Beiträge von guterratgesucht

    Durch langen Krankenhausaufenthalt eines meiner Kinder bin ich erstmalig arbeitslos geworden. Positiv war der Wechsel von der Privaten in die Gesetzliche Krankenversicherung mit 54 Jahren. Nach acht Monaten ALG 1 werde ich nun als HGB 84 er neu starten. Ein Wechsel zurück in die PKV ist aufgrund der Vorerkrankungen Kinder und zum Schluss 1.800€ Monatsbeitrag ausgeschlossen. Die Arbeitsagentur hat mir den Gründerzuschuss in vollem Umfang bereits signalisiert. Die GKV sagt mir, auch wenn ich die Einkommensgrenzen nicht überschreite, darf ich erst nach einem Jahr mich freiwillig in der GKV versichern. Muss ich nun arbeitslos bleiben um diese Jahresfrist abzuwarten?


    Wer hat einen guten Rat?


    Danke!