Hoffe, dass meine Zahlungsaufforderung nicht seit einer Woche in meinem Briefkasten schlummert....
Habe mir für 2015 zwar mal wieder das Theme Geduld vorgenommen, aber...
oh, du musst innerhalb einer gesetzten frist zahlen, sonst ist NIX
Hoffe, dass meine Zahlungsaufforderung nicht seit einer Woche in meinem Briefkasten schlummert....
Habe mir für 2015 zwar mal wieder das Theme Geduld vorgenommen, aber...
oh, du musst innerhalb einer gesetzten frist zahlen, sonst ist NIX
herr anwalt meint, alles im lack.. nun eben warten bis zahlungsaufforderung kommt, zahlen, zustellen, warten..... alles wie gehabt 2015 ist ja noch laaaaaaaaaaaaaaaaaaang
pft.. sonnenschein.. hier wind, alles nass, matschig, grau.. nur die knallerreste auf dem boden, erinnern iwie an konfetti egal..
@Picteurnull
danke, musste eben lachen, als ich deinen beitrag las.. zumindest, amüsiert mich unser elend noch
mein herr RA, ist noch in einer besprechung, und ich warte gespannt auf neuerungen.. hach ja, dieses warten..
nein, ein anwalt ist nun nicht mehr notwendig, da du dem OM eingeschaltet hast..
für ein "besseres gefühl", könntest du in einer mail mit sende-/empfangsbestätigung an dein schreiben erinnern, aber:
siehe hierzu http://verbraucher.bankenverband.de/beschwerdestelle/faq/
[...] Für die Dauer des Ombudsmannverfahrens ist die Verjährung gehemmt. Sie beginnt an dem Tag, an dem die Beschwerde beim Bankenverband eingegangen ist (per Mail, Fax oder Brief). Die Verjährungshemmung tritt auch dann ein, wenn der Eingang der Beschwerde von der Kundenbeschwerdestelle erst später (z. B. im Januar 2015) bestätigt wird.[...]
einzelheiten, werde ich hier nicht schreiben..
michael, du findest alle infos dazu unter dem link.. viel glück..
gut, ich würde sowieso eher nicht mehr heiraten, aber wenn, dann doch ausdrücklich NUR MIT ehevertag
warum? weil auch die letzte sich erhaltene romantik, spätestens am tag der scheidung verpfuffen kann in meinem fall, war es einfach zu teuer..
Danke für Eure Kommentare!
Werden alles probiern, um unser Geld zurückzubekommen.
Was ist Eure Meinung? Gleich über den Ombudsmann probiern?
Gruß Michael
ach guck, da haben sich die posts nun überschnitten..
versuche es, aber halte deine hoffnungen lieber vorerst auf sparflamme
nun ja, gib`nicht gleich auf, sondern lese mal hier: http://verbraucher.bankenverband.de/beschwerdestelle/
ich zitiere:
[...] Für die Dauer des Ombudsmannverfahrens ist die Verjährung gehemmt. Sie beginnt an dem Tag, an dem die Beschwerde beim Bankenverband eingegangen ist (per Mail, Fax oder Brief). Die Verjährungshemmung tritt auch dann ein, wenn der Eingang der Beschwerde von der Kundenbeschwerdestelle erst später (z. B. im Januar 2015) bestätigt wird.[...] ...............
wenn du also noch HEUTE dort hin faxt und mails, hast du zwar keinen gesetzlichen anspruch mehr, aber vllt lässt man "gnade vor recht" ergehen deine chancen stehen nicht gut, aber besser, als es ganz zu lassen, oder
ich drücke die daumen, und lasse mal hören..
er ist kein system erkennbar.. (aus-)zahlungen, geschwindigkeit, vollständigkeit, unterschiedlichste rückschreiben oder eben gar keine........... alles so unterschiedlich, wie die sandkörner am meer
Ich denke mit der Verrechnung hätten sich diverse Banken viele Probleme erspart. Wäre schon mal interessant die Diskussion in den Rechtsabteilungen zu verfolgen.
für mich wäre die frage interessanter gewesen, ob es dann gleich mit einer kreditneuberechnung verrechnet wurde naja, die antwort werden wir uns in den meisten fällen wohl ausmalen können
meinen glückwunsch zu den ausgezahlten BGs.. UND:
du hast noch quasi bis heute um 23.59h zeit, dir die entsprechenden zinsen via online- MB zu hemmen
danke, auch dir einen guten rutsch..
@Henning (S. 481)
Gerade weil es eine 'Kann-Vorschrift' ist, kann sich die Bank aussuchen - sofern die Voraussetzungen für eine Aufrechnung vorliegen (s. dazu § 387 BGB) -, ob sie aufrechnet oder auszahlt.
wenn meine bank meinen (schriftlich geäusserten) wünschen nicht entsprechen "kann", weil sie kann, dann kann ich ggf natürlich auch anders.. gsd kann ein kunde nämlich auch können ich wählte dann ggf eine bank, die schlicht anders kann - und will..
hello,
da du die zinsen erneut eingefordert hast (wie die targo es ja "wollte" ), und gleichzeitig den OM eingeschaltet hast, ist deine forderung erst einmal gehemmt, sofern du eine eingangsbestätigung des OM erhalten hast..
Ich denke das es nur eine Kann-Variante darstellt .... und eine Bank es sich nicht einfach aussuchen kann, wie Sie es gestalten möchte.
genau so, sehe ich das nämlich auch.. ich hätte, falls anders, dann nur gerne den rechtlichen hintergrund gewusst
bei mir wurden die BGs zwar nicht verrechnet, aber es tritt ja immer mal wieder hier bei den nachzüglern auf..- und frau, lernt ja sehr gerne dazu
@kastanienblatt (S.479)
Die "Verrechnung" der Bearbeitungsgebühr mit der Forderung der Bank aus dem Kreditvertrag dürfte zulässig sein (s. §§ 387 ff. BGB).
@kqp
trotz ausdrücklichem (schriftlichem) kundenwunsch?!
Ach ich bin schon ganz schön gefrustet sorry, aber ich brauch mal ein bisschen Zuspruch
ach, gut, dass du das schreibst, denn dann wa dein "dislike" in richtung dirki sicherlich ein versehen, nicht wahr.. immerhin hat er sich zeit genommen, dir ein bisschen zu zusprechen.. wenn man dieses zu wertschätzen weiss, muss einem nicht einmal der inhalt an sich schmecken.. guten rutsch..