Beiträge von silent

    Hallo, mein Autokredit bei der Santander lief von 2003 bis 2006.
    Der Einspruch zur Bearbeitungsgebühr erfolgte fristgerecht. Nun hat die Santander geschrieben, lt Bundesgerichtshof
    Randziffer 30 des Urteils Az. XI ZR 348/13 würde Ihre Bearbeitungsgebühr mit den ersten Raten verrechnet und somit hätte ich keinen Anspruch mehr. Ist das so richtig oder soll ich jetzt einen Anwalt einschalten? Ich habe ja eine Rechtsschutzversicherung.
    Viele Grüße