Beiträge von Lueneburger

    das hab ich mir mittlerweile auch überlegt, obwohl ich echt sehr nah dran war, alles wieder aufzureißen.


    Ich werde ich wohl diese Steine aus optischen Gründen auch auf meinen 6 Metern verlegen.
    Damit lässt sich die DHH demnächst einfach besser verkaufen, als wenn man jetzt Streit vom Zaun bricht.
    Da ich sowieso hier irgendwann raus will, ist es so besser.

    Moin,
    wir leben in einer Doppelhaushälfte, deren Grundstück nicht geteilt ist. (Dementsprechend ist es eine Eigentumswohnung.)
    Das Haus steht vertikal zur Straße, d.h. eine Trennung ist nicht möglich, es gibt einen gemeinsamen Weg zum Eingang, der für uns an der Häfte des Nachbarn vorbeiführt, weil wir die hintere Hälfte haben.
    Der Nachbar verhält sich so, als ob die erste Hälfte des Weges ihm gehört. Z.B hat er jetzt zum zweiten Mal den Weg nach seinen Vorstellungen gepflastert und zwar bis genau an unsere Hälfte. Wir haben ihm vor 10 Jahren schon gesagt, dass er das mit uns abzusprechen hat, wenn er was ändern will, WEIL es unser gemeinsamer Weg und nicht seiner ist. Damals haben wir unseren Teil genauso gelegt, weil wir a) keinen Stress wollten und b) die Waschbetonplatten, die dort vorher lagen noch schlechter aussahen.
    Dieses Mal hat er uns wieder vor vollendete Tatsachen gestellt und wieder neu gepflastert. Das blöde ist halt, dass die Plasterung farblich und qualitätiv nicht zu unserem Hauseingang passt und nun zwei verschiedene Plastersteine auf dem Weg liegen (vorderer Teil, hinterer Teil)


    Was kann man gegen einen solchen Menschen tun, der sachlichen Argumenten nicht aufgeschlossen ist. Muss man sowas akzeptieren ?
    Gibt es irgendwelche rechtlichen Handhabe dagegen ? Kann man etwas tun, um ihm einen Dämpfer zu verpassen ??
    Nach meinem Rechtsverständnis könnten wir, da wir die gleichen Rechte haben wir er, den Weg z.B. in der nächsten Woche komplett nach unseren Vorstellungen neu legen lassen, was aber nicht wirklich Sinn macht. Nach der Rechtlage, darf ich aber nichts tun, was für ihn nachteilig ist. Dementsprechend dürfte er nichts tun, was nachteilig für uns ist. Was bedeutet "nachteilig" ? Was darf man bzw. was darf man nicht.
    z.B.: ich hätte große Lust die Pflasterung von denen wieder aufzureißen etc.


    Hat jemand eine Idee dazu ?? Ich bin im Moment ziemlich ratlos und extrem angepisst. ?(


    Würde mich über Anregungen freuen.
    (ich plane den Verkauf der Hälfte in den nächsten 5 Jahren)


    Hallo! Ich bin 36J m. selbst. und seit 10J. in der PKV....... Wenn ich mit ca. 50J aus der privaten rausgehe


    Die Frage, die sie hier stellen, zielt weit in die Zukunft, d.h. in 14 Jahren !!!
    Das wird Ihnen heute niemand seriös beantworten können, ob das in 14 Jahren noch gilt.

    Haben Sie denn auch mal von Ihrem PKV-Vesicherer ein Angebot erstellen lassen, das einen Versicherungsschutz umfasst, wie dieser mit der GKV vergleichbar ist?
    Wenn Sie Ihren PKV-Schutz so zurückschneiden, müssten Sie schon auf deutliche Einsparungen kommen.


    @muc : Sie haben völlig Recht, dass man den Satz erheblich reduzieren kann, wenn man die ganzen Zusatzdinge wegnimmt. Es hilft aber nur kurz-oder mittelfristig, nicht langfristig. Der Hauptgrund des Ausscheidens eines langjährig PKV-Versicherten sind nicht die heutigen monatlichen Kosten, sondern die zukünftigen.
    Z.B.: wenn dieser z.B. in 15 Jahren die Rente geht und den GKV-Beitrag der Frau dazurechnet, wird er die Kosten in der Regel nicht zahlen können. Und später in der Rente für den PKV jobben müssen, sollte man vermeiden.


    Ich habe mich nach ein paar Jahren in der Selbstständigkeit jetzt für unter € 3000/Monat !!! für 12 Monate einstellen lassen und bin jetzt wieder GKV-pflichtversichert. Basis 32 STD/Woche. Sollte ich mehr verdienen, gibt es Sonderzahlungen, die NICHT im AV sondern per Handschlag vereinbart sind. Parallel bin ich nebenberuflich selbstständig mit nur geringen Umsätzen.


    Leider weiß ich heute noch nicht, was mir passiert wenn ich:
    1- in ein paar Monaten die Stelle aufgeben muss und wieder selbstständig arbeite
    2- eine neue besser dotierte Stelle bei einem anderen Unternehmen annehme
    ... bislang gehe ich davon aus, dass ich dann freiwillig der GKV bleibe, so sagte es mir jedenfalls die GKV.

    Wenn Du Dein Gewerbe als Selbstständiger weiterhin betreibst, musst Du mindestens 12 Monate als pflichtversicherter Angestellter in der GKV sein, um danach die Versicherung freiwillig fortsetzen zu können.


    Also bei mir ist es so, dass ich 53J, seit 4 Jahren selbstständig bin. Seit 25 Jahren PKV.
    Ich kann mich jetzt für unter 3000 € von einem Partner einstellen lassen und würde dann pflichtversichert in die GKV (TK) "müssen". Die selbststängige Tätigkeit soll nebenberuflich weiterlaufen und wird ca. 500-800 €/Monat einbringen.
    Soweit alles gut. Nun die Frage:


    Was passiert denn, wenn ich die Probezeit z.B. nach 3 Monaten nicht überlebe und wieder in die Selbstständigkeit gehe ?
    Da müsste ich doch als freiwillig Versicherter der TK erhalten bleiben oder geht es dann automatisch zurück in die PKV ?
    Wer prüft hier den Zeitraum von 12 Monaten und vor allem, wo steht das im Gesetz mit der 12 Monatsfrist ?
    Würde es nötig sein oder helfen, dass ich die Selbstständigkeit komplett aufgebe und sie dann wieder neu beginne ?