Beiträge von Josch

    Hallo, ich habe mehrere Fragen zur Riesterzulage bei Bezug von Entgeltersatzleistungen:


    - Für das Zulageänderungsformular ist nur die tatsächlich bezogene Entgeltersatzleistung maßgeblich? Also ausdrücklich nicht das SV-Brutto, das der RV gemeldet wird?


    - Mir wurde eine Zulage gekürzt, weil die Mindesteinzahlung auf Basis des SV-Brutto der Entgeltersatzleistungen berechnet wurde und nicht aufgrund der Angaben im Zulageänderungsantrag. Das dürfte doch nicht korrekt sein?! Wie geht man dagegen vor?


    - Ich habe für das Zulagejahr 2015 aus Versehen einen falschen Betrag an Entgeltersatzleistungen gemeldet. Kann man das nachträglich noch korrigieren?


    - Welche Fristen gelten für die Änderungsmeldungen zum Dauerzulageantrag? Union Investment hatte mir mal per Mail mitgeteilt, ich können den Zulageänderungsantrag 2011 (mit den Entgeltersatzleistungen aus 2010) bis 18.01.2013 einreichen. Heute an der Hotline hieß es dagegen, ich müssen die Änderungen für das Zulagejahr 2016 (Entgeltersatzleistungen 2015) bis 30.12.2016 mitteilen. Wurden die Fristen so massiv verkürzt oder hat man mir an der Hotline etwas falsches gesagt?


    Gruß und Danke
    Josch