Beiträge von Tine85

    Vielen Dank für deine schnelle Antwort Raphael!


    Das ich nicht dafür haften muss habe ich mir schon irgendwie gedacht oder sagen wir mal gehofft, wollte nur nochmal sicher gehen und ne zweite Meinung hören/lesen.


    Das mit der weiteren Person bzw. der nochmals erhöhten Pfändungsfreigrenze kommt für uns eh nicht infrage, da er nicht mehr als 1400 Euro netto verdient. (wäre also egal ob er die bekommt oder nicht)

    Hallo liebe Community,


    mein Anliegen:
    Ich habe einen neuen Partner der seit 2012 in der Privatinsolvenz ist, diese wurde also vor meiner Zeit eröffnet.
    Nun bekommen wir ein gemeinsames Kind (einen Sohn aus erster Ehe habe ich schon), dadurch erhöht sich ja seine Pfändungsfreigrenze...das ist auch alles ok so.


    Jetzt wollen wir uns vor der Geburt unseres Kind "zusammenschreiben lassen", also heiraten - Werde ich in die Insolvenz in irgendeiner Weise mit rein gezogen oder rechnet man mein Einkommen nun zu seinem??? Kurz gesagt, ändert sich an seiner Insolvenzsituation nach einer Hochzeit etwas für uns?


    Danke für eure Hilfe :-), liebe Grüße

    Hallo Franziska,


    vielen Dank für die schnelle Antwort!
    Diese Zeilen habe ich auch gelesen, nur war ich etwas verunsichert...es stand, dass derjenige nachweisen muss, dass "ER" Unterhalt für sein Kind zahlt.
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich Paare gegenseitig das Geld überweisen und es so beim Insolvenzverwalter nachweisen...
    Naja wie dem auch sei...er rutscht dann in die nächst höhere Grenze, auch wenn wir heiraten sollten und auch wenn die Insolvenz schon 2 Jahre läuft - Riiichtig??? :)


    LG und sorry für das dämliche nochmal nachgefrage ;)

    Liebe Community,


    Mein Partner ist 35 Jahre alt und seit 2 Jahren in der Privatinsolvenz, da er über 1079,99 Euro verdient wird ein gewisser Teil seines Nettoeinkommens gepfändet...so weit, so gut!


    Nun bin ich schwanger und wir bekommen im Januar unser erstes gemeinsames Kind - erhöht sich durch das Kind die Pfändungsgrenze???


    Da wir zusammen leben ist es ja eher unwahrscheinlich, dass er nachweislich Unterhalt für sein Kind zahlt - oder?


    Sollte sich die Grenze erhöhen, ist dies auch so wenn wir verheiratet sind? Zählt mein Gehalt dann dazu?


    Ich hoffe Ihr könnt mir helfen - Vielen Dank! ;)