Beiträge von Flocke

    Hallo,
    ich habe eine Frage.
    Wie verhält es sich mit Unterhalt, wenn das Kind (21) auf eigenen Wunsch seit über einem Jahr ausgezogen ist.
    Im Moment absolviert das Kind ein BA Bachlor-Studiengang, den es Ende September 2015 erfolgreich absolviert und im Anschluß gleich ein Masterstudiengang macht.
    Im Moment bekommt das Kind 650 € Lohn vom Ausbildungsbetrieb plus das Kindergeld von uns. Die Studiengebühren bezahlen wir und andere finanzielle Unterstützung bekommt es, wenn Bedarf da ist.
    Ab Oktober startet das Kind mit dem Masterstudium im Direktstudium, bei seinem Betrieb bekommt er einen Vertrag auf 450 € Basis und von uns weiterhin das Kindergeld.
    Müssen wir das Kind noch zusätzlich zum Kindergeld und zur Vergütung des Betriebes finanziell unterstützen und wenn ja, wird das Kindergeld und die Vergütung vom Betrieb auf die Summe X angerechnet und können wir die finanzielle Unterstützung bei der Steuererklärung absetzen.
    Vielen Dank im voraus.