Hallo,
ich habe 2010 einen Kredit bzw. ein Modernisierungsdarlehen bei der Thüringer Aufbaubank genommen. Nun habe ich im Vertrag gelesen das 1,5% Bearbeitungsgbühr bei der ersten Auszahlung mit einbehalten wurden. Daraufhin habe ich bei meiner Sachbearbeiterin nachgefragt wege der Erstatung und sie meinete die Aufbaubank muss das nicht zahlen, da es ein Darlehen vom Freistaat Thüringen und der KfW bzw. Aufbaubank ist und es ist ein nachraniges Darlehen, da wären die Gebühren durch Vereinbarungen festgelegt.
Kann ich mich da auf die Aussage verlassen oder ist es doch rechtens eine Erstattung einzufordern?
Vielen Dank schon mal im Vorraus und ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen