Beiträge von easydoor

    Endlich erkennt unsere Regierung das Unding der ungerechtfertigten windfall profits bei der MWSt auf die kriegerisch bedingten, dreifach erhöhten Gaspreise.


    A) Aber warum den Umweg über

    1. 2,4 Ct/kWh kassieren,

    2. daraus resultiende viele Milliarden verwalten und

    3. 12 Prozentpunkte auf die gesamte Gasrechnung reduzieren⁉️


    Für Gasendkunden ist das ein Nullsummenspiel: +2,4 Ct/kWh -12%*(18+2,4) Ct/kWh. Für Firmenkunden wahrscheinlich eine ausschließliche Erhöhung um 2,4 Ct/kWh, weil die MWSt durchgereicht wird. Und diese 2,4 Ct/kWh werden irgendwie vielen Firmen wieder vom Staat ausgeglichen werden müssen, um Arbeitsplätze zu erhalten.


    B) Warum keine Verordnung oder Gesetz mit Zwang für die Gaslieferanten zur 1:1-Weitergabe⁉️ Scholz "erwarte von den Gaslieferanten, dass sie die Steuersenkung eins zu eins an die Verbraucher weitergäben". Schwacher Staat.

    Hornie

    Ist mir alles nicht UNbekannt!

    Fakten sind:

    1. Es wird um für die meisten unbedeutende 19% auf 2-5 Cent/kWh "Umlage" in der Politik gestritten.
    2. Die Ver4fachung des Gaspreises ist nicht inflationbedingt, sondern von der internationalen Politik und Putins Erpressung verursacht.
    3. Auf plus 15 Ct./kWh Preiserhöhung beim Gas machen 19% MWSt 3 Cent aus!
    4. Diese 3 Ct./kWh würden vielleicht die Umlage ersetzen und die Mittelschicht ein bisschen entlasten. Darüber wird leider in der Politik nicht gestritten!
    5. Ich meine, dass sei unberechtigter windfall profit der Regierung, der nur durch die plötzlich unkalkulierbare Marktlage/Strategie entstanden ist.
    6. Es scheinen noch nicht alle mit Gasheizung in Deutschland die +2500 € zusätzlich zu den debattierten +300 bis +800 € erkannt zu haben. Schade!

    BS.C zu "... überall bekannt und wird schon überall ..."

    Entschuldigen sie bitte, genau dieses Missverständnis versuchte ich in meiner Frage zu debattieren: die jetzt diskutierte Mehrwertsteuer auf den neuen Umlage-Zuschlag i.H.v. 2-5 Ct. ist nur eine Kleinigkeit von 0,4-1 Ct/kWh. Davon unberührt wird nach meiner Wahrnehmung die zusätzliche MWSt für den sowieso verdreifachten Gaspreis gar nicht gestritten. Und das ist doch der große Klotz!

    Liege ich falsch, wenn nur ich das meine zu erkennen?

    Hallo zusammen!

    Sind folgende Fakten richtig:

    1) dass an den sowieso schon von ca. 6 Cent/kWh in 2021 auf augenblicklich rund 18 Ct/kWh erhöhten Gaspreisen der Staat 2,3 Ct. MWSt zusätzlich vereinnahmt und

    2) die jetzt diskutierte Mehrwertsteuer auf den neuen Umlage-Zuschlag i.H.v. 2-5 Ct. eine Kleinigkeit von nur 0,4-1 Ct/kWh wäre ?


    Wenn das richtig ist, dann verstehe ich nicht, weshalb Finanztip oder andere Verbraucher-Aufklärer das Veräppeln nicht anprangern?


    Mit freundlichen Grüßen

    Klaus

    Vielen Dank Trumpet für Ihre Recherche.


    Gerne habe ich für alle anderen den von der Versicherung an trumpet angezogenen Paragrafen beim Bundesjustizministerium herausgesucht:


    "Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), Abschnitt 3
    Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr


    § 20 Zulässige unterschiedliche Behandlung
    (2) Kosten im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Mutterschaft dürfen auf keinen Fall zu unterschiedlichen Prämien oder Leistungen führen. Eine unterschiedliche Behandlung wegen der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität ist im Falle des § 19 Abs. 1 Nr. 2 nur zulässig, wenn diese auf anerkannten Prinzipien risikoadäquater Kalkulation beruht, insbesondere auf einer versicherungsmathematisch ermittelten Risikobewertung unter Heranziehung statistischer Erhebungen.


    § 19 Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot
    (1) Eine Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität bei der Begründung, Durchführung und Beendigung zivilrechtlicher Schuldverhältnisse, die
    2.eine privatrechtliche Versicherung zum Gegenstand haben, ist unzulässig."

    Guten Tag allen zusammen!
    Bitte seht mir Ungeschicklichkeiten nach, weil ich hier im Forum ganz neu bin. Mein Thema "Seniorenzuschlag bei der Kfz-Versicherung" habe ich nicht unter den aktiven Themen gefunden.


    Sie kennen ja wahrscheinlich den Finanztip "Senioren bei der Kfz-Versicherung" vom 15.8.15. Dort wurde recherchiert, dass 60+-Menschen auch bei der HUK rund 11% mehr Beitrag zahlen müssen, selbst wenn sie sich unfallfrei in der höchsten SF-Klasse befinden.


    Meine Frage: widerspricht dies nicht dem aktuellen Antidiskriminierungsgesetz; wie kann sich die HUK trauen, dagegen offensichtlich zu verstoßen?


    Mit freundlichem Gruß
    Klaus