Beiträge von Rapunzel

    Seit einem knappen Jahr beziehe ich wegen eines chronischen Leidens eine teilweise Erwerbsminderungsrente. Sie wurde sofort als unbefristet bewilligt, da es keine Aussicht auf Besserung gibt. Nebenbei darf ich theoretisch bis zu 30 Stunden arbeiten und bis zu 2000 Euro hinzuverdienen. Praktisch arbeite ich 16 Stunden pro Woche und verdiene nur noch 900 Euro brutto. Obwohl der Fall in meinen Augen eindeutig ist, soll meine Rentenberechtigung nun nochmals nachgeprüft werden. Zunächst nur anhand von Fragebögen. Trotzdem frage ich mich, was das nach so kurzer Zeit zu bedeuten hat, noch dazu, wo die Rente unbefristet bewilligt wurde.


    Ich habe nichts zu "befürchten", zumal sich meine Gesundheit erwartungsgemäß weiter verschlechtert hat und mein Schwerbehindertengrad mittlerweile auf 90 Prozent gestiegen ist, aber es ärgert mich maßlos, nach all den Gutachten, Formularen und der monatelange Bürokratie, die mit meinem Antrag verbunden waren, nun schon wieder alles nachweisen zu müssen. Angeblich wird ja sogar die befristete Erwerbsminderung lediglich alle zwei, drei Jahre überprüft. Ist das Schikane, die man nach so kurzer Zeit ablehnen darf? Oder muss ich in den sauren Apfel beißen und die erneute Überprüfung notgedrungen wieder über mich ergehen lassen? Danke für Eure Tipps im voraus.

    Die Allianz, die meinen Berufsunfähigkeitsrentenantrag für das Presseversorgungswerk bearbeitet, hat mir geschrieben, dass mein Anspruch anerkannt wird. So weit erfreulich. Allerdings erst rückwirkend ab Juni 2016, dem Tag der Antragstellung. Gesetzliche Erwerbsminderungsrente bekomme ich aber schon seit März 2016. Davor war ich über viele Monate komplett krankgeschrieben. Der Nachweis der Berufsunfähigkeit wurde in meinen Augen bereits spätenstens ab März vorgelegt. Hätte man dieses Datum nicht als Eintritt der Berufsunfähigkeit berücksichtigen müssen?

    Vielen Dank für die Hinweise. Ich habe soeben beim Nachlassgericht Einsichtnahme in das Testament meiner Oma beantragt. Ich bin mir nämlich ziemlich sicher zu erinnern, dass sie meinen Stiefgroßvater lediglich als Vorerben eingesetzt hat und meinen Vater als Nacherben. Da dieser infolgedessen zu Lebzeiten selbst nichts geerbt hat und inzwischen selbst tot ist, müsste ich - so wie ich als Laie die von muc angegebenen Paragrafen verstehe - jetzt tatsächlich "nachrücken".

    Meine Großmutter hatte einen unehelichen Sohn, meinen Vater. Ein paar Jahre nach der Geburt ihres Sohnes hat sie geheiratet und mein Vater hat den Namen des Stiefvaters erhalten, ohne Adoption. Meine Großmutter ist vor fünfzehn Jahren gestorben und hat festgesetzt, dass mein Stiefgroßvater zunächst alles erben soll. Erst nach dessen Tod solle mein Vater oder nachrückend ich als Enkelin erben, hieß es in ihrem Testament.


    Mein Vater ist vor einem Jahr leider auch schon gestorben. Zu meinem Stiefopa bestand kein Kontakt mehr. Nun ist auch dieser Stiefgroßvater tot. Er hatte nur noch einen Neffen, ansonsten keine Angehörigen. Dieser Neffe soll nun laut seines Testaments alles erben. Habe ich irgendwelche Ansprüche? Ich bin mit dem Stiefgroßvater nicht blutsverwandt gewesen und mein Vater war nicht von ihm adoptiert worden. Aber meine Oma hatte wiederum in ihrem Testament gewünscht, dass nach seinem Tod entweder mein Vater oder nach dessen Tod halt ich etwas von ihr bekomme. Davon ist jetzt nicht mehr die Rede.


    Ich weiß, es ist etwas verzwickt, aber vielleicht kann mir jemand sagen, ob ich was unternehmen kann oder nicht. Danke!

    Ich bin teilweise erwerbsgemindert und beziehe deshalb eine gesetzliche Teilrente. Ich darf bis zu sechs Stunden am Tag arbeiten und ungefähr 2000 Euro hinzuverdienen. Nun habe ich nach längerer Arbeitslosigkeit eine neue Stelle gefunden, die stunden- und verdienstmäßig ein Stück unterhalb dieser Kriterien liegt und auch sonst genau zu meinen verbliebenen Fähigkeiten passt. Nächste Woche soll der Vertrag unterzeichnet werden.


    Muss ich dem neuen Arbeitgeber sagen, dass ich eine Teilrente beziehe? Ich würde das gern verschweigen, weil ich da bei vorherigen Bewerbungen sehr schlechte Erfahrungen gemacht habe. Kaum hatte ich was erwähnt, hatte kein Chef mehr Lust, mich einzustellen. Alle denken dann automatisch, ich könne nichts mehr leisten - was ich aber in dem gesteckten Rahmen bei bestimmten Tätigkeiten durchaus noch kann. Bloß eben nicht mehr als das. Dass ich der Rentenversicherung den Vertrag melde und als Kopie schicke, ist natürlich klar. Aber muss ich dem neuem Chef zwangsläufig was sagen?


