Beiträge von alice_95

    Liebes Finanztip-Team,


    heute habe ich mein Rechtsschutzversicherungs-Angebot von der "Württembergischen" erhalten.


    -Privatrechtschutz für Nichtselbstständige
    nach § 25 ARB
    Kompaktschutz für Paare und Familien ohne Arbeits-Rechtschutz.


    Kann mir jemand sagen, auf welche Dinge ich besonders achten muss beim Lesen der Bedingungen?


    Vielen Dank schon mal!


    Gruß Carmen

    Nach intensiver Recherche bezüglich Rückerstattungen Verwaltungskosten bei Förderdarlehen habe ich nun
    noch eine Frage. Macht es Sinn dennoch einen Musterbrief zur Investitionsbank mit der Aufforderung zur Rückerstattung der Kosten zu schicken und im Falle der Ablehnung einen Ombudsmann zu einzuschalten?
    Sollte es wirklich noch ein e Entscheidung des BGH erfolgen, würde man damit die Verjährung stoppen?


    Gruss Carmen


    Hallo Carmen,


    einen Brief zu senden und auf die Antwort zu warten, kann aus meiner Sicht kein Fehler sein.
    Ob die Verjährung dadurch gehemmt ist ... gute Frage, die den Rechtsexperten vorbehalten sollte .. vielleicht kann sich @Britta und @RAWedekind ja dazu äußern.


    Hallo,
    ich habe mich dazu entschlossen einen Musterbrief an die ILB zu senden.
    Schlimmstenfalls bekomme ich eine negative Antwort, aber ich möchte nichts unversucht lassen.


    Meine Frage: Welcher Musterbrief wäre in diesem Fall der passende? Und auf welches BGH-Urteil müsste ich mich berufen?


    Gruss Carmen


    Nach intensiver Recherche bezüglich Rückerstattungen Verwaltungskosten bei Förderdarlehen habe ich nun
    noch eine Frage. Macht es Sinn dennoch einen Musterbrief zur Investitionsbank mit der Aufforderung zur Rückerstattung der Kosten zu schicken und im Falle der Ablehnung einen Ombudsmann zu einzuschalten?
    Sollte es wirklich noch ein e Entscheidung des BGH erfolgen, würde man damit die Verjährung stoppen?


    Gruss Carmen

    Bezüglich meiner Nachfrage zur Begründung erhielt ich folgende Antwort:


    Zitat "Zu erkennen ist das etwa aus den Formularen der Förderbanken: http://goo.gl/18pYPw Sie schließen mit den Förderbanken keinen zivilrechtlichen Vertrag ab, sondern beantragen die Förderung. Oder ausführlich die Gesetzesgrundlage wie hier: http://goo.gl/3Liy9l "


    Liebes Moderatorenteam, für wie glaubwürdig kann man diese Begründung halten?
    Ich habe immer noch ein Quäntchen Hoffnung


    LG Carmen

    Ich habe gerade folgendes auf der Seite test.de gefunden:


    "Für auf der Grund­lage öffent­lich-recht­licher Vorschriften bewil­ligte Förderkredite gilt die Recht­sprechung des Bundes­gerichts­hofs nicht. Das ist Verwaltungs­recht. Wahr­scheinlich gibt’s keine Chance auf Erstattung."


    Somit habe ich wohl bei der Investitionsbank Brandenburg doch keine Chance mir die Verwaltungskosten zurückzuholen :(


    LG Carmen

    Guten Morgen!


    ich habe folgendes auf der Internetseite der Stiftung Warentest gefunden:


    Verjährung beginnt immer erst 2011. Streit gab es zuletzt vor allem noch um die Verjährung. Die Banken waren der Auffassung, dass Erstattungs­forderungen für vor 2011 ausgezahlte Kredite verjährt sind. Das stimmt nicht, urteilte jetzt der Bundes­gerichts­hof. Die Rechts­lage sei unklar und unsicher gewesen. Deshalb war die Klageerhebung unzu­mutbar und die normale dreijäh­rige Verjährung mindestens bis Ende des Jahres 2011 gehemmt. Es gilt jetzt nur noch die zehnjäh­rige Verjährung. Mindestens für ab November 2004 ausgezahlte Kredite sind die Bearbeitungs­gebühren daher in jedem Fall zu erstatten. Wenn Bearbeitungs­gebühren erst verteilt auf die Raten oder sogar am Ende der Lauf­zeit zu zahlen waren, sind Rück­forderungen sogar für in den Jahren 2002, 2003 und den Rest von 2004 ausgezahlte Kredite möglich.


    Soweit alles klar, aber wie ist der rot markierte Text zu verstehen (denn genau das ist bei meinem Darlehen der Fall???? ?(


    LG Carmen

    Vielen Dank,


    ich fragte bei der "IG Widerruf" an, ob sie meinen Vertag prüfen würden, aber ich erhielt die Antwort dass mein Kreditvertrag von 1997 verjährt sei.


    Aber nun werde ich es doch versuchen.


    Da hier ist eine echt gute informative Seite! Vielen Dank für die hilfreichen Tipps!


    Carmen

    Hallo liebes Finanzberater-Team,


    ich habe 1997 ein Förderdarlehen mit einem Zusatzdarlehen (Eigenheimbau) von der Investitionsbank Brandenburg erhalten. Es wurden Verwaltungskosten erhoben. Das Zusatzdarlehen habe ich bereits abgezahlt vor ein paar Jahren und das Förderdarlehen zahle ich weiterhin. Es ist inzwischen verzinst worden wegen gestiegenem Einkommen, es werden aber monatlich Verwaltungskosten abgezogen, die auch auf meinem Jahreskontoauszug der ILB ausgewiesen sind.


    Habe ich eine Chance diese Kosten erstattet zu bekommen? Ist es nicht inzwischen verjährt, da der Vertrag vor 2011 abgeschlossen wurde? Man liest und hört so viele widersprüchliche Aussagen.


    Bei einem unverbindlichen Anruf in einer Anwaltskanzlei bekam ich die Auskunft dass der Fall Aussicht auf Erfolg hätte, aber da ich nicht rechtsschutzversichert bin, habe ich erst mal Abstand genommen.


    Vielen Dank schon mal im Voraus.


    Carmen