das ausserdem.. wir hatten es schon so um die seite 30 oder so festgestellt, richtig..
Beiträge von kastanienblatt
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Dooooch.......auspacken + wieder einpacken = zweipacken
muhahahaa.. ich packe auch gleich mal *einpacken* -
Sagen wir es mal so:
-ist am 31.12.Verjährung eingetreten und der Ombudsmann NICHT oder nicht rechtzeitig eingeschaltet worden,ist dieser Weg nunmehr versperrt,
-die Schlichtung des Ombudsmannes ist nur bis €5000.-Forderungshöhe für die Bank verbindlich,-der Weg über den Mahnbescheid scheint sich bei Widerspruch des Gegners als Sackgasse zu erweisen,da jetzt unausweislich richtiges Geld in die Hand genommen werden muß:die Gerichtskosten liegen bei ca.10 Prozent der Forderungssumme und sind vorzustrecken,
-der Vorschuß des Anwalts ist ebenfalls zu zahlen:außergerichtlich waren dies erst einmal €400.-,die meine Anwältin in unserer Klage in die Forderungsliste aufgenommen hat.Wie hoch die Anwaltskosten für die Klage,das schriftliche Verfahren und/oder das mündliche Verfahren sind,weiß ich nicht.
-aber eins weiß ich ganz genau:ich habe Deckung seitens meiner Versicherung einschließlich aller Kosten der ersten Instanz.An dieser Stelle:
Liegt der Streitwert unter €5000.-,ist das eine Sache fürs Amtsgericht,wo man sich selbst vertreten darf,
liegt der Streitwert höher,ist das Landgericht zuständig und dort herrscht Anwaltszwang,was wiederum die Kosten treibt.In dem Fall der abgelehnten Deckungszusage seitens der Rechtsschutzversicherung,ist DORT durch den bereits tätigen Anwalt eine fachmännisch formulierte Deckungszusage-Anfrage zu stellen oder dieser zu bezahlen und sich einen Fachanwalt zu suchen.(Die ersticken allerdings momentan in Arbeit und nehmen häufig keine neuen Mandanten mehr an)
Will "die Cousine" das nicht:
Beratungs-und Prozeßkostenhilfe beim Rechtspfleger des Amtsgerichts beantragen(da MUSS anhand von Originalbelegen komplett die (wirtschaftliche)"Hose runtergelassen werden".
Will die Cousine das auch nicht:
Bitterlich weinen,Anwalt bezahlen und sich über die geflossene Kohle freuen.Die obigen----bei weitem nicht vollständigen----Kosten(fallen)sind das,was ich als "Ausbluten" bezeichnet habe.
P.S.:die Ablehnung der Versicherung ist bei dieser klaren Rechtslage für mich nicht nachvollziehbar.Außerdem hat "Cousine" richtigerweise den Anwalt NACH Eintritt des Verzugsschadens nach §286 BGB eingeschaltet,was sie hoffentlich mit Datum und Inhalt zumindestens eines außergerichtlichen Forderungsschreibens beweisen kann.
momentchen mal.. die bereits gezahlten BGs, musst du schon abziehen, nech.. und somit relativiert sich der streitwert -
nö, finde ich nun wieder gar nicht.. möglichst geklärte fronten, finde ich immer gut, da weiss jeder, woran er/sie ist..
und WENN, dann heirate ich sowieso nur @MarcusG *nech* , oder bissu auch `n manN *duck und wech..* -
auch wenn es einen negativen Touch hat - vorher den Worst Case Fall einplanen.
nö, finde ich nun wieder gar nicht.. möglichst geklärte fronten, finde ich immer gut, da weiss jeder, woran er/sie ist.. -
ICH entscheide..
und falls es missverständlich angekommen sein sollte, wovon ich momentan mal ausgehe, ICH bin nicht die jenige die nix bekam, sondern die, die alles zahlen musste so, erledigt.. *nicht wahr* -
Du nimmst es sehr genau und du hast Recht
ICH entscheide.. -
(schon Kastanienblatt wollte darauf nicht antworten)
doch, das blatt HAT geantwortet, es hat dir nur nicht an aussage gereicht.. jenes, ist ein unterschied.. -
Ist auch wieder ein Zeichen von Fehlmanagement.
Bei dieser Abarbeitung muss m. E. doch jeder Vorgang zwei mal angepackt werden.also, mit nur 2x anpacken pro vorgang, kommste da leider nicht weit.. wäre ja schön..
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Nachdem der RA meiner Cousine aus dem Urlaub zurück ist, wurde er auch in ihrer Sache aktiv. Er hat die Bank schriftlich mit Fristsetzung aufgefordert, ebenfalls die Kosten seiner Tätigkeit auszugleichen, ansonsten würde der Klageweg eingeschlagen. Ob meine Cousine letztlich diesen Weg tatsächlich geht, weiß sie nicht. Ihre RS hat abgelehnt, die Kosten dafür zu übernehmen, da diese die Meinung vertritt, dass bei Gericht die Aussicht auf Erfolg gering wäre.
Das finde ich unglaublich! Als würde das BGH-Urteil nicht die Basis für den Erfolg einer solchen Klage sein. Aber die RS hat somit erreicht, dass meine Cousine total verunsichert ist und befürchtet, auf weiteren Kosten sitzen zu bleiben. Das würde nämlich den unerwarteten "Geldsegen" wieder relativieren, zumal ihr RA bereits auf Vorkasse hingewiesen hat.
total ätzend.. und glaube mir, so manche bank, wird darauf sepkulieren wie nannte es hier kürzlich jemand? ich glaube finanziell ausräuchern/ausbluten lassen.. bloss weit weg von so einer bank -
Wenn bei mir nicht noch ein fast mittlerer 4stelliger Betrag offen wäre, würde ich wahrscheinlich auch langsam das Handtuch werfen. Irgendwie ist in der Sache langsam echt der Akku leer fällt schwer immer wieder Energie dafür aufzuwenden. Aber: Wir werden nicht aufgeben!!!!
wat, wat, wat.. kriegste kloppe von HIER, doofrustschwächelnkneifen, ist nun NICHT mehr.. -
Frage dazu: Hat denn schon jemand Erfahrung in Richtung "Zinsen nicht erstattet, darauf (erstmalige?) Beschwerde beim Ombudsmann"? Wäre interessant zu wissen!
hat vorhin jemand im "längsten thread der welt" gepostet, dass mit hilfe von OM BGs+zinsen gezahlt wurden..
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Niemand soll kuschen! So wollte ich das gar nicht verstanden wissen. Was Recht ist muss Recht bleiben!
eben, dann schreibe es bitte auch so
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Hallo
Bei mir geht es nur noch um die Zinsen für die Kreditgebühren. ich habe das Gefühl die Banken stellen sich da tot.
Es ist nur mühsam hier andere Nutzer zum Gleichen Thema (Nur die Zinsen) zu finden deshalb das neue Thema.
Wer hat schon was bekommen? Wie ist das weitere Vorgehen bezüglich der Verjährung?
nö, es gibt hier einige, die "nur" noch auf ihre zinsen (und nutzungsentschädigungen) warten..
wohl dem, der seine ansprüche- bei verjährungsgefährdeten forderungen- fristgerecht gehemmt hat (OM, MB, klage, was auch immer..), denn auf "kulanzzahlungen seiner bank", würde ich in dieser thematik eher nicht mehr bauen wollen.. -
Aber es soll ja jetzt sehr stürmisch werden bei Euch im Norden. Gut festhalten..
aber sicher.. lebensstürme, noch und nöcher.. wehe dem, der sich entwurzeln lässtso, und noch flott zum thema:
im kasten NIX neues, weder im blechernen, noch im virtuellen.. weder brief noch werbung, von eine zinszahlung mal ganz abgesehen -
nun, das feld ist leider riesig..
hier gehen zb gerade leute von haus zu haus, die sich als "stadtwerke-MA" ausgeben, und verträge mit kunden an der haustür schliessen äusserst beliebt, sind ja auch telefonate in dem bereich ect..
es wird, mit zunehmendem alter, echt nicht unbedingt leichter.. -
Habe mir letztes Jahr ein gebrauchtes WoMo in MG gekauft, fühle mich bis heute noch nicht 100%ig zuhause darin, obwohl ich schon viel damit unterwegs war. Könnte vielleicht an den schlechten Schwingungen liegen...
da hilft nur eine räucherung, gegen ALLES böse -
Habe bereits seit Jahren unerfreuliches mit dieser Region, dank der spanischen Bank. Leider kein Ende und damit Besserung (meiner Sichtweise) in Sicht
bah.. klingt NICHT gut -
Och doch ja, aber in Mönchengladbach scheinbar nicht, sonst hätten die die Zinsen ja richtig berechnet...
kein wunder.. liegt schlicht zu dich an "krefeld-hausen" dran *ich hatte da mal ............ "einen koffer" * -
Mit Hilfe des Ombudsmannes der Sparkassen habe ich genau am 31.12.2014 meine BG + Zinsen erhalten.
Ich bin also mit 3600 Euro ins neue Jahr gestartet.
geil.. ich glaube, du bist die erste, die mit OM-hilfe ihr recht bekam.. meinen glückwunsch..