Hallo liebes Finanztip-Team,
danke für Ihre Rückantwort, vielleicht hatte ich die Frage falsch formuliert.
Mir ging es in dem Zusammenhang nicht um das Baudahrlehn an sich, sondern
um die im Vertrag verwendeten Begrifflichkeiten, wie in meinem genannten Vertrag eben
diese sog. "Bereitstellungsgebühr" von 3%. Aber ich werde es einfach probieren.
Vielen Dank und Freundliche Grüße
grubi2501