Beiträge von kastanienblatt

    noch immer nix.. keine post, kein zinsgedöns......... gähn 8|


    und wehe, sie zahlen nicht bis dato die zinsen :evil: reicht ja wohl langsam mal..
    es sind sicherlich beachtliche mengen, die sie einsparen konnten, schlicht weil es den leuten auf die XX-/XY-organe schlägt, und sie entweder unwissend -oder reichlichst genervt - verzichten..
    ich werde das jedenfalls jetzt erst recht nicht tun :evil: pft..

    Was nutzt die DT, wenn Du einem "nackten Mann" nicht in die Tasche fassen kannst? Die Schulden häufen sich zwar an, aber mit ´nem Titel kann ich mir den Allerwertesten putzen!
    Also aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen: Während des "7.Himmels" alles regeln. Was vielleicht mal kommt, weiß dann noch niemand. Aber das, wofür ich beispielsweise jahrelang gearbeitet und dafür auch verzichtet habe, wird mir kein Ehepartner nehmen. Tatsächlich aber nur dann sinnvoll, wenn einer wesentlich mehr einbringt.


    by the way.. meine kinder, sind zb unehelich ;) und ja,!!


    gröööööööööööööööööööhl.. was für eine erneute perle :whistling:

    meine Frist war bis 22.12 habe auch mehrmals angerufen und immer das selber es ist in der Bearbeitung ... Mal gucken ich Hoffe da die Zahlen


    sie werden sich wohl auch auf veröffentlichungen beziehen, aber mir ist es wumpe.. ich habe keines dieser schreiben erhalten - mir war schon klar, dass sie sich wegen der zahlung winden werden, aber auch dort, werde ich unnachgibig sein.. ich war so nett, und habe selbst das zinsgedöns erneut bis 31.12.14 eingefordert.. NIX kam.. und mich nervt das ganze thema langsam auch :whistling:

    Meine Cousine hat die BG + Zinsen von der Targo überwiesen bekommen, aber ihrem RA wurde mitgeteilt, dass dessen Kosten nicht übernommen werden, da meiner Cousine (mit dem üblichen Schreiben) mitgeteilt worden ist, dass die Rückerstattung erfolgt und eine Mandatierung bzw. ein Ombudsmannverfahren nicht erforderlich sei. Sie hatte den Anwalt jedoch beauftragt, nachdem die Frist zur Zahlung abgelaufen war. Da ihr RA auch im Urlaub ist, bleibt abzuwarten, wie es weitergeht.


    interessant!! 8) und wie ist nun die rechtslage? ich denke, sie müssen zahlen, sofern sie "in verzug" waren? und gerade in targonien, wo man wollte, dass die zinsen erneut gefordert werden, obwohl eben das ja eigentlich quark ist, wenn es im erstschreiben bereits geschehen ist.. bin sehr gespannt, halte uns mal bitte weiter auf dem laufenden, betrifft ja einige hier..


    (PS.... ich habe KEINERLEI dieser schreiben erhalten)


    jepp :thumbup:


    Beim Gericht hab ich gerade auf die Webpage geschaut, die haben natürlich schon Feierabend... Ämter halt :rolleyes: Habe aber folgendes gefunden: die Gebühr wird im Normalfall mit Erlass des Mahnbescheides vom Antragsteller bzw. dem Prozessbevollmächtigen angefordert. Das heißt, daß der Erlass des Mahnbescheides nicht mehr von der Zahlung des Vorschusses abhängig ist.
    Also, alles gut... puh.
    Frau Anwältin ist erst ab Mittwoch aus dem Urlaub zurück.


    och, na dann.. herr RA meinte, die stellen erst zu, wenn gezahlt.. :D:rolleyes: heute erst, häbsch noch mal gefragt, weil ich immer noch keine zahlungsaufforderung im kasten hatte :rolleyes: nervt nur noch, wa :rolleyes: