Im Artikel steht, dass keine Unterhaltspflicht besteht, für volljährige Kinder, die sich auf Weltreise befinden.
Was aber wenn man die Kinder bei ihrem Work&Travel-Abenteuer unterstützen möchte?
Kann man monatliche Zahlungen ins Ausland an den Nachwuchs dann trotzdem steuerlich absetzen?
Vielen Dank!