Beiträge von Juhebe

    Guten Tag, nach dem sich meine Frau von mir getrennt hat möchte ich ihre Haushälfte abkaufen. Dafür würde ich unseren bestehenden Immobilienkredit vorzeitig ablösen (aus eigenen Mitteln). Ich habe die Bank entsprechend um Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung gebeten und diese nun erhalten - es gibt aber nur eine Summe, keine Auflistung oder Details zur Berechnung. Laut drei Internetrechnern sollte der Betrag kleiner 2500€ sein. Meine Bank möchte aber 6300€ haben. Auf telefonische Nachfrage erklärte man mir, dass die Internetrechner die VorfälligkeitsENTSCHÄDIGUNG berechnen, meine Bank aber das VorfälligkeitsENTGELT angegeben hat - und dieses setzt sich aus der Vorfälligkeitsentschädigung plus einer Bankgebühr (Strafgebühr) zusammen. Weiterhin erklärte man mir, dass derartige Berechnungen bankintern sind und nicht an die Kunden weitergegeben würden.

    Kennt jemand so eine Aussage? Hat jemand Erfahrung?

    DANKE!

    Jürgen

    Ich habe auch einen Handytarif, der mir besser erscheint als manche hier vorgestellten Tarife. Ich dachte und denke eigentlich immer noch, dass sicher auch die Flut an Mobilfunktarifen mit zusätzlichen Rabatt- und sonstigen Lockangeboten es schwierig macht, immer das beste Preis-/Leistungsverhältnis zu finden.


    In dem heutigen (20.09.) Finanztip-Newsletter wunderte ich mich über die Konditionen (ohne Bemerkung oder Fußnote) beim Tagesgeldkonto der Cosmos direkt. Auf dem Angebot der Cosmos sehe ich dann, dass der genannte Zinssatz noch genau 10 Tage "garantiert" ist. Bei anderen Angeboten wird erwähnt, dass der Zinssatz z.B. nur 4 Monate gewährt wird.


    Aber dafür haben wir selber auch Augen und Ohren.... :D

    Hallo gianni,
    ich habe das gerade hinter mir.


    Ich habe meinen Vertrag auf fehlerhafte Widerrufsklausel prüfen lassen und wollte diesen Weg einschlagen, denn diese war fehlerhaft. Da meine Bank aber zu den unkooperativen gehörte habe ich mich dann doch für die Kündigung nach 10 Jahren entschieden, obwohl ich eine 20-jährige Zinsbindung habe. Das Folgedarlehen habe ich dieser Tage als Forward-Darlehen abgeschlossen. Eine Kündigung unabhängig von längerer Laufzeit ist IMMER möglich (Sonderkündigungsrecht nach §489 BGB). Wenn Du von deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machst, dann endet der Vertrag 10 Jahre + 6 Monate NACH der LETZTEN Auszahlung des Darlehens (das genaue Datum nennt dir deine Bank).
    Viel Erfolg ! :)