. Beträgen ist alles abgegolten? Kennt sich da jemand aus??
    Vielen, vielen Dank :)

    Ich habe gestern von der Hypo/Unicredit einen Brief erhalten, in dem sie die Rückzahlung der Bearbeitungsgebühren ankündigen. Der Kredit belief sich damals auf ca. 30.000 Euro. Zurückzahlen will die Bank jetzt ca. 685 Euro an Bearbeitungsgebühren sowie 304 Euro an Vertragszinsen.Da ich den Vertrag nicht mehr habe, und die Bank meiner Bitte um eine Kopie nicht nachgekommen ist, kann ich das natürlich nicht nachprüfen. Ich neige aber dazu anzunehmen, dass die Beträge korrekt sind.Eine Frage bleibt aber: Die Vertragszinsen sind doch zuviel gezahlte Kreditzinsen aufgrund der einberechneten Bearbeitungsgebühr, richtig?Darüberhinaus kann ich aber doch auch für die 685 + 304 = 989 Euro Zinsen als Nutzungsersatz verlangen, oder? Ich glaube hier ist immer von 5% über dem Basiszinssatz die Rede.Oder habe ich das falsch verstanden und mit den o.g. Beträgen ist alles abgegolten?


    Kennt sich da jemand aus??

    Ich habe gestern von der Hypo/Unicredit einen Brief erhalten, in dem sie die Rückzahlung der Bearbeitungsgebühren ankündigen. Der Kredit belief sich damals auf ca. 30.000 Euro. Zurückzahlen will die Bank jetzt ca. 685 Euro an Bearbeitungsgebühren sowie 304 Euro an Vertragszinsen.
    Da ich den Vertrag nicht mehr habe, und die Bank meiner Bitte um eine Kopie nicht nachgekommen ist, kann ich das natürlich nicht nachprüfen. Ich neige aber dazu anzunehmen, dass die Beträge korrekt sind.
    Eine Frage bleibt aber: Die Vertragszinsen sind doch zuviel gezahlte Kreditzinsen aufgrund der einberechneten Bearbeitungsgebühr, richtig?
    Darüberhinaus kann ich aber doch auch für die 685 + 304 = 989 Euro Zinsen als Nutzungsersatz verlangen, oder? Ich glaube hier ist immer von 5% über dem Basiszinssatz die Rede.
    Oder habe ich das falsch verstanden und mit den o.g. Beträgen ist alles abgegolten?


    Danke und schönen Gruß

    Etwas zur HVB / UniCredit AG,


    ich habe bisher 3! Briefe an die Zentrale in München geschickt, allerdings nur den letzten per Einschreiben Rückschein.
    Die letzte Frist lief am 1.12.2014 ab. Es kam bisher nicht die leiseste Reaktion, daher werde ich heute an den Ombudsmann schreiben. Soll ich diesen Brief eigentlich auch per Einschreiben verschicken?


    Schöne Grüße
    Tom

    Hallo allerseits,


    wie schaut denn das mit den Fristen bei "aufgestockten" Verträgen aus? Beispiel:
    2004 Kreditvertrag abgeschlossen. In 2005 wurde der noch nicht abbezahlte Kredit zusammen mit einem zu hohen Dispo in einen neuen Kreditvertrag umgeschuldet. Zählt als Kreditvertragsdatum nun der erste oder der zweite Kredit?


    Danke und Gruß
    Tom

    Hallo liebe Finanztip-Experten und Community,


    gerne würde ich bei meiner früheren Bank die Kreditbearbeitungsgebühren für einen 2006 abgeschlossenen und seit Jahren getilgten Kredit zurückfordern.
    Das Dumme ist nur: die Kreditunterlagen sind bis auf einen Tilgungsplan und diverse Korrespondenz nicht mehr vorhanden, so dass ich nicht mehr weiß, wie hoch den die Gebühren mal waren.
    Die Bank wird mir doch sicher keine Kopie freiwillig zusenden, damit ich anschließend mein Geld zurückfordern kann.
    Oder habe ich ein Anrecht darauf, eine Kopie des Kreditvertrages zu bekommen?


    Danke schon mal für Eure Hilfe
    Tom6273