Beiträge von Cowboy

    Hallo Forum,


    es geht um folgende Situation:
    Ein Erblasser verstirbt und hinterlässt weder Geschwister, noch Eltern, noch Ehepartner, wohl aber zwei Kinder.
    Eines der Kinder (selbst kinderlos und unverheiratet) schlägt das Erbe aus.
    Das Erbe übersteigt den Freibetrag leicht und muss versteuert werden..
    Bis hierhin eigentlich klar: Dumm gelaufen, denn hätte man von der Steuerpflicht/dem Gesamtbetrag des Erbes gewusst, hätten beide das Erbe angenommen und die Person, die es nicht haben wollte, hätte es steuerfrei in kleineren Beträgen an das andere Kind und dessen Kinder verschenkt.


    Nun habe ich (indirekt) gelesen, dass Erben, die ein Erbe ausschlagen, dennoch den Pflichtteil versteuern müssen! Quellen siehe unten.


    Übertragen auf den vorliegenden Fall stelle ich mir das so vor:
    Wenn der Erbe, der ausgeschlagen hat, nun den Pflichtteil versteuern muss, muss der "Alleinerbe" diesen Teil ja wohl nicht nochmal versteuern. In diesem Falle würden beide Erbschaften betragsmäßig innerhalb der Freibeträge liegen und es fielen bei beiden Kindern keine Steuern an.


    Klappt das so?
    Ich gehe davon aus, dass ich was falsch verstanden habe, zumal sich das Urteil auf einen etwas anderen Fall bezieht, aber ich sehe noch nicht den Denkfehler. ;)


    Schönen Sonntag noch!


    Quellen:
    Az. II R 21/14, BFH, http://juris.bundesfinanzhof.d…richt=bfh&Art=en&nr=34449
    Euro 2017-05, S. 210

    Mittlerweile habe ich mit der Bank Kontakt aufgenommen und folgende Übersicht über die bisherigen Zinssätze (seitdem es das Sparbuch gibt) erhalten:


    [Blockierte Grafik: https://attachment.outlook.office.net/owa/bizznezz2002@hotmail.com/service.svc/s/GetFileAttachment?id=AQMkADAwATE4MTQxLWE2ZTQtMWVjMi0wMAItMDAKAEYAAAOA7FSgx%2F3LQY0aBlaZF1xUBwCmWcvv7vyIRKAV90ZYVPymAAACAQwAAACmWcvv7vyIRKAV90ZYVPymAAAACp59rQAAAAESABAAN%2BTmYW7JCEitZF4s8dqNqA%3D%3D&X-OWA-CANARY=O0xV-uAFdkGE-ZveIffGYuDvq7YpDtQYEF81SsooKAvgy2gR8PtPyYySVe8kyb__zUEiQeSNg3o.&token=00e26860-a858-47c6-bcdb-5e8101cb5cf8&owa=outlook.live.com&isc=1]


    Klingt nachhaltig, wie ich finde. Außerdem wurde mir bestätigt, dass es keine Neukundenaktionen (-werbung) in Form einer individuellen Zinsgestaltung gibt. Find ich gut, muss ich sagen!

    Hallo zusammen!


    Was haltet ihr von folgendem Angebot?

    • Kündigungsfrist von 45 oder 90 Tagen
    • Verzinsung 0,65% p.a. oder 0,85% p.a.
    • Mindesteinlage 2.500 €

    http://www.abcbank.de/abcSpar.php


    Wenn man sein liquides Vermögen nicht unbedingt von einem auf den anderen Tag benötigt, es aber dennoch nicht länger als drei Monate (90 Tage Kündigungsfrist wie bei einem normalen Sparbuch) fest anlegen möchte, ist das scheinbar eine gute Alternative zu niedriger verzinsten Tagesgeldkonten.


    Interessant wäre, wie der bisherige Verlauf der Verzinsung aussah, also ob es sich nur um ein Lockangebot für Neukunden handelt und man sich bald wieder mit den üblichen Mini-Zinsen konfrontiert sieht oder ob man langfristig mit guten Konditionen rechnen kann.


    Hat jemand Erfahrung?


    Beste Grüße

    Hallo zusammen,


    zum Glück gibt es mittlerweile neben dem VDH (der übrigens eine profitorientierte Kapitalgesellschaft mit monopolartiger Stellung im Honorarberater-Markt und seinen eigenen Interessen ist) einige weitere Quellen für die Suche nach einem Honorarberater:
    Zum einen das Register der BaFin, wo man alle zugelassenen Honorar-Anlageberater in Deutschland finden kann (dabei muss man wissen, dass die dort gemeldeten Unternehmen teilweise nicht nur an ihrem Firmensitz, sondern in ganz Deutschland tätig sind. Ich weiß zum Beispiel von der Netfonds Financial Service GmbH, dass diese nicht nur in Hamburg vertreten ist, wie man unter http://www.nfs-netfonds.de/pro…norar-anlageberatung.html nachlesen kann) und zum anderen die Verbraucherzentralen. "Die Vereine dürfen allerdings keine konkreten Produkte empfehlen. " (Quelle).
    Darüber hinaus gibt es mehrere Internetportale mit Kontaktadressen (Qualität und Quantität können variieren ;) ).
    Und zu guter Letzt kann man einfach den Begriff "Honorar-Anlageberater" oder "Honorar-Finanzanlageberater" in die Suchmaschine seines Vertrauens eingeben, ergänzt um seinen Wohnort oder die Region. Seitdem die letzten beiden Begriffe/Berufsbezeichnungen gesetzlich geschützt sind, bieten diese "Titel" zumindest die Garantie, dass es sich tatsächlich um einen Berater handelt, der ausschließlich auf Honorarbasis arbeitet.


    Ich finde, als neutrales Verbrauchermagazin MUSS in Ihrer Anleitung zur Honorarberatersuche angesichts dieser neuen Möglichkeiten mehr stehen als nur "Suchen Sie [...] einen Honorarberater über das Kontaktformular des Verbunds Deutscher Honorarberater (VDH)"!!