    Und was passiert eigentlich, wenn ich es nicht mache? Weiß jemand das? Ich möchte den Job so gern haben und mache mir Sorgen, dass der Chef seine Zusage zurückzieht, wenn er von der Rente erfährt. Wer weiß Rat? Danke im voraus!

    Leider habe ich eine schwere chronische Krankheit bekommen und kann meinem Beruf als Journalistin nicht mehr nachgehen. Von der Deutschen Rentenversicherung wurde mir bereits eine unbefristete teilweise Erwerbsminderungsrente bewilligt. Zusätzlich habe ich einen kleinen, deutlich geringerwertigen Job, in dem ich 17 Stunden pro Woche festangestellt arbeite. Trotzdem ist das Geld knapp und ich weiß kaum, wie ich über die Runden kommen soll.


    Nun ist mir eingefallen, dass ich ja im Rahmen meiner Lebensversicherung beim Presseversorgungswerk auch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen habe. Weiß jemand, wie ich die BU-Rente nun richtig beantrage? Schreibt man da einfach hin und sagt, ich bekomme bereits seit zwei Monaten eine unbefristete teilweise Erwerbsminderungsrente, bitte zahlt mir nun auch meine Berufsunfähigkeitsrente aus? Und was ist mit meiner Lebensversicherung und den angesparten Beträgen. Zahle ich dafür weiter ein oder wird mir dieses Geld, das ich bereits angespart habe, jetzt schon ausgezahlt? Eine frühere Kollegin meinte, man müsse wählen - entweder Auszahlung oder Rente. Ich werde aus meinen Unterlagen nicht schlau. Die Rentenberatung und der Vdk sind nach eigenen Angaben nicht befugt, mich zu einer privaten Rentenversicherung zu beraten.


    Ich wäre sehr dankbar, wenn es hier einen Experten gibt,der mir weiterhelfen kann. Herzlichen Dank im voraus!

    Meine Tante ist Ende 2014 verstorben. Nun habe ich Post vom Finanzamt bekommen, weil ich eine letzte Steuerklärung für sie abgeben muss. Leider hat sie ein ziemliches Chaos hinterlssen, so dass ich viele wichtige Papiere im Nachlass gar nicht gefunden habe, etwa ihren Schwerbehindertenausweis. Ich frage mich jetzt, wie ich so eine Steuererklärung überhaupt machen soll. Ich habe ihre Kontoauszüge, aus denen ihre Rente hervorgeht. Gearbeitet hat sie ja schon lange nicht mehr. Soll ich einfach die Rente als Einkommen eintragen? Was anderes ist mir ja nicht bekannt. Sie war zwar ehrenamtlich in einem Verein aktiv, aber dafür scheint sie keinerlei Aufwandsentschädung bekommen zu haben. Soll ich einfach ankreuzen, sie war schwerbehindert, und darauf hoffen, dass meine Tante ihren Ausweis in den Jahren vor ihrem Tod auch schon geltend gemacht hat? Wie gesagt, das Original habe ich nirgends gefunden, weiß aber, dass sie einen gültigen hatte. Ich fühle mich damit ganz schön überfordert und habe Sorge, aus Unwissenheit irgend etwas falsch anzugeben. Weiß jemand Rat oder hat schon mal eine Steuerklärung für einen Verstorbenen gemacht?

    Ich habe ein Drittel einer Eigentumswohnung geerbt, die dem Partner meiner verstorbenen Tante gehört, der jetzt allein darin lebt. Leider zahlt er an die Hausverwaltung keinerlei Hausgeld, das jetzt allein von mir eingefordert wird. Ich hatte mich an eine Anwältin gewandt, die mir gesagt hat, dass ich nun in der Haftung bin und jeden Monat die volle Hausgeldsumme überweisen soll. Das Geld könnten wir anschließend nur von dem Partner meiner Tante einklagen. Also habe ich jeden Monat die anfallenden 250 Euro an die Hausverwaltung gezahlt und warte auf einen Gerichtstermin. Hinzu kommt, dass ich für die Wohnung nun auf Anraten der Anwältin eine Teilungsversteigerung beantragt habe.


    Wäre es nicht auch möglich gewesen, dass ich nur ein Drittel des Hausgeldes übernehme, da ich ja ohnehin nur ein Drittel der Wohnung geerbt habe? Was wäre eigentlich passiert, wenn ich das Hausgeld auch nicht gezahlt hätte? Und wäre es nicht möglich gewesen, dass die Hausverwaltung das Hausgeld einfach vom Versteigerungserlös nimmt oder von dem Hauptesitzer selbst einklagt? Irgendwie werde ich das Geühl nicht los, hier nur die Dumme zu sein. Ich zahle, der Freund meiner verstorbenen Tante wohnt umsonst dort und die Anwältin verdient dran... Über kompetenten Rat würde ich mich freuen. Danke im voraus.